327 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich

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Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Schulz
Kanzlei Nicole Schulz, Hölderlinstr. 10, 08056 Zwickau 7024.7356817297 km
Fachanwältin Sozialrecht • Familienrecht • Opferhilfe • Unterhaltsrecht • Betreuungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Nicole Schulz bietet im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich Rechtsberatung und Vertretung
aus 9 Bewertungen Ein angenehmes, wertschätzendes Gespräch in ruhiger Atmosphäre. (17.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Eva Kuhn
Rechtsanwaltskanzlei Eva Kuhn, Am Justizzentrum 3, 50939 Köln 6674.553564547 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Eva Kuhn unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Verena Löhlein-Ehrler
Kanzlei Löhlein-Ehrler, Schlossmühlgasse 11, 74653 Künzelsau 6935.1726903286 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Verena Löhlein-Ehrler
Profil-Bild Rechtsanwältin Nina Schnabel
sehr gut
Rechtsanwältin Nina Schnabel
Kanzlei Löwenberg & Kollegen, Friedrich-Ebert-Ring 1, 97072 Würzburg 6922.097975977 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Nina Schnabel – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 29 Bewertungen Frau Schnabel hat mich nach einem Autounfall absolut kompetent und zu meiner vollsten Zufriedenheit vertreten. … (20.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Rechtsanwalt Tobias Oppermann
Kanzlei Tobias Oppermann, Wolfenbüttelerstr. 79, 38102 Braunschweig 6821.200558183 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Tobias Oppermann
(19.05.2022) Er ist sehr nett , hat meine Fragen sehr gut geantwortet, hat mich gut beraten. Ich habe volle Vertrauen für ihn.
Profil-Bild Rechtsanwältin Caroline Kager
sehr gut
Rechtsanwältin Caroline Kager
BSK Rechtsanwälte, Hospitalstr. 12, 01097 Dresden 7080.122621266 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Caroline Kager bietet Rat und Unterstützung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 15 Bewertungen Super schnelle Reaktion trotz kurzer Fristen und immer mit dem Herzen und offen Ohr dabei. Positiver hätte es nicht … (08.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Sandra Gallien
sehr gut
Rechtsanwältin Sandra Gallien
Rechtsanwälte Streit-Stifano Espósito & Kollegen, Saarburgerstr. 39, 54441 Trassem 6719.261138149 km
Fachanwältin Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Sandra Gallien
aus 12 Bewertungen Frau Gallien hat mich in obiger Strafsache freundlich, kompetent und professionell beraten. Ein Ermittlungsverfahren … (23.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Karin Kessler
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Kessler, Böningerstr. 37, 47051 Duisburg 6637.6321627123 km
Strafrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Karin Kessler
aus 21 Bewertungen Überragend. Kompetent. Zuverlässig. (09.10.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch
Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch, An der Flora 25, 50735 Köln 6674.8155182943 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Ursula Gudernatsch ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Nannette von Zitzewitz
sehr gut
Kanzlei Martin Strützel, Kurt-Schumacher-Str. 49, 04105 Leipzig 6981.858345117 km
Fachanwältin Sozialrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Nannette von Zitzewitz für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 23 Bewertungen Aufgrund Ihrer sehr freundlichen und authentischen Art habe ich mich gleich von Anfang an bei Frau von Zitzewitz sehr … (28.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker
Dr. Häcker & Kollegen, Würzburger Str. 54, 63739 Aschaffenburg 6863.2187812875 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Dr. Frank Häcker ist Ihr Ansprechpartner für Täter-Opfer-Ausgleich
aus 11 Bewertungen Ich wurde von einem Anwalt der Kanzlei Dr. Häcker bei einem arbeitsgerichtlichen Verfahren beraten und vertreten. RA … (01.03.2021)
Profil-Bild Rechtsanwältin Katharina Reß
Rechtsanwältin Katharina Reß
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Chrysant Fischer, Bahnhofstraße 32 a, 94032 Passau 7210.2036022384 km
Verkehrsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht • Zivilrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Katharina Reß
(24.04.2024) Ich bin in ständigem Kontakt mit der Rechtsanwältin Frau Katharina Reß. Ich werde sehr gut betreut. Der Fall ist noch …
Profil-Bild Rechtsanwältin Rita Heuser
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rita Heuser, Sauerbruchstr. 1, 65203 Wiesbaden 6801.9073067901 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Rita Heuser bietet im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich Rechtsberatung und Vertretung
aus 25 Bewertungen Frau Heuser hat mich über ein Jahr im Scheidungsverfahren begleitet. Ich wurde von ihr kompetent vertreten und die … (02.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stephanie Rosenthaler
Kanzlei Stephanie Rosenthaler, Oxfordstr. 10, 53111 Bonn 6694.3572645557 km
Fachanwältin Strafrecht • Sozialrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht
Frau Rechtsanwältin Stephanie Rosenthaler ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich gerne behilflich
(03.10.2023) Die Anwältin hat mir sehr gute Informationen gegeben zum Antrag auf Schwerbehinderung.
