Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb e.V. erhalten?

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Seit einiger Zeit werden uns Abmahnungen des Verbands sozialer Wettbewerb e.V. vorgelegt. Wir haben bereits vielfach über diese Abmahnungen berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/wettbewerbsrechtliche-abmahnung-durch-den-verband-sozialer-wettbewerb-ev-aus-berlin_137095.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-vom-verband-sozialer-wettbewerb-ev-wegen-kosmetik_113756.html

Vorab: Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Was ist Gegenstand der aktuellen Abmahnung des Verbands sozialer Wettbewerb e.V. (VSW)?

Um die Berechtigung des Verbands Sozialer Wettbewerb e.V. in Bezug auf den Ausspruch von Abmahnungen nachzuweisen, wird in der Abmahnung zunächst darauf verwiesen, dass sich die Befugnis zum Tätigwerden aus §§ 8 Abs. 3 Ziff. 2 UWG, 3 Abs. 1 Ziff. 2 UklaG ergibt und dass zu den Mitgliedern Gewerbetreibende in erheblicher Zahl gehören sollen.

Im Rahmen der aktuellen Abmahnung geht der Verband wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht vor. Gegenstand des Verstoßes ist Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 und Art. 13 Abs. 1 der Lebensmittel-Gesundheitsangaben-VO. Ferner geht es um einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 Nr. 2 LFGB.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. fordert von dem betroffenen Unternehmen die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung einer Kostenerstattung für die Abmahnung i. H. v. 178,50 €.

Abmahnung vom Verband sozialer Wettbewerb – wie reagieren?

Empfänger der Abmahnung des Verbands Sozialer Wettbewerb neigen häufig dazu, die Unterlassungserklärung schnell und ohne fachanwaltlichen Rat zu unterschreiben und die im Verhältnis zu einer anwaltlichen Abmahnung günstige Pauschale i. H. v. 178,50 € zu zahlen. Auf den ersten Blick ist die Sache so schnell vom Tisch und man kann sich wieder seinem Unternehmen widmen. 

Wir raten von dieser Reaktion ab.

Die Unterlassungserklärung ist ein wirksamer Vertrag, welcher sofort gilt. Die Unterschrift unter der Unterlassungserklärung führt damit zu einem Vertrag, von dem sich die Betroffenen im Anschluss nicht mehr lösen kann. Eine Zuwiderhandlung kann zudem eine massive Vertragsstrafe auslösen, wobei auch Speicherungen im Cache als Verstöße gewertet werden können. 

Es können Einschränkungen aufgenommen und Umstellungsfristen vereinbart werden. Die Unterlassungserklärung ist das Herzstück der Abmahnung und sollte daher ausschließlich durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz nach Überprüfung abgegeben werden.

Verhaltenstipps bei Abmahnung wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und Lebensmittelrecht

Wenn Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie immer folgende Grundregeln beachten:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten
  • keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen

Unsere Leistung für Sie

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail
  • kostenlose Ersteinschätzung: Betroffenen Unternehmen bieten wir die Möglichkeit einer kostenlosen Ersteinschätzung der Abmahnung. Hierzu übersenden Sie uns bitte die Abmahnung als E-Mail oder Fax an die angegebene Adresse/Nummer.

http://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/direkthilfe-formular/

Wir freuen uns, Sie deutschlandweit zu beraten.


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