3.555 Anwälte für Waffengesetz | Seite 2

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Profil-Bild Rechtsanwalt Yannick Stahl
sehr gut
Rechtsanwalt Yannick Stahl
Stahl Rechtsanwälte GbR, Marburger Straße 2, 57223 Kreuztal 6737.7082863533 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Yannick Stahl
aus 23 Bewertungen Ich bin mit den Leistungen zufrieden. Sie lösen alle Probleme immer perfekt (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Aljona Terkin
Rechtsanwältin Aljona Terkin
Anwaltskanzlei|Terkin, Bäumlstr. 11, 92224 Amberg 7061.4528107798 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Frau Rechtsanwältin Aljona Terkin
aus 5 Bewertungen Unkomplizierte kompetente Anwaltskanzlei mit freundlichem Personal. Hat mich bei einem unverschuldet Unfall zu meiner … (05.11.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg
sehr gut
Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg
Rechtsanwälte Lauenburg & Kopietz, Herzog, Hoffmann, Elbchaussee 87, 22763 Hamburg 6716.1888373045 km
Ausschließlich die prozessuale Wahrheit ist für Ihre materielle (z.B. bei einer Geldstrafe, Einziehung) und persönliche (immaterielle) Freiheit (Freiheitstrafe) entscheidend.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Mag. Phil. Joachim Lauenburg im Bereich Waffengesetz bietet Beratung und Vertretung
aus 33 Bewertungen Herr Rechtsanwalt Lauenburg ist nicht nur in seinem Gebiet als Strafverteidiger exzellent, sondern auch … (25.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski
Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski
von Rymon Lipinski & Partner mbB Rechtsanwälte, Friedrich-Ebert-Ring 36, 56068 Koblenz 6745.246967363 km
„Mut ist die wichtigste Eigenschaft eines Anwalts!" (Robert F. Kennedy)
Fachanwalt Strafrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Matthias von Rymon Lipinski
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Giesler
Rechtsanwalt Frank Giesler
Rechtsanwalt Frank Giesler, Kirchenstrasse 5, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.3582649443 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Frank Giesler
Profil-Bild Rechtsanwältin Andrea Gehlhaar
Kanzlei Andrea Gehlhaar, Brandenburgische Str. 73, 10713 Berlin 6971.6913091918 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Baurecht & Architektenrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Andrea Gehlhaar vertritt Sie anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
(18.06.2021) Verständnisvoll Versteht was von Ihrem Fach
Profil-Bild Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Rechtsanwältin Heike C. Lawin
Lawin & Partner - Rechtsanwälte ∙ Fachanwalt ∙ Notar, Bäckerstr. 102, 38640 Goslar 6834.316371803 km
Fachanwältin Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Heike C. Lawin
(24.07.2023) Ich habe mit Frau Lawin eine sehr gute Erfahrung gemacht, sie hat meine Interessen voll und ganz vertretenen auch vor …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jesse Blachowski
Kanzlei Jesse Blachowski, Ostrower Wohnpark 2, 03046 Cottbus 7073.6676105523 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • Zivilrecht • Anwaltshaftung
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Jesse Blachowski
Profil-Bild Rechtsanwalt Ozan Soylu
sehr gut
Rechtsanwalt Ozan Soylu
Ozan Soylu & Partners Law Firm, Bulgurlu Mah. Toygar Sit., 14, 34696, Istanbul, Türkei 8695.5748196652 km
Familienrecht • Erbrecht • Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Ozan Soylu ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 10 Bewertungen Wir arbeiten mit Herrn Ozan in Unternehmensangelegenheiten zusammen. Ein professioneller und ehrlicher Anwalt (09.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Schmidt
sehr gut
Anwaltskanzlei Christoph Schmidt, Westenhellweg 85-89, 44137 Dortmund 6675.9590650196 km
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Schmidt – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz
aus 43 Bewertungen Herr Schmidt ist so kompetent, hilfsbereit, menschlich, freundlich und man fühlt sich sehr gut beraten, er hilft … (28.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Majer
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Majer
Dr. Kroll & Partner Rechtsanwälte mbB, Wilhelmstraße 47, 72336 Balingen 6938.478712862 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Florian Majer unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
aus 28 Bewertungen Empfohlen von Freunden, wandten wir uns an Herrn RA Majer in einem nicht ganz einfachen Fall. Herr RA Majer zeigte … (11.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Mast
sehr gut
Rechtsanwältin Melanie Mast
