So berechnen Sie die Baukosten für Ihr Traumhaus
- 7 Minuten Lesezeit
Inhaltsverzeichnis
- Baukosten pro qm: Wie viel kostet der Hausbau?
- Schützt ein Festpreis vor Mehrkosten beim Hausbau?
- Baukosten für ein Einfamilienhaus: Welche Kosten kommen auf Sie zu?
- Baukosten für ein Mehrfamilienhaus
- Streit über die Höhe der Baukosten vermeiden
- Tipps zur Senkung der Baukosten
- Baukosten berechnen: Schritt für Schritt
- Interessante Urteile zum Thema Baukosten
Experten-Autorin dieses Themas
Der Hausbau ist für viele Verbraucher eine der größten Investitionen im Leben. Umso wichtiger ist es, dass Sie als Bauherr die Kosten im Blick behalten und frühzeitig planen.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie die Baukosten für Ihr Traumhaus berechnen und welche Kosten beim Bau eines Einfamilienhauses oder Mehrfamilienhauses auf Sie zukommen können. Zudem erhalten Sie Tipps, wie Sie die Baukosten senken und teure Überraschungen von Anfang an vermeiden können.
Baukosten pro qm: Wie viel kostet der Hausbau?
Eine wichtige Kennzahl bei der Berechnung der Baukosten ist der Preis pro Quadratmeter (qm). Der Preis pro qm hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Bauweise, der Ausstattung und der Lage des Grundstücks. Im Durchschnitt liegen die Baukosten für ein Einfamilienhaus zwischen 1.500 und 2.500 Euro pro qm. Bei einem Mehrfamilienhaus können die Kosten pro qm je nach Größe und Bauweise deutlich niedriger ausfallen.
Allerdings sollten Sie beachten, dass die Baukosten pro qm nur eine grobe Schätzung darstellen und individuelle Wünsche und Anforderungen den Preis beeinflussen können. Eine genaue Kalkulation der Baukosten ist daher unerlässlich, um unliebsame Überraschungen bei der Finanzierung zu vermeiden.
Schützt ein Festpreis vor Mehrkosten beim Hausbau?
Häuslebauer schließen für den Hausbau häufig einen Kaufvertrag mit einem Bauträger ab. Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag zwischen einem Bauherrn und einem Bauträger, in dem sich der Bauträger verpflichtet, ein Bauwerk zu errichten und der Bauherr sich verpflichtet, den vereinbarten Preis dafür zu zahlen. In der Regel wird dabei ein Festpreis vereinbart, der alle Kosten für das Bauvorhaben umfassen soll. Viele Hausbaufirmen werben auch mit Festpreisgarantien.
Aber Achtung: Ein Festpreis ist nicht gleichzusetzen mit einem Pauschalpreis. Bei der Vereinbarung eines Festpreises – auch Festvergütung genannt – trägt grundsätzlich der Auftraggeber etwaige plötzliche Preissteigerungen. Nur wenn ein Pauschalpreis – auch Pauschalvergütung genannt – vertraglich vereinbart wird, übernimmt der Bauträger das Risiko für Preissteigerungen bei Baumaterialien oder Arbeitsleistungen, sodass Sie als Bauherr vor unerwarteten Kostensteigerungen beim Hausbau geschützt sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Hinblick auf die Baukosten und die Vereinbarung eines Pauschalfestpreises ist, dass Bauherren darauf achten sollten, dass im Bauträgervertrag beziehungsweise in der Baubeschreibung auch alle relevanten Kosten und Leistungen aufgeführt sind und der Pauschalfestpreis verbindlich ist. Es kann sonst schnell zu Streitigkeiten kommen, wenn nicht alle Leistungen und Kosten im Vertrag enthalten sind.
Ein weiterer Punkt, der zu beachten ist, sind die Zahlungsmodalitäten. In der Regel werden Ratenzahlungen vereinbart, die an bestimmte Bauabschnitte geknüpft sind. Der Bauherr sollte darauf achten, dass er nur für tatsächlich erbrachte Leistungen bezahlen muss und dass die Ratenzahlungen im Verhältnis zum Fortschritt der Arbeiten stehen.