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Scheffer
sehr gut
Rechtsanwalt Peter Scheffer
Kanzlei Scheffer Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Holser Straße 20, 32257 Bünde 6706.8223743336 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Versicherungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Peter Scheffer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 22 Bewertungen Ich habe eine Kündigung bekommen, wollte aber nicht vor Gericht. Herr Scheffer hat dann alles zügig und … (23.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Monika Goller
Kanzlei Goller, Fürther Str. 17 A, 90429 Nürnberg 7010.8887671583 km
Strafrecht • Opferhilfe
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Monika Goller für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(05.04.2021) ja
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schenke
sehr gut
Anwaltskanzlei Schenke, Pappelallee 1, 29640 Schneverdingen 6724.8461688101 km
Familienrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Julia Schenke unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 10 Bewertungen Fühle mich gut Vertreten, bleibt Realistisch und wird jede Handlung Erklärt und Abgesprochen. Auch die Mitarbeiterin … (04.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Anna Katharina Bauer
Rechtsanwältin Anna Katharina Bauer
Rechtsanwälte nb Neuburg, Ingolstädter Str. 22, 86633 Neuburg an der Donau 7059.2364346741 km
Mit Fachkompetenz Probleme ausbalancieren und kompensieren.
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Anna Katharina Bauer ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
(19.02.2024) Alles Bestens im Baurecht schnell + kompetent
Profil-Bild Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß
Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß, Karlstraße 17, 58636 Iserlohn 6698.2178217425 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. -Bertolt Brecht-
Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Familienrecht • Arbeitsrecht • Zivilrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Ann-Kathrin Schönekeß
(09.04.2024) Es ging um fragwürdige Geschäftspraktiken eines Telefondienstanbieters. Frau Schönekeß vermittelte mir sehr viel …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Rhode
Rechtsanwalt Daniel Rhode
Kanzlei Daniel Rhode, Josefplatz 8, 40227 Düsseldorf 6651.1774531626 km
Familienrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Daniel Rhode
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Höke
Rechtsanwältin Stefanie Höke
Hölter, Nenneker & Höke, Detmolder Straße 38 A, 33604 Bielefeld 6715.1876576042 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Stefanie Höke – Ihre kompetente Anwältin für den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth
Luithlen & von Stackelberg Rechtsanwälte, Karl-Lederer-Platz 13, 82538 Geretsried 7127.7724691858 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Mediation • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Frau Rechtsanwältin Michaela Schmidt-Eberth ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 9 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Schmidt-Eberth nimmt sich Zeit und klärt umfassend auf was auf einen Mandanten zukommt. Sie bleibt … (25.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christiene Inselmann
Rechtsanwältin Christiene Inselmann
Inselmann - Tamoschus, Elisabethstr. 41, 06844 Dessau-Roßlau 6945.737318914 km
Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Strafrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Christiene Inselmann ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 5 Bewertungen Einfach zu empfehlen kompetent und zuverlässig. (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Joachim Dorner
sehr gut
Rechtsanwalt Joachim Dorner
KSG Kanzlei Schwede, Gewert & Kollegen, Theaterstraße 3, 30159 Hannover 6768.191004208 km
Fachanwalt Sozialrecht • Familienrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Schwerbehindertenrecht • Pflegerecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Joachim Dorner
aus 73 Bewertungen Ich fühle mich bei Herrn Dorner gut aufgehoben und vertreten. Er ist sehr souverän und fachlich sehr kompetent. Ein … (26.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
    Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.

    Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.