Abmahnung: HKMW Rechtsanwälte i. A. d. Luxshield GmbH wegen angeblich falscher Bewerbung mit „Made in Germany“

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Die HKMW Rechtsanwälte mahnten in der Vergangenheit im Auftrag der Luxshield GmbH wegen irreführender geschäftlicher Handlungen ab.

Die Luxshield GmbH ist laut eigenem Internetauftritt ein Unternehmen aus Konstanz, Baden-Württemberg, welches in erster Linie im Bereich Schutz- und Pflegeprodukte für KFZ tätig ist.

Der Vorwurf an den Abgemahnten soll lauten, dass dieser Waren fälschlicherweise mit „Made in Germany“ beworben hätte. Dies sei eine irreführende geschäftliche Handlung i. S. d. UWG und stelle somit einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar. Daher sollen die Abmahnenden u.a. einen Unterlassungsanspruch geltend gemacht haben.

Für den Fall, dass Sie auch eine vergleichbare Abmahnung erhalten, möchten wir Ihnen folgende Tipps geben:

Abmahnung ernst nehmen und von Anfang an anwaltlich beraten lassen

Die Abmahnung sollte in jedem Fall ernst genommen werden. Sollte keine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen, ist nicht auszuschließen, dass die Abmahnenden versuchen, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen. Ein Gerichtsverfahren kann im Zweifel ein hohes Kostenrisiko bergen. Zudem wäre für ein solches Verfahren ein Landgericht zuständig, bei dem Anwaltszwang herrscht. Daher ist es ohnehin ratsam, sich von Anfang an anwaltlich beraten zu lassen.

Anwaltlich prüfen lassen, ob geltend gemachte Ansprüche bestehen 

Ferner sollte anwaltlich überprüft werden, ob überhaupt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vorliegt. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche gegen Sie dem Grunde nach und in der bezeichneten Höhe bzw. Ausmaße bestehen.

Besondere Vorsicht bei Abgabe einer Unterlassungserklärung

Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte keineswegs leichtfertig abgegeben werden. Eine abgegebene Unterlassungserklärung verpflichtet langfristig und ist im Nachhinein kaum zu ändern. Die Unterlassungserklärung kann als Grundlage zur Geltendmachung von Vertragsstrafen dienen. Daher ist der genaue Inhalt einer Unterlassungserklärung entscheidend.

Es ist nicht unüblich, dass bei Abmahnungen direkt eine vorformulierte Unterlassungserklärung mitgeschickt wird. Vorformulierte Unterlassungserklärungen können jedoch zu weit formuliert sein und Bestimmungen enthalten, deren Einwilligung Sie eigentlich nicht verpflichtend gewesen wäre. Daher sollten diese grundsätzlich nicht unterschrieben werden.

Ein fachkundiger Anwalt kann für Sie hingegen ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren und Sie darüber aufklären, wie Sie künftige um Vertragsstrafen vermeiden können.

Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben!

Als Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht) sowie Urheber- und Medienrecht berate ich seit Jahren bundesweit in einer Vielzahl von Abmahnfällen. Sie können mich gerne unverbindlich für ein kostenlos Erstgespräch kontaktieren unter:

  • Tel.  030 2064-9405
  • E-Mail: info@vonleitnerscharfenberg.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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