Der Pauschalfestpreis im Bauträgervertrag ist eine gute Möglichkeit, sich vor unerwarteten Kostensteigerungen zu schützen. Allerdings sollte der Vertrag sorgfältig geprüft werden und gegebenenfalls ein Anwalt für Immobilienrecht hinzugezogen werden, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Baukosten für ein Einfamilienhaus: Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Ein Einfamilienhaus ist für viele Verbraucher der Traum vom Eigenheim. Die Baukosten für ein Einfamilienhaus hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe, der Bauweise und der Ausstattung. Im Durchschnitt liegen die Baukosten für ein Einfamilienhaus zwischen 150.000 und 300.000 Euro.
Allerdings sollten Sie bei der Kalkulation der Baukosten für ein Einfamilienhaus beachten, dass es bei der Finanzierung des Einfamilienhauses auch auf die Eigenleistung ankommt. Wer selbst Hand anlegt und zum Beispiel bei den Rohbauarbeiten oder dem Innenausbau mithilft, kann die Baukosten senken. Auch Fördermöglichkeiten durch die KfW-Bank oder regionale Förderprogramme können bei der Finanzierung helfen.
Ein weiterer Faktor, der die Baukosten für ein Einfamilienhaus beeinflussen kann, sind die Grundstückskosten. Je nach Lage und Größe des Grundstücks können diese stark variieren. Hier sollten Sie sich im Vorfeld genau informieren und gegebenenfalls auch alternative Standorte in Betracht ziehen.
Baukosten für ein Mehrfamilienhaus
Der Bau von Mehrfamilienhäusern ist in der Regel kostenintensiver als der Bau von Einfamilienhäusern. Die Baukosten für ein Mehrfamilienhaus hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Größe, der Bauweise und der Ausstattung. Im Durchschnitt liegen die Baukosten für ein Mehrfamilienhaus zwischen 1.000 und 2.000 Euro pro qm.
Allerdings sollten Sie auch hier bei der Kalkulation der Baukosten beachten, dass individuelle Wünsche und Anforderungen den Preis beeinflussen können. Eine genaue Kalkulation der Baukosten ist daher auch bei Mehrfamilienhäusern unerlässlich, um eine realistische Finanzierung zu gewährleisten.
Streit über die Höhe der Baukosten vermeiden
Bei Bauvorhaben können schnell Streitigkeiten über die Höhe der Baukosten und deren Aufteilung zwischen den Beteiligten entstehen. In diesem Fall ist es ratsam, einen Anwalt für Bau- und Architektenrecht hinzuzuziehen.
Zu beachten ist auch, dass die Baukosten nicht nur die reinen Baukosten umfassen, sondern auch weitere Kosten wie zum Beispiel Baunebenkosten (z. B. Anschlusskosten für Strom und Wasser, Grunderwerbsteuer), Planungskosten und Kosten für die Bauleitung. Diese sollten bei der Kalkulation der Gesamtkosten nicht vergessen werden.
Des Weiteren gibt es gesetzliche Regelungen, die Bauherren und Baufirmen zu beachten haben. So müssen Bauverträge schriftlich abgeschlossen werden und bestimmte Vertragsinhalte enthalten, wie zum Beispiel Angaben zu den Baukosten und Zahlungsmodalitäten. Auch das Baurecht und das Werkvertragsrecht sind zu beachten. Hier ist es wichtig, sich rechtzeitig und umfassend beraten zu lassen, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Zudem können Verbraucher auch von den Regelungen zum Verbraucherschutz profitieren. So besteht zum Beispiel ein Widerrufsrecht bei Verträgen mit Baufirmen, wenn diese außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmens oder online abgeschlossen wurden.
Generell gilt, dass eine genaue Kalkulation der Baukosten und eine Beratung durch Fachleute, insbesondere auch im rechtlichen Kontext, meist unerlässlich sind, um unliebsame Überraschungen und Konflikte zu vermeiden.
Tipps zur Senkung der Baukosten
Um die Baukosten zu senken, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Eine Möglichkeit ist die Reduktion der Quadratmeterzahl des Hauses. Je kleiner das Haus, desto günstiger sind in der Regel die Baukosten. Auch die Wahl einer einfachen Bauweise und Standardausstattung kann die Kosten senken. Hier sollten Sie jedoch abwägen, ob die Einsparungen den Abstrichen bei der Wohnqualität in einem angemessenen Verhältnis gegenüberstehen.
