Bayerisches Familiengeld – Anrechnung als Einkommen – Widerspruch erheben

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Seit dem 01.09.2018 bekommen alle Familien in Bayern das Familiengeld. Pro Jahr und Kind zwischen EUR 3.000 und EUR 3.600.

Wirklich alle Familien?

Wie Sie der aktuellen Presse entnehmen können, gibt es zwischen dem Bund auf der einen Seite und dem Freistaat Bayern einen Streit darum, ob die Landesleistung Familiengeld auf Sozialleistungen des Bundes (wie SGB II, Hartz IV, SGB XII) anzurechnen ist. Oder eben nicht.

Was kann ich machen, wenn mir das Familiengeld als Einkommen angerechnet wird?

Gegen den Bescheid gleich Widerspruch erheben und fordern, dass die Anrechnung rückgängig gemacht wird. Das Bayerische Familiengeld ist kein anrechenbares Einkommen. Bestehen Sie auf einem Widerspruchsbescheid!

Wenn der Widerspruchsbescheid kommt …

… gehen Sie zum Fachanwalt für Sozialrecht und lassen Klage zum Sozialgericht erheben. Die verfassungsrechtlich spannende Frage, ob es sich um anrechenbares Einkommen handelt oder nicht, muss gerichtlich geklärt werden. Dazu gibt es einige Argumente, über die vor Gericht zu streiten ist.

Die Verfahrenskosten lassen sich über eine Rechtsschutzversicherung oder über die Prozesskostenhilfe finanzieren, wenn Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Bereits im Rechtstipp vom 16.08.2018 haben wir die Voraussetzungen für den Anspruch auf das Bayerische Familiengeld ausführlich erklärt.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen aus Nürnberg,

Rechtsanwalt Wecks, Fachanwalt für Sozialrecht

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Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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