3.559 Anwälte für Waffengesetz | Seite 5

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig
Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig
Kanzlei | Thimig, Boxbergweg 1, 66538 Neunkirchen 6772.9128629359 km
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren! (BB)
Fachanwalt Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Erbrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Jagdrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Daniel Thimig ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
aus 8 Bewertungen Wir wollten einen Vollstreckungstitel zu einem Prozess nachdem Herr Dr.Thimig sich eingelesen hatte kam der Rat, es … (27.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Claus-Philipp Napp
Kanzlei Napp, Colonnaden 21, 20354 Hamburg 6719.574129945 km
Fachanwalt Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Claus-Philipp Napp ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Waffengesetz
(06.12.2022) Herr Napp ist ein guter Anwalt!Er ist ehrlich und immer bemüht einem zu helfen.Ich bin sehr dankbar für seine Hilfe.
Profil-Bild Rechtsanwalt Damir Šuker LL.B.
Rechtsanwalt Damir Šuker LL.B.
Kanzlei Damir Šuker|Rechtsanwalt, Eschersheimer Landstraße 1-3, 60322 Frankfurt am Main 6825.576208356 km
Strafrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Damir Šuker LL.B.
aus 5 Bewertungen Daumen hoch!!! Weiter empfelen (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Georg Konrad Gracza
Kanzlei Gracza, Markststr. 14, 73033 Göppingen 6965.3322508482 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Steuerrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt Georg Konrad Gracza hilft Ihnen bei Rechtsproblemen im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Michael Schwankl
Schwankl und Kollegen, Hainichenring 10, 46284 Dorsten 6638.4634848407 km
Fachanwalt Medizinrecht • Fachanwalt Strafrecht • Arzthaftungsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Verkehrsrecht
Herr Rechtsanwalt Fachanwalt für Medizinrecht Michael Schwankl ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Waffengesetz gerne behilflich
(10.02.2024) Nach einer konservativen Behandlung einer Schulterluxation, die nicht half wurde eine schwere Operation nötig um die …
Profil-Bild Rechtsanwalt Steffen J. Tzschoppe
Rechtsanwalt Steffen J. Tzschoppe
Kanzlei Steffen J. Tzschoppe, Pariser Straße 42, 10707 Berlin 6971.254149506 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Steffen J. Tzschoppe
(16.11.2020) Sehr prompte Antwort, Transparenz, endlich ein Anwalt der kein pfand fragen stellt sondern nür konkrete Tatsachen …
Profil-Bild Rechtsanwalt Uwe Lenhart
sehr gut
Rechtsanwalt Uwe Lenhart
LENHART LEICHTHAMMER Rechtsanwälte, Bremer Str. 6, 60323 Frankfurt am Main 6824.6665542352 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Fachanwalt Strafrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Uwe Lenhart
aus 38 Bewertungen Außergewöhnliche Anwälte! Machen nur Verkehrsrecht, das aber ausgezeichnet. Schnelle Rückrufe und Antworten, präzise … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Ali Hekim
sehr gut
Kanzlei Ali Hekim, Münsterstr. 38, 44145 Dortmund 6675.9019407332 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Sportrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Waffengesetz hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Ali Hekim
aus 22 Bewertungen Wir sind sehr zufrieden (15.06.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Otten
Rechtsanwalt Thomas Otten
Anwaltskanzlei Otten, Ludwig–Wolker–Str. 16, 49124 Georgsmarienhütte 6672.5698187259 km
Fachanwalt Steuerrecht • Fachanwalt Strafrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Datenschutzrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Thomas Otten
(07.08.2020) Alles professionell und große Lob
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Rechtsanwalt Matthias Wandzik
Matthias Wandzik, Nordstr. 2, 28857 Syke 6684.4186867939 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Zwangsvollstreckungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Herr Rechtsanwalt Matthias Wandzik ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
(18.04.2024) Herr Wandzik hat mich telefonisch beraten und mir einige tipps gegeben, sehr nett und kompetent.
Profil-Bild Rechtsanwalt Dominik Erb
Rechtsanwalt Dominik Erb
Kanzlei Erb, Plockstraße 2, 35390 Gießen 6799.9383017323 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Kaufrecht
Online-Rechtsberatung
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Dominik Erb für Rechtsfragen rund um den Bereich Waffengesetz
(15.05.2024) Herr Erb ist ein sehr kompetenter Anwalt, der sich voll und ganz für seine Mandanten einsetzt. Er ist immer …
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Schumacher
sehr gut
Rechtsanwalt Jochen Schumacher
Advonova GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Dürenerstraße 295 - 297, 50935 Köln 6672.069058282 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Waffengesetz bietet Herr Rechtsanwalt Jochen Schumacher
aus 11 Bewertungen Wir haben Hr. Schumacher in einer dringenden Familienangelegenheit kontaktiert. Die Bearbeitung dauerte keine 24h. … (28.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Arzu Kazak
gut
Kanzlei Arzu Kazak, Handschuhsheimer Landstraße 41, 69121 Heidelberg 6864.3007902341 km
Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Arzu Kazak gerne zur Verfügung