Eine weitere Möglichkeit, die Baukosten zu senken, ist die Nutzung von Fördermöglichkeiten und Steuervorteilen. Die KfW-Bank bietet beispielsweise zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren an. Auch regionale Förderprogramme können bei der Finanzierung helfen.
Baukosten berechnen: Schritt für Schritt
Bevor Sie mit dem Hausbau beginnen, sollten Sie die Baukosten genau kalkulieren. Dabei gibt es verschiedene Methoden, um die Kosten zu ermitteln. Eine Möglichkeit ist die Nutzung eines Baukostenrechners, der online zur Verfügung steht. Mit einem solchen Rechentool können Sie schnell und unkompliziert die Baukosten für Ihr Haus berechnen. Geben Sie einfach die Größe des Hauses beziehungsweise die gewünschte Wohnfläche, die Bauweise, die Ausstattung sowie die Lage des Grundstücks nach Bundesland ein und der Rechner liefert Ihnen eine grobe Schätzung der Baukosten. Viele Banken bieten solche Rechner kostenlos im Internet an, aber auch Hausbaufirmen und Ratgeberseiten für Hausbauer.
Allerdings sollten Sie bei der Verwendung eines Baukostenrechners darauf achten, dass die Kostenangaben lediglich als Orientierung dienen. Die tatsächlichen Baukosten können deutlich höher oder niedriger ausfallen, je nachdem, welche Anforderungen Sie an Ihr Haus haben und welche individuellen Wünsche Sie umsetzen möchten.
Eine weitere Möglichkeit, die Baukosten zu berechnen, ist die Aufstellung eines detaillierten Kostenplans. Hierbei sollten Sie sich an den einzelnen Gewerken orientieren und die Kosten für Material, Arbeitszeit und eventuelle Nebenkosten genau auflisten. Ein Kostenplan kann Ihnen dabei helfen, den Überblick über die Baukosten zu behalten und gegebenenfalls Einsparungen vorzunehmen.
Interessante Urteile zum Thema Baukosten
Die Gerichte haben sich regelmäßig mit Rechtsstreitigkeiten rund um die Baukosten zu befassen. Eine kleine Auswahl interessanter Urteile zum Thema Baukosten ist hier aufgelistet:
- Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 21.03.2013 – VII ZR 230/11: In diesem Fall stritten Bauherr und Architekt über dessen Honorar für Planungsleistungen. Der vom Bauherrn beauftragte Architekt hatte bei der Genehmigungsplanung für das Bauvorhaben deutlich über dem Kostenrahmen für die Baukosten gelegen. Streitig war vor allem die Frage, ob eine einzuhaltende Bausummenobergrenze vertraglich vereinbart worden war. Hier entschied der BGH schließlich, dass ein Architekt grundsätzlich verpflichtet ist, bereits im Rahmen der so genannten Grundlagenermittlung mit dem Bauherrn den Rahmen für die Baukosten abzustecken und dessen Kostenvorstellungen dann auch bei der Planung zu berücksichtigen.
- Oberlandesgericht (OLG) Köln, Urteil vom 12.01.2007 – 19 U 128/06: In diesem Fall ging es vor allem um die Frage, ab wann eine Überschreitung der vereinbarten Bausumme durch den Architekten eine schuldhafte Verletzung des Architektenvertrages darstellt. Der Bauherr stritt mit dem Architekten darüber, ob das Architektenwerk deshalb mangelhaft war, weil die vereinbarte Bausumme um 34 % überschritten worden war. Das OLG Köln bejahte dies und urteilte, dass eine derartige Bausummenüberschreitung jenseits jeglicher Toleranzgrenzen liege.
- OLG Brandenburg, Urteil vom 18.02.2021 – 12 U 114/19: Dort ging es um die Sanierung von Dachflächen. Die Vertragsparteien hatten einen schriftlichen Vertrag abgeschlossen, in dem die zu sanierende Fläche mit einer Circa-Angabe genannt war und der Preis als „Festvergütung“ bezeichnet wurde, die einer bestimmten „Pauschalvergütung pro Quadratmeter“ entspreche. Später stritten die Parteien darum, wie die Klauseln im Vertrag auszulegen seien. Der Auftragnehmer verlangte nämlich aus Sicht des Auftraggebers eine zu hohe Vergütung. Das OLG gab dem Bauherrn am Ende Recht.
