Außergewöhnliche Belastungen
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Auch das FG Düsseldorf hat nun in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 19.2.2013 10 K 2392/12 E) die volle Absetzbarkein von Gerichts- und Anwaltskosten für das Scheidungsverfahren und für den Zugewinn und Versorgungsausgleich anerkannt. Wenn der Gesetzgeber hier ein Verbundverfahren anordne, kann auch die steuerliche Absetzbarkeit nur im Ganzen gelten.
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