Abmahnung: RA S. i. A. d. SSD Media und Computer UG, Juwelier Chronotage GmbH, Wetega UG, Acario UG u. a.

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Uns sind verschiedene wettbewerbsrechtliche Abmahnungen von Rechtsanwalt S. im Auftrag unterschiedlicher Unternehmen aus der Vergangenheit bekannt. So mahnte RA S. unserer Kenntnis nach u.a. für folgende Unternehmen ab:

  • SSD Media und Computer UG
  • Juwelier Chronotage GmbH
  • Wetega UG
  • Acario UG
  • Sachse Vertriebs GbR
  • iOcean UG

Angeblich fehlende Registrierung im Verpackungsregister

Um ein Beispiel einer Abmahnung von RA S. anzuführen: In der Vergangenheit mahnte RA S. im Auftrag der SSD Media und Computer UG ab. In der Abmahnung hieß es, dass für den Abgemahnten keine Registrierung im Verpackungsregister „LUCID“ vorgefunden werden konnte. Der Abgemahnte solle daher seine Registrierung im Verpackungsregister nachweisen oder diese andernfalls binnen zwei Wochen nachholen. Bei etwaiger Nachholung solle diese nachgewiesen werden und zudem Abmahnkosten von wenigen hundert Euro gezahlt werden. Zudem wurde es sich in uns bekannten Abmahnungen vorbehalten, bei Nichtreaktion ein Unterlassungsanspruch geltend zu machen.

Vorwürfe aus anderen Fällen

In Abmahnungen von anderen Unternehmen wurden auch weitere bzw. andere angebliche Wettbewerbsrechtverstöße abgemahnt. Zum Beispiel wurden angebliche Verstöße gegen das Elektrogesetz sowie irreführende Waren- oder Versandangaben abgemahnt.

Wie sollte man auf eine Abmahnung von RA S. reagieren?

Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung ernst nehmen und nicht inaktiv bleiben. Bei einer Nichtreaktion könnte es sein, dass die Abmahnenden versuchen, ihre Ansprüche gerichtlich geltend zu machen.

Auch wenn die Kosten der Abmahnung von wenigen hundert Euro anfangs nicht hoch sind, ist eine anwaltliche Beratung empfehlenswert, selbst wenn die Anwaltskosten die Abmahnkosten anfangs übertreffen. Durch einen Anwalt können Sie genau überprüfen lassen, ob die Ansprüche der Abmahnenden dem Grunde nach und in der genannten Höhe bzw. Umfang überhaupt bestehen. Ein Anwalt kann für Sie eine individuell modifizierte Unterlassungserklärung verfassen, wodurch potenzielle zukünftige Vertragsstrafen vermieden werden können. Zudem kann Ihr Anwalt Sie im Detail darüber aufklären, was Sie zukünftig beachten müssen. Langfristig lohnt sich die anwaltliche Beratung bei Abmahnungen, wie beschrieben, unserer Erfahrung nach immer.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sind wir für Sie da!

In unserer Kanzlei Hämmerling von Leitner-Scharfenberg beraten wir seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zu Abmahnungen jeglicher Art. Unsere Fachanwälte und Rechtsanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz (Marken- und Wettbewerbsrecht), Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht helfen auch Ihnen gerne mit Ihrer Abmahnung weiter. Melden Sie sich gerne bei uns für ein unverbindliches und kostenloses Erstgespräch unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank!

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