Dr. Schloz · Braun · Kiefer & Partner mbB, Kinzigstr. 12, 77694 Kehl 6855.5707627617 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Melanie Mast bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Waffengesetz
aus 29 Bewertungen Meine Fragen konnten alle beantwortet werden und es war ein angenehmes und persönliches Beratungsgespräch in Bezug auf … (09.11.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. Claudia Lütkehaus
Rechtsanwälte Hellmann & Dr. Lütkehaus, Triftweg 9, 33813 Oerlinghausen 6726.0404811478 km
Fachanwältin Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Dr. Claudia Lütkehaus gerne zur Verfügung
(04.12.2016) Frau Dr. Lütkehaus ist eine sehr freundliche und kompetente Rechtsanwältin rund um das Thema Arbeitsrecht. Sie hat ein …
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Rechtsanwalt Michael Bogdahn
Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte, Herrenstr. 9, 87700 Memmingen 7039.6917312131 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Bogdahn hilft Ihnen anwaltlich kompetent im Bereich Waffengesetz
aus 5 Bewertungen Hat zu seiner guten Laune immer auch gute Ideen zur Rechtberatung und Begleitung bei Gericht. Absolut zu empfehlen. (21.09.2020)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dirk Faust
sehr gut
Rechtsanwalt Dirk Faust
Faust I Rechtsanwälte und Fachanwälte, Wermbachstraße 36-48, 63739 Aschaffenburg 6862.7604678598 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dirk Faust bietet im Bereich Waffengesetz Rechtsberatung und Vertretung
aus 16 Bewertungen Freundlich, kompetent und am Ende erfolgreich- gerne jederzeit wieder. (14.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Kanzlei Wolfgang Heidersberger, Regierungsstr. 549, 84028 Landshut 7132.0580253463 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Oliver Doelfs
sehr gut
Rechtsanwalt Oliver Doelfs
W&B Anwaltssozietät, Hofkamp 86, 42103 Wuppertal 6670.5513889138 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Oliver Doelfs
aus 62 Bewertungen RA Doelfs hat mich mit hoher juristischer Kompetenz bei einem verkehrsrechtlichen Strafverfahren erfolgreich vertrten. (10.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Peter Kolb
Rechtsanwalt Peter Kolb
Strafverteidigung Kolb, Engelblecker Straße 144b, 41066 Mönchengladbach 6630.4380493462 km
Wenn du dich und den Feind kennst, brauchst du den Ausgang von hundert Schlachten nicht zu fürchten
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Rechtsfragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Peter Kolb
(10.11.2023) Bei Herrn Kolb hatte ich sofort ein gutes Gefühl, verstanden zu werden. Er ist realistisch, sachlich und kann sich in …
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Kanzlei Ertingshausen, Frankfurter Str. 26, 63150 Heusenstamm 6836.7743953561 km
Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Martin Ertingshausen
Profil-Bild Rechtsanwalt Dieter Schuchmann
Rechtsanwalt Dieter Schuchmann
Schuchmann & Kollegen, Bismarckstr. 29, 64293 Darmstadt 6836.8832819652 km
Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Dieter Schuchmann gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Patrick Welke
sehr gut
Rechtsanwalt Patrick Welke
Rechtsanwälte und Fachanwälte Becker | Behlau | Welke, Fritz-Frey-Str. 17, 69121 Heidelberg 6862.9722700272 km
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Herr Rechtsanwalt Patrick Welke - Ihr rechtlicher Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 82 Bewertungen Sehr hilfsbereiter Anwalt , menschlich , professionell ! Danke (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Tom Heindl
sehr gut
Rechtsanwalt Tom Heindl
Heindl & Lang Rechtsanwälte, Promenadeplatz 11, 80333 München 7118.9158056983 km
Fachanwalt Strafrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Tom Heindl
aus 21 Bewertungen Unser Sohn befand sich in Untersuchungshaft. Durch umfangreiche Recherche haben wir Herrn Heindl gefunden. Vorneweg: … (21.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Kanzlei Dr. Thomas Schulte, Malteserstraße 170-171, 12277 Berlin 6978.3791176037 km
Urheberrecht & Medienrecht • Bankrecht & Kapitalmarktrecht • IT-Recht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 9 Bewertungen Schnelle kompete Auskunf (16.02.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Marco H.-L. Ihrlich
Rechtsanwalt Marco H.-L. Ihrlich
Dr. Eich Jakob und Partner mbB, Bubenheimer Bann 8, 56070 Koblenz 6742.2936002673 km
Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht • Zivilrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Herr Rechtsanwalt Marco H.-L. Ihrlich ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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