4.733 Anwälte für Scheidung | Seite 198

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Profil-Bild Rechtsanwältin Susan Pari Kaupp
Rechtsanwältin Susan Pari Kaupp
Neitzel § Kaupp Rechtsanwälte, Hindenburgstraße 16-18, 71083 Herrenberg 6921.6157850116 km
RECHT FAMILIEN FREUNDLICH: Familien- und Pferderecht in einer familienfreundlichen Kanzlei, in der Sie (r)echt freundlich beraten werden.
Familienrecht • Pferderecht • Unterhaltsrecht • Recht rund ums Tier
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Scheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Susan Pari Kaupp
(24.02.2023) Ich habe bei Frau Kaupp sehr schnell einen Termin bekommen und mich sehr gut aufgehoben gefühlt. Sie hat mich super …
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Jackson
Rechtsanwältin Verena Jackson
Jackson Legal, Königsbergerstrasse 20a/b, 92637 Weiden in der Oberpfalz 7064.7473005626 km
Datenschutzrecht • Familienrecht • IT-Recht • Internationales Recht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Verena Jackson ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Scheidung
(25.04.2024) Ich war sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Claudia Kobe-Knapp
sehr gut
Kanzlei Claudia Kobe-Knapp, Marktplatz 4, 98527 Suhl 6922.2761822272 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Zivilrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Scheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Claudia Kobe-Knapp
aus 53 Bewertungen Frau Kobe- Knapp verfügt über ein ausgeprägtes Fachwissen im Erbrecht, welches zu einem erfolgreichen Ergebnis geführt … (18.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Dupuis
Rechtsanwalt Dupuis, Seestraße 30, 63075 Offenbach am Main 6831.9945057949 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Maklerrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Dupuis vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Scheidung
(09.03.2022) Ich habe schon zweimal den Herrn Dupuis zu meiner Rechtsberatung benötigt und war jedes mal höchst Zufrieden.
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Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Frankenstein & Partner Rechtsanwälte, In den Eichen 52, 66953 Pirmasens 6808.1264288539 km
Engagiert für Ihre Rechte – Kompetente Beratung, auf die Sie zählen können.
Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier • Arbeitsrecht • Strafrecht • Internationales Recht
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Bei rechtlichen Fragen im Bereich Scheidung hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
aus 5 Bewertungen Mein Anliegen bezüglich Sonntagsarbeit konnte geklärt werden (18.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Scheidung

Fragen und Antworten

  • Scheidung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Scheidung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Scheidung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Scheidung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Scheidung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Scheidung/Ehescheidung

Das BGB geht grundsätzlich davon aus, dass die Ehe auf Lebenszeit geschlossen ist § 1353 Abs. 1 BGB. Sie gilt als Grundzelle der staatlichen Gemeinschaft und wird daher auch besonders durch das Grundgesetz in Art. 6 GG geschützt. Die Auflösung der Ehe kann dennoch vorzeitig entweder durch Aufhebung oder durch Ehescheidung erfolgen. Das Ehescheidungsrecht wurde 1977 grundlegend geändert, insbesondere wurde das sogenannte Verschuldensprinzip abgeschafft, wonach die Scheidung nur bei Vorliegen bestimmter Scheidungsgründe, die in der Regel einer der Ehepartner verschuldet haben musste, möglich war. Ersetzt wurde es durch das heutige Zerrüttungsprinzips. Danach ist einzige Voraussetzung für eine Ehescheidung allein das Scheitern der Ehe, d.h. wenn die Ehepartner jede innere Bindung verloren haben.

Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht (Trennung von Tisch und Bett) und außerdem nicht zu erwarten ist, dass die Eheleute ihre eheliche Beziehung zueinander wieder herstellen. Als Ursachen der Zerrüttung kommen zahlreiche Möglichkeiten in Betracht, so etwa auch die früheren „Eheverfehlungen“ wie die schwere eheliche Treueverletzung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Beleidigungen, Beschimpfungen und Tätlichkeiten von erheblicher und fortdauernder Art, Verweigerung der ehelichen Lebensgemeinschaft, des ehelichen Verkehrs und der häuslichen Gemeinschaft. Auf ein Verschulden der Zerrüttung durch einen Ehegatten kommt es nicht mehr an.

Unabhängig vom Vorliegen einzelner Zerrüttungsursachen gilt die Ehe unwiderlegbar als gescheitert, wenn die Eheleute seit drei Jahren getrennt leben § 1566 Abs. 2 BGB. Diese Frist kann sich auf ein Jahr verkürzen, wenn beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder ein Ehegatte als Antragsgegner dem Scheidungsantrag des anderen zustimmt.
 
Der Antrag auf Ehescheidung muss von einem Ehegatten beim Familiengericht, das in Ehesachen ausschließlich zuständig ist, gestellt werden. In Ehesachen gilt Anwaltszwang, so dass in jedem Fall der Antragsteller einen Rechtsanwalt zur Durchführung der Scheidungssache beauftragen muss. Das Gericht entscheidet grundsätzlich nicht nur über die Scheidung der Ehe sondern auch über die mit ihr verbundenen Folgesachen (Scheidungsverbund). Dazu gehören Regelungen zum Unterhalt, Sorgerecht und Umgangsrecht für die Kinder, Zugewinn- und Versorgungsausgleich und die Verteilung von Hausrat und Vermögen.

Die Ehe wird durch das gerichtliche Urteil (Gestaltungsurteil) nach § 1564 BGB geschieden. Das Scheidungsurteil wird rechtskräftig, wenn entweder beide Ehepartner den Verzicht auf Rechtsmittel vor Gericht erklären oder wenn innerhalb der Rechtsmittelfrist von einem Monat keine Berufung eingelegt wird. Die Rechtsmittelfrist beginnt mit der Zustellung des Scheidungsurteils zu laufen. Nach Ablauf dieser Frist kann beim Familiengericht beantragt werden, dass das Scheidungsurteil mit dem Rechtskraftvermerk versehen wird.

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