484 Anwälte für Visum | Seite 21

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Profil-Bild Rechtsanwältin Sigrid Nelsen
sehr gut
Rechtsanwältin Sigrid Nelsen
Kanzlei Nelsen, Helmholtzstraße 28, 40215 Düsseldorf 6650.1949987639 km
Betreuungsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Zivilrecht
Frau Rechtsanwältin Sigrid Nelsen vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Visum
aus 44 Bewertungen Vielen Dank an Frau Nelsen! Sie ist eine äußerst nette und freundliche Anwältin (05.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Wedel
Rechtsanwalt Roman Wedel
m&w Rechtsanwälte - Fachanwälte in Bürogemeinschaft, Rotebühlplatz 15, 70178 Stuttgart 6930.8656303398 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Öffentliches Baurecht • Verwaltungsrecht
Herr Rechtsanwalt Roman Wedel vertritt Sie bei rechtlichen Fragen im Bereich Visum
Profil-Bild Rechtsanwalt Arben Mulaj Dipl. Jur.
sehr gut
Rechtsanwalt Arben Mulaj, Am Neuen Wasserturm 2, 41063 Mönchengladbach 6628.5472983406 km
Fachanwalt Migrationsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Visum steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Arben Mulaj Dipl. Jur. gerne zur Verfügung
aus 18 Bewertungen This is a very good Lawer , and a good man he help me get my documents and now me and my family are living in peace. … (20.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Ophoff
Rechtsanwalt Andreas Ophoff, Willy-Brandt-Platz 4, 90402 Nürnberg 7012.4352448865 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Internationales Recht • Zivilrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Visum beantwortet Herr Rechtsanwalt Andreas Ophoff
aus 7 Bewertungen Der Anwalt war sehr professionell und erledigt das Anliegen mit gewissenhaft. Ein sehr empfehlenswerter Anwalt. (25.11.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Visum

Fragen und Antworten

  • Visum: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Visum umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Visum und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Visum: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Visum sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
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Ein Visum ist ein Dokument, das für die Einreise ins Ausland erforderlich sein kann. Das Visum ist als vorgezogener Teil der Grenzkontrolle zu sehen. Je nach bestehender Staatsangehörigkeit und Einreiseland kann neben dem Reisepass ein Visum erforderlich sein.

Schon für einen Urlaub im Ausland kann ein Visum erforderlich sein. Dank EU-Recht sind Visa für EU-Bürger in vielen Ländern abgeschafft. Stattdessen genügt der Personalausweis oft schon. Reisepass und Visum sind dann entbehrlich. In anderen Fällen erhält man oft ein vereinfachtes Touristenvisum.

Ein Visum kann auch die Arbeitserlaubnis umfassen. Die ist insbesondere bei einem Studentenjob im Ausland oder einem Au-Pair-Aufenthalt oft der Fall. Die Einzelheiten sind von Land zu Land verschieden. Vor der Ausreise aus Deutschland sollte man sich über die Rechtslage am Zielort informieren. Anderenfalls kann ohne Visum die Einreise verweigert werden.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums sind regelmäßig ein Antrag mit evtl. Foto sowie verschiedene Bestätigungen über eine Krankenversicherung oder ein Arbeitsvertrag im Inland. Dazu muss regelmäßig der Grund für die Einreise angegeben werden. Ein Sprachtest oder sonstige persönliche Fähigkeiten sind jedenfalls für ein Touristenvisum nicht erforderlich.

Aussteller des Visums ist eine Behörde oder die Botschaft des Einreiselandes. Auch das Konsulat kann ggf. ein Visum ausstellen. Eine Visa-Ausstellung direkt am Grenzübergang ist dagegen selten. Das Visum führt nicht zur Einbürgerung oder besonderen Integration in das fremde Land. Es gibt kein Recht auf Asyl oder Familienzusammenführung. Es regelt zunächst nur die Einreise oder Durchreise einer Person und gibt dafür eine Aufenthaltsgenehmigung mit ggf. begrenzter Dauer.

(ADS)

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