326 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 7

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Profil-Bild Rechtsanwältin Marie-Luise Ruhr-Luge
Rechtsanwältinnen Ruhr-Luge & Lennartz, Neusser Str. 173, 41065 Mönchengladbach 6630.9430461659 km
Erbrecht • Familienrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Marie-Luise Ruhr-Luge bietet Rat und Unterstützung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
sehr gut
Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
GLÜCK - Kanzlei für Strafrecht & Kooperationspartner, Am Kirchbrunnen 25, 98617 Meiningen 6907.684609265 km
Erfolgreiche Strafverteidigung bundesweit durch erfahrene Spezialisten. Kanzleisitze in Würzburg, Schweinfurt und Meiningen. Wir kämpfen kompromisslos für ihre Interessen und Rechte. Versprochen!
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin und Strafverteidigerin Christina Glück
aus 329 Bewertungen Von einer Sekunde auf die andere war mein Leben ein anderes.Von einem Freund erhielt ich die Empfehlung der Kanzlei … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Doreen Prochnow
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Prochnow, Tessiner Str. 63, 18055 Rostock 6817.0881398131 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Doreen Prochnow unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 80 Bewertungen Als langjährige Kundin von Rechtsanwältin Prochnow in Rostock kann ich mit Zuversicht sagen, dass ihre professionelle … (09.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Plarre
Rechtsanwalt Jörg Plarre
Rechtsanwälte Göhring + Plarre, Marktpassage 10, 21149 Hamburg 6716.0780592033 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Jörg Plarre vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(24.06.2020) Herr RA Plarre hat mich in einer Vertragssache sehr kompetent und konsequent vertreten. Ich fühlte mich sehr gut …
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer LL.M.
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer LL.M.
SCHULTE.Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft mbB | Düsseldorf | Krefeld |Mönchengladbach | Leipzig, Wilhelmshofallee 83, 47803 Krefeld 6630.6688069847 km
"Verletzten eine Stimme geben!."
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Dr. Anja Riemann-Uwer LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 66 Bewertungen Sehr zuvorkommende Beratung, einfühlsam,empfehlenswert. Fühlten uns auf Anhieb wohl. (20.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck
sehr gut
Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Plauenscher Ring 35, 01187 Dresden 7080.030957702 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Heike Schreiter-Deck im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 35 Bewertungen Frau Schreiter-Deck wurde mir in der Not, von einer anderen Anwältin empfohlen. Ich bin so unendlich dankbar, dass Sie … (07.03.2024)
Profil-Bild Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin
sehr gut
Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin
Kanzlei für Strafrecht Christine Martin, Rückertstr. 25, 97421 Schweinfurt 6926.0046815927 km
Fachanwältin Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Fachanwältin für Strafrecht Christine Martin
aus 23 Bewertungen Die Rechtsberatung durch Frau Martin war zu meiner vollsten Zufriedenheit. Sie ist eine sehr engagierte und … (14.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein
sehr gut
Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein
Dr. Manuela Sonnenschein, Tiergartenstr. 101, 47533 Kleve 6579.1784947693 km
Fachanwältin Familienrecht • Opferhilfe • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Reiserecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Dr. Manuela Sonnenschein
aus 36 Bewertungen Fr. Dr. Sonnenschein hat mich durch eine anstrengende Scheidung begleitet. Sie ist kompetent, zuverlässig, einfühlsam … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht)
sehr gut
Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht)
GILSBACH | Fachanwaltskanzlei für Medizinrecht, Kaiserstr. 20, 44135 Dortmund 6676.91168457 km
Fachanwalt Medizinrecht • Arzthaftungsrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Pflegerecht
Herr Rechtsanwalt Marius B. Gilsbach LL.M. (Medizinrecht) vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 72 Bewertungen Ich möchte mich noch mal herzlichst bedanken für die sehr nette, erliche und kompetente Beratung diese hat mir sehr … (07.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Göbel LL.M.
Rechtsanwältin Anna Göbel LL.M.
Anna Göbel - Fachanwältin für StraVe, Schloßplatz 3, 74564 Crailsheim 6967.1622128254 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Reiserecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Anna Göbel LL.M.
