Weitere Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin

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Seit einiger Zeit vertreten wir viele Mandanten, die eine Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin erhalten haben. Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin mahnt vielfach Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab und fordert entsprechende Unterlassungserklärungen und bei weiteren Verstößen die Zahlung von Vertragsstrafen.

Vorab:

Wenn Sie eine Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Erstberatung nutzen. Übersenden Sie uns hierzu einfach die Abmahnung eingescannt per E-Mail oder Fax – wir melden uns umgehend bei Ihnen. Wir kennen den Gegner und sein Vorgehen und haben Fachanwälte und auf das Wettbewerbsrechts spezialisierte Anwälte bereits mehrfach über diese Abmahnungen berichtet:

Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin – wer ist das?

Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin behauptet im Rahmen der Abmahnung, seit 1975 als eingetragener Verein registriert zu sein. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass zu den satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen seiner Mitglieder gehört. Es gehe dabei insbesondere darum, dass die Regeln des lauteren Wettbewerbs im geschäftlichen Verkehr eingehalten werden. Es wird auf die Befugnis zum Tätigwerden nach §§ 8 Abs. 3 Ziff.2 UWG, 3 Abs. 1 Ziff. 2 UKlaG hingewiesen. Ergänzend wird auf Rechtsprechung des BGH verwiesen.

Was ist Gegenstand der Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin?

Gegenstand aktueller Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin ist die angeblich wettbewerbswidrige Werbung von Nahrungsergänzungsmittel. Es werden die Formulierung in Bezug auf Wirkstoffe und die Wirksamkeit einzelner Nahrungsergänzungsmittel beanstandet. Zur Begründung verweist der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin im Rahmen der Abmahnung auf die Regelungen des LFGB und der LMIV. Dabei gilt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen. Insbesondere dürfen Nahrungsergänzungsmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zugeschrieben werden, die diese nicht besitzen.

Ein häufiger Fehler im Rahmen von Nahrungsergänzungsmitteln ist zudem die Verwendung von unzulässigen gesundheitsbezogenen Angaben (Health-Claims). Hier gilt: Gemäß Art. 10 Abs. 1 LGVO dürfen solche Aussagen nur getätigt werden, wenn sie den allgemeinen Anforderungen genügen und insbesondere in der Liste der zugelassenen Angaben entsprechen. Dabei ist immer auch der Stoff zu benennen, für den die zugelassene Angabe gilt. Auch derartige Verstöße werden mit der Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin gerügt.

Was fordert der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin?

Im Rahmen der Abmahnung des Vereins Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Aufwendung von 178,50 € gefordert. Die Gefahr der Abmahnungen in diesem Bereich lauert in der Regel in der Unterlassungserklärung. Auch im vorliegenden Fall wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 5.100 € „vorgeschlagen“.

Als Fachkanzlei für gewerblichen Rechtsschutz (das Wettbewerbsrecht gehört zum Fachbereich des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz), IT-Recht sowie Urheberrecht und Medienrecht sind wir in Münster sowie bundesweit tätig und haben in den letzten Jahren tausende Abmahnungen bearbeitet. Wir kennen die Gegner und ihr Vorgehen. Wie immer ist davon abzuraten, die Unterlassungserklärung in dieser Form und ohne fachanwaltliche Prüfung zu unterschreiben. Riskieren Sie keine Vertragsstrafen und lassen Sie sich beraten.

Wie sollte man auf die Abmahnung des Vereins Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin reagieren?

Da der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin im Falle der Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung auch Gerichtsverfahren führt, ist hier zunächst zu raten, dass die Betroffenen die Abmahnung ernst nehmen und die Fristen beachten.

Gleichzeitig sollte fachanwaltlich geprüft werden, ob es überhaupt sinnvoll ist, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Dies kann ein günstiger Weg sein, die Angelegenheit zu beenden. Eine vorschnelle Abgabe kann bei weiteren Verstößen aber auch zu horrenden Vertragsstrafen führen. Die Abgabe einer auch eingeschränkten Unterlassungserklärung erfordert daher immer eine genaue Prüfung des Einzelfalls.

Wir raten zudem dazu, im Falle einer Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin, folgende Tipps zu beachten:

Weitere Informationen zum Thema Abmahnung und zum Wettbewerbsrecht finden Sie auf unserer Kanzleihomepage.

Unsere Leistung im Wettbewerbsrecht

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven in Münster und bundesweit im Wettbewerbsrecht und Markenrecht zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts.

Wir haben bereits mehrfach über die Abmahnungen des Verbands Sozialer Wettbewerb e. V. berichtet und vertreten seit einigen Jahren betroffene Mandanten.

Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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