Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.

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Uns liegt erneut eine Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V. aus Berlin vor. Wir haben bereits in der Vergangenheit über Schreiben des Vereins berichtet, vgl.:

Was ist Gegenstand der Abmahnung des Verband Sozialer Wettbewerb e. V.?

Gegenstand der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung ist der Vorwurf an den Abgemahnten, gegen eine Marktverhaltensregel verstoßen zu haben. Konkret wird moniert, dass der Abgemahnte in einer Werbung für Spielzeug vergessen haben soll, seine Identität (vollständig) offenzulegen. Insoweit wird ein Verstoß gegen § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG behauptet.

Was fordert der Verband Sozialer Wettbewerb e. V.?

Der Verband Sozialer Wettbewerb e. V. fordert vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die als Entwurf dem Scheiben beigefügt ist. Darüber hinaus wird der Abgemahnte aufgefordert, die Kosten der Abmahnung zu erstatten, die mit 178,50 EUR angegeben werden.

Die Kostenforderung ist vorliegend vergleichsweise niedrig, jede Abmahnung durch einen Rechtsanwalt mit gleichem Vorwurf würde ein Mehrfaches kosten. Dazu ist eine Unterwerfung hinsichtlich falscher oder unvollständiger Angaben zum Anbieter durchaus nicht unproblematisch. Je nachdem, wie solch ein Vordruck gefasst ist, kann die strafbewehrte Verpflichtung überall gelten – und entsprechend im Wiederholungsfall Vertragsstrafen auslösen. Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, wie weitreichend eine solche Verpflichtung sein kann. Einige Händler haben noch veraltete, ungepflegte Internetauftritte, unter denen nicht notwendigerweise verkauft werden muss, die vielleicht schon in Vergessenheit geraten sind. Auch künftige Verstöße sind angesichts der mindestens 30-jährigen Bindung gut möglich, insbesondere bei Änderungen von wesentlichen identitätsbezogenen Angaben. Der Schwerpunkt der Forderungen liegt klar auf der Unterlassungsforderung, die auch im Fokus des Abgemahnten stehen sollte.

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Unsere Kanzlei berät und vertritt seit vielen Jahren und in tausenden von Fällen in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten bundesweit. Für eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung können Sie sich gerne an uns wenden. Sie können uns auch einfach eine Kopie des Schreibens nebst Ihrer Rufnummer via E-Mail oder Fax zusenden. In diesem Fall melden wir uns gerne bei Ihnen zurück. Weitere Informationen, Referenzen, Gegnerliste etc. finden Sie auch auf unserer Homepage.


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