(29.03.2024) ich habe sehr schnell einen Termin erhalten und wurde sehr freundlich sowie überaus kompetent bereaten und begleitet …
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Schwerd
sehr gut
Rechtsanwalt Ulf Schwerd, Leipziger Str. 64, 06108 Halle (Saale) 6950.8198059905 km
Fachanwalt Strafrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Ulf Schwerd
aus 81 Bewertungen Ich war sehr zufrieden. Meine Erwartungen wurden übertroffen, kann nur weiterempfehlen. (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert
Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert
Dr. Bock & Collegen Rechtsanwälte, Rosa-Luxemburg-Str. 7, 08280 Aue 7044.7476972771 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Mediation
Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(09.05.2023) Herr Rechtsanwalt Hans Ulrich Biernert ist ein 5 Sterne Anwalt. Schon beim Kennenlernen in meinen Fall strahlte Herr …
Profil-Bild Rechtsanwalt Kilian Tietje LL.B.
Strafrechtskanzlei Hamburg, Elmenhorststraße 7, 22767 Hamburg 6717.2741219809 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Kilian Tietje LL.B. gerne zur Verfügung
(24.06.2023) Lösungsorientiert
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schneiders
sehr gut
Rechtsanwältin Nicole Schneiders
Rechtsanwältin Nicole Schneiders, Sternengasse 23, 76275 Ettlingen 6873.2087117948 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Opferhilfe • Umweltrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Schneiders vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 31 Bewertungen Die Rechtsanwältin Frau Schneiders ist sehr kompetent. In meinem Fall hat sie mir sehr geholfen, weswegen ich sie … (29.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Rödiger
Frau Rechtsanwältin Kanzlei A. Rödiger, Mogkstraße 9, 06526 Sangerhausen 6910.0011781533 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich beantwortet Frau Rechtsanwältin Antje Rödiger
(01.05.2024) Die macht den Job richtig gut
Profil-Bild Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Kanzlei Füsun Yavuz, Plinganserstr. 51, 81369 München 7118.2470313426 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Füsun Yavuz
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Grigutsch
sehr gut
Rechtsanwalt Sören Grigutsch
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin 6988.6318277852 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sören Grigutsch - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 107 Bewertungen Wer einen RA braucht, ist mit Herrn Grigutsch sehr gut beraten und bekommt äußerst kompetente Hilfe. Empfehlung auf … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Kanzlei Wolfgang Heidersberger, Regierungsstr. 549, 84028 Landshut 7132.0580253463 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz
Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz
Klemm & Franz, Blumenstr. 31, 68775 Ketsch 6857.3243691468 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Jagdrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Thomas R.J. Franz ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
(19.05.2022) Schneller Rückruf, professionelle Auskunft.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich
rightmart Rechtsanwalts GmbH, Hinterm Sielhof 4-5, 28277 Bremen 6677.8433716467 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilprozessrecht • Opferhilfe • Arbeitsrecht • Sozialrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Hammerich ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 8 Bewertungen Sehr freundlich (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Gallien
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Gallien
Rechtsanwälte Streit-Stifano Espósito & Kollegen, Saarburgerstr. 39, 54441 Trassem 6719.261138149 km
Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Sandra Gallien hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 12 Bewertungen Frau Gallien hat mich in obiger Strafsache freundlich, kompetent und professionell beraten. Ein Ermittlungsverfahren … (23.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić
sehr gut
Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić
Kanzlei Lange-Markić, Vom-Rath-Straße 9, 47051 Duisburg 6637.7443771767 km
Verteidigung ist Kampf. Ich kämpfe um Gerechtigkeit mit Engagement und Empathie.
Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Familienrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Magdalena Lange-Markić gerne zur Verfügung
aus 61 Bewertungen Ich meldete mich bei fr. Markic mit einem dringenden Anliegen bezüglich Bedrohungen. Diese nahm sie sehr ernst und … (05.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert
Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert
Taubert Anwaltssozietät, Am Mariahof 29a, 54296 Trier 6719.6727846452 km
Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Claudius Taubert ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(09.05.2023) Bester Anwalt in Trier und Umgebung. ,😊😊
Profil-Bild Rechtsanwältin Christa Schillmann
Rechtsanwältin Christa Schillmann
KANZLEI SCHILLMANN, Kluckstraße 36, 10785 Berlin 6973.3952241216 km
Mit meinem Namen auf dem Briefkopf verpflichte ich mich zu juristischer Exzellenz, absoluter Verlässlichkeit und engagiertem Einsatz!
Fachanwältin Medizinrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Arbeitsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Christa Schillmann
aus 7 Bewertungen Frau Schillmann hat mich in mehreren rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Ihre Professionalität, Fachkenntnisse und … (07.05.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.