aus 25 Bewertungen Frau Kazak sehr sympathisch sehr nett sehr erfahren und die Menschlichkeit ist nicht verloren gegangen.Sie hat alles … (08.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jan Holm Hansen
sehr gut
Rechtsanwalt Jan Holm Hansen
Kanzlei Hansen & Partner, Pfännerstraße 10, 39218 Schönebeck (Elbe) 6905.8861020987 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Strafrecht • Mediation • Maklerrecht
Juristische Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Jan Holm Hansen
aus 45 Bewertungen Ich hatte kürzlich das Vergnügen, meine rechtlichen Anliegen mit der Rechtsanwaltskanzlei Hansen + Partner zu … (26.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Sören Grigutsch
sehr gut
Rechtsanwalt Sören Grigutsch
BUSE HERZ GRUNST Rechtsanwälte PartG mbB, Bahnhofstr. 17, 12555 Berlin 6988.6318277852 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Sören Grigutsch ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Waffengesetz
aus 107 Bewertungen Wer einen RA braucht, ist mit Herrn Grigutsch sehr gut beraten und bekommt äußerst kompetente Hilfe. Empfehlung auf … (18.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Markus Schwab
sehr gut
Kanzlei Markus Schwab, Bolzstraße 6, 70173 Stuttgart 6930.9106216631 km
Strafrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Waffengesetz steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Markus Schwab gerne zur Verfügung
aus 112 Bewertungen Herr Schwab hat uns im Verfahren von Anfang an bis zur Gerichtsverhandlung bestens beraten und vertreten und konnte … (30.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Christina Gröbmayr
sehr gut
Kanzlei Gröbmayr, Gerberau 9a, 79098 Freiburg im Breisgau 6889.8724077442 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Schulrecht
Frau Rechtsanwältin Christina Gröbmayr bietet Rat und Unterstützung im Bereich Waffengesetz
aus 48 Bewertungen Die Kommunikation war durchsetzungsfähig, und ihre Eignung für den Fall war exzellent. Rechtzeitiges Zuhören, … (31.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Martin Lang
Rechtsanwalt Martin Lang
Anwaltskanzlei Jettinger & Kollegen, Alléstraße 2, 73525 Schwäbisch Gmünd 6968.5560579519 km
Fachanwalt Strafrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Jagdrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Martin Lang
Profil-Bild Rechtsanwalt René Simonides
sehr gut
Rechtsanwalt René Simonides
Dr. Heinicke, Eggebrecht & Partner mbB Rechtsanwälte, Baierbrunner Str. 23, 81379 München 7118.8942471913 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Versicherungsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt René Simonides
aus 14 Bewertungen Mit meiner Bewertung möchte ich meinen herzlichen Dank für Herrn Simonides außergewöhnliche Vertretung und … (10.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Weyer
Kanzlei Klaus Weyer & Petra Weyer, Kaiserstr. 63, 63065 Offenbach am Main 6831.2879951729 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht
Rechtliche Fragen im Bereich Waffengesetz beantwortet Herr Rechtsanwalt Klaus Weyer
(01.05.2023) Sehr schnelle Terminvereinbarung, Gespräch in angenehmer Atmosphäre. Es handelte sich um eine Erstberatung mit dem …
Profil-Bild Rechtsanwältin Marieli Stahl
Anwaltsbüro Heidschuch & Stahl, Heinrichstr. 11, 60327 Frankfurt am Main 6824.5165144021 km
Familienrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Migrationsrecht
Frau Rechtsanwältin Marieli Stahl ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Waffengesetz
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Anne Uebach
sehr gut
Rechtsanwältin und Notarin Anne Uebach
WSR Wörner Schäfer Rückert | Anwälte • Notare, Wertherstr. 14a, 35578 Wetzlar 6791.3314783812 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Erbrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Waffengesetz unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin und Notarin Anne Uebach
aus 15 Bewertungen Frau Uebach hat mich in meinem Sorgerechtsfall super vertreten und beraten. Auf einen Termin musste ich ebenfalls … (18.12.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lukas A. Kliem
sehr gut
Rechtsanwalt Lukas A. Kliem, Savignyplatz 4, 10623 Berlin 6971.0433527644 km
Zwangsvollstreckungsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Familienrecht • Datenschutzrecht
Herr Rechtsanwalt Lukas A. Kliem - Ihr juristischer Beistand im Bereich Waffengesetz
aus 43 Bewertungen Schnelle und kompetente Beratung, sowie kurzfristige Handlung und Unterstützung- Ich würde Herr Kliem jederzeit wieder … (14.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Grossek
Rechtsanwalt Andreas Grossek
Kanzlei im Südviertel | Rechtsanwälte Grossek & Meier-van Laak, Maria-Theresia-Allee 29, 52064 Aachen 6629.6914606205 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Steuerrecht • StrafrechtJagdrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Grossek – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Waffengesetz

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffengesetz

Fragen und Antworten

  • Waffengesetz: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffengesetz sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Waffengesetz: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Waffengesetz umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffengesetz und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.
  • Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
    Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.

    Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition. Dabei differenziert das Gesetz zwischen den Waffen- und Umgangsarten und stellt Regelungen hierzu auf, deren Verletzung zum Teil als Straftat mit empfindlichen Freiheitsstrafen sanktioniert ist. Das WaffG zählt auch unter Juristen zu den unübersichtlichsten und unverständlichsten Gesetzen.

Verbotene Waffen

Das Gesetz definiert in Anlage 2 WaffG eine Liste mit verbotenen Waffen, bei denen jeglicher Umgang vollständig unter Strafe gestellt ist. Die Liste der verbotenen Waffen ist bunt und lang: So fallen sämtliche Kriegswaffen, wie beispielsweise Maschinengewehre, Flammenwerfer, Minen, Handgranaten, Mörser, Torpedos, Panzer, Haubitzen usw., darunter. Allerdings sind auch bestimmte Gestaltungen verboten, wie Vorderschaftrepetierflinten mit verkürztem Griff, auch als Pumpgun bekannt.

Verboten sind auch getarnte Waffen. Das Gesetz nennt namentlich Koppelschlosspistolen, Schießkugelschreiber, Stockgewehre oder Taschenlampenpistolen. Allerdings fallen auch getarnte Stoß- und Hiebwaffen darunter, wie zum Beispiel im Spazierstock oder Regenschirm verborgene Stichwaffen. Verboten sind ebenso Elektroimpulsgeräte, wie der Elektroschocker, oder Reizgassprays, es sei denn, diese sind amtlich in Deutschland zugelassen.

Unter das Verbot fallen zudem „Klassiker“ wie Stahlruten, Totschläger, Schlagringe, Wurfsterne, Faustmesser, Nunchakus und andere Würgehölzer. Auch der Molotowcocktail sowie Spring- und Fallmesser sind verboten. Bei den Springmessern gilt eine Ausnahme für Messer, deren Klinge seitlich herausspringt und bei denen die aus dem Griff herausragende Klinge nicht länger als 8,5 cm ist.

Fällt eine Waffe unter das Verbot nach dem Waffengesetz, dann ist nicht nur der Erwerb oder Verkauf verboten, sondern schon der bloße Besitz. Wer also bei sich zu Hause einen verbotenen Gegenstand liegen hat, also zum Beispiel einen Schlagring, und sei es auch in einem Tresor, macht sich bereits wegen Besitzes einer verbotenen Waffe strafbar. 

Der Erwerb und Besitz von Waffen

Für den legalen Erwerb und Waffenbesitz, wie den Besitz von Schusswaffen, ist eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich. Diese muss der Antragsteller bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen und hat zur Voraussetzung, dass der Antragsteller waffenrechtliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung, Sachkunde und ein waffenrechtliches Bedürfnis nachweist. Vom Waffenbesitz ist die Befugnis, Waffen zu führen, zu unterscheiden.

Das Führen von Waffen

Wer erlaubt Waffen besitzt, ist jedoch nicht zugleich befugt, diese auf der Straße zu führen. Das Führen von Waffen regelt ebenfalls das WaffG. Das Waffengesetz definiert das Führen einer Waffe, wer also die tatsächliche Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte über eine Waffe ausübt. Kurz gesagt, eine Waffe führt, wer außerhalb der Wohnung, einem Haus oder des befriedeten Besitztums eine Waffe griffbereit trägt. Zum befriedeten Besitztum zählt zum Beispiel der umfriedete Garten oder Hof, wenn dieser von einem Zaun, einer Hecke oder Mauer umgeben ist, die ein Betreten ohne Erlaubnis verhindern. Ein einzelnes Loch im Zaun lässt die Eigenschaft als Umfriedung nicht entfallen. Eine kniehohe Buchsbaumhecke wiederum wehrt kein unbefugtes Betreten ab und befriedet einen Garten wohl eher nicht. 

