81 Anwälte für Tierkauf | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Johann Trülzsch
sehr gut
Kanzlei Johann Trülzsch, Schloßstr. 120, 12163 Berlin 6973.6991923498 km
Umweltrecht • Arzthaftungsrecht • Sozialrecht • Recht rund ums Tier • Sozialversicherungsrecht • Agrarrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierkauf steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Johann Trülzsch gerne zur Verfügung
aus 13 Bewertungen Top bewertung für unsere Tochter's Schulrecht. Wir sind wirklich zufrieden. (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Ulrika Rundel
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Rundel, Mooserstrasse 3, 78315 Radolfzell am Bodensee 6975.7710474118 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Recht rund ums Tier
Bei juristischen Fragen im Bereich Tierkauf unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Ulrika Rundel
aus 16 Bewertungen Höfliche und kompetente Beratung. Immer erreichbar. (11.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas B. Belitz
Advopartner Fachanwaltskanzlei Belitz, Haydnstr. 13, 44534 Lünen 6673.1793917289 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Recht rund ums Tier • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Thomas B. Belitz bietet im Bereich Tierkauf Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt und Dipl.-Vw. Juergen Kutzki
Kanzlei Jürgen Kutzki, Bismarckstrasse 59, 76133 Karlsruhe 6868.1246056544 km
DER MANDANT:IN STEHT IM VORDERGRUND
Arbeitsrecht • Beamtenrecht • Internationales Recht • Öffentliches Recht • Schwerbehindertenrecht • Recht rund ums Tier • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Bei Rechtsfragen im Bereich Tierkauf hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt und Dipl.-Vw. Juergen Kutzki
Profil-Bild Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
Frankenstein & Partner Rechtsanwälte, In den Eichen 52, 66953 Pirmasens 6808.1264288539 km
Engagiert für Ihre Rechte – Kompetente Beratung, auf die Sie zählen können.
Familienrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier • Arbeitsrecht • Strafrecht • Internationales Recht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Tierkauf beantwortet Frau Rechtsanwältin Dipl.-Jur. Annette Rudko
aus 5 Bewertungen Mein Anliegen bezüglich Sonntagsarbeit konnte geklärt werden (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gebauer
Kanzlei Andrea Gebauer, Ehm-Welk-Str. 22, 18106 Rostock 6807.6454403534 km
Arbeitsrecht • Recht rund ums Tier • Erbrecht • Zivilrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Tierkauf beantwortet Frau Rechtsanwältin Andrea Gebauer
aus 5 Bewertungen Habe der Anwältin eine Nachricht geschickt, dass ich bereits eine andere Kanzlei beauftragt habe. (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Erika Leimkühler
sehr gut
Rechtsanwältin Erika Leimkühler
Anwaltskanzlei Leimkühler, Hämelinger Str. 22, 32052 Herford 6717.8677594377 km
Ihre erste Anlaufstelle für alle Rechtsfragen im Versicherungsrecht, bei Berufsunfähigkeit, erlittenem Unfall, Arzthaftung, Produkthaftung, Schwerbehinderung, Impfschaden und im gesamten Medizinrecht!
Fachanwältin Medizinrecht • Fachanwältin Versicherungsrecht • Arzthaftungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Recht rund ums Tier • Verkehrsrecht • Sozialversicherungsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Erika Leimkühler ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Tierkauf
aus 36 Bewertungen Frau Leimkühler hat mich sehr kompetent, mit einem enormen Fachwissen bestens beraten und vertreten. Ich fühlte mich … (27.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dorrit Franze
sehr gut
Anwaltskanzlei Dorrit Franze, Königswarterstr. 60, 90762 Fürth 7005.790009657 km
Fachanwältin Strafrecht • Fachanwältin Sozialrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Recht rund ums Tier
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Tierkauf steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dorrit Franze gerne zur Verfügung
aus 41 Bewertungen Ich kann Frau Franze zu 100% weiter empfehlen, sie verfügt über viel Erfahrung und Kompetenz. Sie ist eine sehr … (19.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Lake-Schwarznecker
Rechtsanwalt Wolfgang Lake-Schwarznecker
Lake-Schwarznecker und Krumpholz Rechtsanwaltskanzlei, Marienstr. 65, 95028 Hof 7013.340270432 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Wettbewerbsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Recht rund ums Tier • Pferderecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Lake-Schwarznecker ist Ihr Ansprechpartner für Tierkauf
(31.05.2022) Sehr nette telefonische Beratung.bei Problemen gerne wieder

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Tierkauf

Fragen und Antworten

  • Tierkauf: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Tierkauf umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Tierkauf und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Tierkauf: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Tierkauf sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.

Nach einem Tierkauf kann schnell ein Streit zwischen Käufer und Verkäufer entbrennen, wenn das betreffende Tier mit einem Mangel behaftet ist. Jeder gibt dem anderen die Schuld daran, dass das Tier nicht den „Erwartungen" entspricht.