Diese Urteile zeigen, dass Baukosten nicht nur eine finanzielle, sondern auch eine rechtliche Bedeutung haben. Bauherren sollten sich daher umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren und im Zweifelsfall vorab rechtlichen Rat einholen, um Konflikte zu vermeiden.
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Rechtstipps zu "Baukosten" | Seite 4
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31.03.2020 Rechtsanwalt Dr. Bernd Söhnlein„… wird, kalkuliert der Käufer eines Grundstücks die Erschließungskosten von vorneherein mit in die Baukosten ein. Wird das Grundstück von der Kommune erworben, sind die Erschließungskosten meistens schon …“ Weiterlesen
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30.12.2019 Rechtsanwalt Matthias Keunecke„… , massa haus oder allkauf (DFH Haus GmbH aus Simmern) im Falle einer Kündigung nach den Vertragsbedingungen schnell mit einer Schadenersatzforderung zur Kasse gebeten, die 10 % der vereinbarten Baukosten …“ Weiterlesen
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09.07.2019 Rechtsanwalt Fabian Bödecker„… , nach denen die Vergütung für Architekten- und Ingenieursleistungen abhängig von den vorab einzuschätzenden Baukosten (sog. Kostenberechnung) in fest vorgegebenen Korridoren liegen muss. Die verstößt nach Ansicht …“ Weiterlesen
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19.06.2019 Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutwin„… wirft dem A nun vor, diese deutlich kostenintensivere Ausführung nicht abgestimmt zu haben. Die Baukosten hatten sich auf rund € 15 Mio. erhöht. Das Landgericht hat die Klage des AG wegen deutlicher …“ Weiterlesen
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14.05.2019 Rechtsanwältin Maike Bohn„… Vereinbarung bei der Berechnung des Architekten-Honoraranspruchs die vereinbarten und nicht die tatsächlichen (höheren) Baukosten zugrunde zu legen sind. Die Vereinbarung einer Baukostenobergrenze …“ Weiterlesen
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22.03.2019 Rechtsanwalt Finn Streich„… Baukostenermittlungen können für den kleinen Mann weitreichende Folgen haben. Die Finanzierungsmöglichkeiten müssen bereits im Vorfeld mit den Baukosten abgestimmt werden. Das OLG Schleswig hat am 22.03.2018 …“ Weiterlesen
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12.03.2019 Rechtsanwalt und Notar Peter Schulze„… wird. Grundsätzlich besteht eine Verantwortlichkeit des Architekten für die Einhaltung bestimmter Baukosten dann, wenn er mit dem Bauherrn/Auftraggeber im Architektenvertrag eine verbindliche …“ Weiterlesen
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07.03.2019 Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger„… , fragt man jemanden, der sich damit auskennt. Dies ist ein Architekt. Zu dessen Aufgaben gehört es auch, die Baukosten unter Kontrolle zu halten, wenn er damit beauftragt ist. Im vorliegenden Fall …“ Weiterlesen
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22.02.2019 Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger„Das Problem: Häufig verpflichtet sich der Architekt, dafür Sorge zu tragen, dass die Baukosten eine bestimmte Summe nicht überschreiten. Dabei hat er die Kostenentwicklung oftmals aber gar …“ Weiterlesen
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09.01.2019 Rechtsanwalt Igor Hochfeld„… . B. Übernahme von Umzugskosten, Heimaturlaubskosten, Rückkehrkosten, Miet- oder Baukosten, Kosten für Rechts-, Steuer- und Sozialberatung, für Privatschul- und Internatskosten, für (ggf. doppelten …“ Weiterlesen
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07.12.2018 Rechtsanwalt Philip Sebastian Krieger„… ist. In den letzten zehn Jahren hat sich diese Zahl um circa 89 % erhöht. Der Bauboom hat auch zu einem starken Anstieg der Baukosten geführt. Muss ein Mangel festgestellt und beseitigt werden, löst dies weitere …“ Weiterlesen