Führen von Blankwaffen

Während der Besitz von vielen Blankwaffen, wie zum Beispiel Schwertern, Säbeln, Dolchen usw., erlaubt ist, gilt für das Führen von Waffen nach dem WaffG Folgendes: 

Das Gesetz erlaubt grundsätzlich das Führen von Blankwaffen, aber verbietet das Führen von sogenannten Hieb- und Stoßwaffen. Das sind Waffen, die durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf im Kampf genutzt werden. Dazu zählen also zum Beispiel Keule, Streitaxt, Schwert, Säbel, Stilett, Dolch, Speer, Lanze und Hellebarde. Das Führen von Messern ist erlaubt, solange es sich nicht um ein Messer mit einhändig feststellbarer Klinge handelt, auch Einhandmesser genannt, oder um ein feststehendes Messer mit einer längeren Klinge von 12 cm. Solche Einhandmesser sind zum Beispiel Springmesser. 

Allerdings gibt es auch Ausnahmen von diesem Verbot: So ist das Führen erlaubt für Theateraufführungen oder wenn diese Waffen bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen verwendet werden sollen. Eine weitere Ausnahme ist gegeben, wenn die Waffen zur Berufsausübung, Brauchtumspflege, zum Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck verwendet werden. Zu einem allgemein anerkannten Zweck zählen Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Fischerei und Jagd. So darf für ein Picknick im Park ein Einhandmesser benutzt werden. Gerichte haben entschieden, dass ein Springmesser im Auto als rettender Gurtschneider oder zum Zwecke der Selbstverteidigung keinen allgemein anerkannten Zweck darstellt.

Das Führen von Schusswaffen

Für das Führen der meisten Schusswaffen ist ein Waffenschein erforderlich. Ausgenommen von diesem Erfordernis ist zum Beispiel die Armbrust. Diese darf auch ohne Waffenschein geführt werden. Privatpersonen erhalten nur sehr selten einen Waffenschein. Hierzu muss ein besonderes Bedürfnis vorliegen, zum Beispiel, wenn man eine besonders gefährdete Person ist. Am häufigsten bekommen Werttransportunternehmer und Bewachungsunternehmer die Erlaubnis zum Führen einer Waffe.

Kleiner Waffenschein

Für das Führen der sogenannten SRS-Waffen ist ein kleiner Waffenschein erforderlich. SRS-Waffen sind Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen. Also zum Beispiel die Schreckschusspistole, das Pfefferspray gegen Menschen oder die Signalpistole, die Leuchtkugeln verschießt. Für das Führen eines Pfeffersprays gegen Hunde und eines Elektroschockers ist kein kleiner Waffenschein erforderlich. Diese dürfen ohne besondere Erlaubnis erworben und geführt werden, soweit sie in Deutschland amtlich zugelassen sind. 

Je nach Bundesland kann für die Erteilung eines Waffenscheins die Gemeinde, das Ordnungsamt, das Landratsamt, das Kreisverwaltungsreferat oder die Polizei zuständig sein. Die zuständige Behörde erteilt den kleinen Waffenschein, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der Antragsteller muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Er muss die persönliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen. So darf der Antragsteller keine Vorstrafe wegen einer vorsätzlichen Straftat von mindestens 60 Tagessätzen haben oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt worden sein.
  • Er muss die Waffe fachgerecht lagern können.
  • Außerdem muss er für deren Handhabung körperlich und geistig geeignet sein. Das ist zum Beispiel nicht bei einer Drogen- oder Alkoholabhängigkeit gegeben.
Transport von Waffen

Wer eine Waffe zwar besitzen, aber nicht führen darf, kann diese trotzdem transportieren. Hierzu muss sich die Waffe für den Transport in einem verschlossenen Behältnis befinden. Als verschlossenes Behältnis zählt auch der Kofferraum, wenn dieser vom Fahrzeuginneren nicht durch Umlegen der Sitze geöffnet werden kann. Schusswaffen dürfen nicht zugriffsbereit und schussbereit sein: Das heißt, die verschlossene Waffe darf nicht geladen sein. Es dürfen sich also keine Patronen in der Trommel oder ein geladenes Magazin in der Waffe befinden. Die weitverbreitete Ansicht, dass Waffen und Munition voneinander getrennt in verschlossenen Behältnissen geführt werden müssen, ist ein Rechtsmythos.

Straf- und Bußgeldvorschriften

Das WaffG stellt Verstöße unter empfindliche Strafen. Der strafbare Umgang ist weit gefasst. Darunter fällt, wer eine Waffe besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt. Wer unerlaubt mit einer verbotenen vollautomatischen Schusswaffe oder einer verbotenen Vorderschaftrepetierflinte umgeht, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Wer mit anderen verbotenen Schusswaffen Umgang hat, kann mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ansonsten kann Umgang mit anderen verbotenen Waffen mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wer unerlaubt eine Schusswaffe erwirbt, besitzt, führt oder unerlaubt Munition erwirbt oder besitzt, kann auch mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Neben diesen Straftatbeständen gibt es noch einen umfangreichen Ordnungswidrigkeitenkatalog, der zahlreiche Pflichten des Waffenrechts bei Verstoß sanktioniert.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffengesetz umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffengesetz besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.