Eins steht jedoch fest: Nach § 90a Satz 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist auf Tiere das für Sachen geltende Kaufrecht gemäß der §§ 433 ff. BGB anzuwenden, auch wenn sie keine Sachen sind. Danach hat der Käufer nach dem Tierkauf bei einem „mangelhaften" Tier z. B. die Möglichkeit auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder Schadenersatz. In bestimmten Fällen ist auch Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung möglich. Dabei muss aber beachtet werden, dass in der Regel der Käufer nachweisen muss, dass sein Tier bereits bei Gefahrübergang - also dem Erhalt des Tieres - mangelhaft war. Eine Beweislastumkehr kommt aber bei dem sog. Verbrauchsgüterkauf nach den §§ 474 ff. BGB in Betracht. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Verbraucher mit einem Unternehmer einen Vertrag über den Tierkauf geschlossen hat und sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang ein Grundmangel zeigt, das Tier den Mangel also bereits in sich trug, er aber zur Zeit der Übergabe noch nicht in Erscheinung getreten ist. Außerdem darf die Beweislastumkehr nicht mit der Art der Sache oder der Art des Mangels unvereinbar sein. Liegen der Tierkauf und die Übergabe des Tieres z. B. vier Monate zurück, beträgt die Inkubationszeit einer Krankheit aber nur wenige Tage, ist klar, dass der Mangel zur Zeit des Gefahrenübergangs noch nicht existiert hat. Das Recht auf Gewährleistung entfällt im Übrigen mit der Verjährung. Nach § 438 BGB verjähren die Mängelansprüche aus dem Vertrag innerhalb von zwei Jahren.

Häufig ist jedoch unklar, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Unproblematisch sind allein die Fälle, in denen der Züchter mit dem Verkauf der Tiere seinen Lebensunterhalt bestreitet. Ansonsten muss im Einzelfall geklärt werden, ob der Züchter Unternehmer ist. Zu berücksichtigen ist hierbei unter anderem die Anzahl der Züchtungen und verkauften Tiere, welcher Aufwand mit der Zucht betrieben wird und über welchen Zeitraum hinweg gezüchtet wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht dagegen ist nicht nötig.

Bei einem Gendefekt liegt zwar in der Regel ein Grundmangel vor. Schadenersatz kann aber nur verlangt werden, wenn der Züchter für den Gendefekt einzustehen hat. Das ist der Fall, wenn er die bei der Zucht erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen und demnach die geltenden Grundsätze in der Wissenschaft bzgl. der Zucht nicht berücksichtigt hat. Denn: Wer die nötige Sachkunde und Erfahrung hat, kann genetische Fehler verhindern, z. B. durch vorherige Gentests bei den Zuchttieren. Er haftet jedoch trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, wenn er eine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit übernommen hat. Außerdem haftet er, wenn er von einem Mangel wusste, ihn aber arglistig verschwiegen hat. In Betracht käme auch noch die Nachbesserung, etwa in Form einer Operation. Die ist häufig aber nicht erfolgversprechend. Wenn etwa ein Hund wegen einer Hüftdysplasie operiert werden muss, kann es nämlich passieren, dass es dem Haustier nach dem Eingriff nicht besser geht, weil er unerwünschte Folgewirkungen hat. Kann der Mangel aber einfach beseitigt werden, indem der Verkäufer das Tier beispielsweise für die Dauer der Erkrankung zurücknimmt, aufpäppelt und ihm die verschriebenen Arzneimittel verabreicht, kann eine Nachbesserung Sinn machen.

Auch eine Nachlieferung ist grundsätzlich nicht möglich, hat man doch ein ganz bestimmtes Tier gekauft. Das ganz bestimmte Tier existiert aber nur einmal und kann daher nicht neu geliefert werden. Außerdem wächst das Tier seinem Eigentümer mit der Zeit trotz aller Fehler ans Herz, weshalb die wenigsten Tierfreunde ihren tierischen Begleiter nach dem Tierkauf wieder hergeben würden.

Auch der Tierarzt kann bei einem „mangelhaften" Tier haften. Grundsätzlich wird die Tierarzthaftung bejaht, wenn er z. B. im Rahmen von einem Pferdekauf bei der Ankaufsuntersuchung einen Fehler macht und den Mangel übersieht.

Der Vertrag über den Tierkauf ist an keine Form gebunden. Wer ihn also nicht schriftlich fixiert, riskiert keinen Formmangel und damit auch keine Nichtigkeit des Vertrages. Doch egal, ob ein Haustier oder Nutztier gekauft wird, es muss stets das Tierschutzgesetz beachtet werden. Der Züchter darf daher z. B. nicht in den AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) festlegen, dass das Tier auf jeden Fall zu kastrieren ist, sofern es keinen triftigen Grund dafür gibt. Es liegt in diesem Fall nämlich Sittenwidrigkeit vor, weshalb der Käufer derartige Klauseln im Vertrag nicht beachten muss.

(VOI)

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