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15.08.2018 Rechtsanwalt Hansjörg Looser„… zu beziehen ohne für die Baukosten aufzukommen. Spätestens nach 35 Jahren konnten sie die Wohnung oder das Haus zu einem schon bei Vertragsabschluss festgelegten Preis kaufen. Die Rechnung ging jedoch vorne …“ Weiterlesen
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06.01.2018 Rechtsanwalt Jörg Diebow„… sämtliche, den angegebenen Betrag der Baukosten übersteigenden Mehrkosten ohne Verschulden einzustehen. Die bloße Zusicherung einer Baukostensumme reicht für die Annahme einer Baukostengarantie regelmäßig …“ Weiterlesen
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16.11.2017 Rechtsanwalt Alican Yildirim„… Preisen anbieten kann. Gelingt ihm auch das nicht, versucht er, durch Einsatz von „billigen Arbeitskräften“ den Lohnanteil der Baukosten so niedrig wie möglich zu halten. Zudem …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Rechtsanwalt Jörg Diebow„… Leitsätze: Das Interesse des Bauherren an den Gesamtkosten: Regelmäßig muss ein Architekt den Bauherrn über den zur Sanierung erforderlichen Gesamtaufwand aufklären. Übersteigen die Baukosten …“ Weiterlesen
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25.02.2020 Ferdinand Mang, anwalt.de-Redaktion„… die Gemeinde die Erneuerung oder den Neubau, zum Beispiel von einer Straße, eines Kanals, Kläranlage oder Wasserwerks, kann die Gemeinde die Baukosten je nach Fall als sogenannte Erschließungs …“ Weiterlesen
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14.02.2018 Linten Rechtsanwälte„… ist vielmehr gesetzlich auch dazu verpflichtet, für den (privaten) Bauherrn die Baukosten im Auge zu behalten. Der Umfang dieser Verpflichtung des Architekten wird in der Praxis häufig unterschätzt …“ Weiterlesen
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GEWA-Tower Anleihe (ISIN:DE000A1YC7Y7): Die 10 häufigsten Fragen (sog. „FAQ“) zur Insolvenz (Teil 1)12.12.2016 Rechtsanwalt Rolf Mertens„… des Beitrags. Antworten zu GEWA Tower (Fragen 1-5) zu 1) Gab es Hinweise auf Liquiditätsprobleme? Bei Baukosten über 60 Mio. € konnten „nur“ 35 Mio. € über Anleihen finanziert, werden. Die restliche …“ Weiterlesen
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17.10.2016 Rechtsanwalt Werner Hogrefe„… Auffallend ist, dass der Aufwand bezogen auf das Eigenkapital inklusive Agio nach Abzug der Baukosten des Schiffes 56,5 % des Eigenkapitals ausmacht. Kostentreibend sind dabei insbesondere folgende einmalig …“ Weiterlesen
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15.08.2016 Rechtsanwältin Ninja Lorenz LL.M.„… die Baukosten, Baunebenkosten und die Planungskosten. Diese Kosten müssen tatsächlich entstanden sein. Das bedeutet, dass Rabatte und zinsverbilligte oder zinslose Fördermittel abzuziehen sind (§ 559 a BGB …“ Weiterlesen
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28.11.2015 Rechtsanwältin Gabriele Jodl„… die Modernisierung abgeschlossen ist, kann der Vermieter die endgültige Höhe der Baukosten beziffern und dann die gewünschte Mieterhöhung erklären, § 559 BGB. Wenn er aber die Gesamtrechnung für den Austausch …“ Weiterlesen
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08.11.2021 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz„… die Gemeinden von den Eigentümern der angrenzenden Grundstücke sogenannte Ausbaubeiträge. Hierzu werden in einem ersten Schritt von den Baukosten zunächst diejenigen ermittelt, die beitragsfähig …“ Weiterlesen
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07.03.2021 Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwarz„… Baukosten nur auf ihre jeweiligen Anlieger umgelegt werden können. Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Rheinland-Pfalz beurteilt sich dies ausgehend von einer „natürlichen …“ Weiterlesen
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11.06.2015 Rechtsanwalt Daniel C. Ullrich„… festgesetzten Inflationsfaktor, ggfs. Baukosten, Wertverbesserungen der letzten fünf Jahre vor Verkauf, Makler-, Grunderwerbssteuer, u.a.) und der Veräußerungserlös abzüglich der mit der Veräußerung …“ Weiterlesen