Beamter auf Zeit: Was bedeutet der Sonderfall für Ihr Beamtenverhältnis?
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Die Tätigkeit als Beamter unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht von der Anstellung als Arbeitnehmer. Wie grenzt sich das zeitlich befristete Beamtenverhältnis vom Beamtenverhältnis auf Lebenszeit ab? Wann kommt dieser Sonderfall vor? Welchen Anspruch auf Versorgungsbezüge haben Beamte auf Zeit? Das erfahren Sie im folgenden Ratgeber.
Was ist ein Beamtenverhältnis auf Zeit?
Beamtenverhältnis auf Zeit: Gesetzliche Bestimmungen
Die Verbeamtung auf Zeit stellt einen Sonderfall dar, bei dem die Wahrnehmung von Aufgaben nicht dauerhaft, sondern für einen bestimmten Zeitraum befristet gilt. Die gesetzliche Regelung der verschiedenen Beamtenverhältnisse finden sich im Bundesbeamtengesetz (BBG) und im Beamtenstatusgesetz (BeamtStG).
Laut BBG gelten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt wurde, für Beamtenverhältnisse auf Zeit die Vorschriften für Beamte auf Lebenszeit (§ 6 BBG). Es bestehen allerdings auch landesrechtliche Vorschriften für Zeitbeamte, die sich in den einzelnen Bundesländern unterscheiden können (§ 6 BeamtStG).
Einordnung: Welche weiteren Beamtenverhältnisse gibt es?
Neben der Verbeamtung auf Zeit gibt es folgende weitere Arten der Beamtenverhältnisse:
Beamtenverhältnis auf Lebenszeit: Es bildet die Regel und ist auf die dauerhafte Wahrnehmung der Aufgaben ausgerichtet.
Beamtenverhältnis auf Probe: Die Ableistung einer Probezeit als Beamter ist nötig, wenn eine Verbeamtung auf Lebenszeit angestrebt wird oder ein Amt mit einer leitenden Funktion übertragen werden soll.
Beamtenverhältnis auf Widerruf: Dieses Beamtenverhältnis liegt vor, wenn ein Vorbereitungsdienst abgeleistet wird oder die Aufgaben nur vorübergehend – bis auf Widerruf – wahrgenommen werden.
Ehrenbeamtenverhältnis: In diesem Fall übernimmt der Beamte seine Aufgaben ehrenamtlich, also unentgeltlich. Das Ehrenbeamtenverhältnis ist gesondert zu sehen, da es nicht in ein anderes Beamtenverhältnis umgewandelt werden kann und umgekehrt.
Beamter auf Zeit: Einsatzbereich
Grundsätzlich dient die Berufung in ein Beamtenverhältnis der Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben und „solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen” (BeamtStG § 3). Dies gilt auf für Beamtenverhältnisse auf Zeit. Allerdings soll der Beamte auf Zeit die Aufgaben nur für eine vorher bestimmte Dauer wahrnehmen.
Beamter auf Zeit: Beispiele
Ein Beamtenverhältnis auf Zeit besteht regelmäßig bei Wahlbeamten auf kommunaler Ebene, wie beispielsweise beim Bürgermeister oder Landrat. Auch im Hochschulbereich werden Beamte auf Zeit eingesetzt. So können Wissenschaftler wie Professoren auf Zeit verbeamtet werden, aber auch Universitätskanzler.
Beamter auf Zeit: Versorgungsansprüche
Beim Beamtenverhältnis auf Zeit werden – wie bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit – Versorgungsansprüche erworben. Benötigen Sie Hilfe beim Durchsetzen Ihrer Ansprüche? Auf anwalt.de finden Sie schnell und einfach den passenden Anwalt für Beamtenrecht!
Beamter auf Zeit: Krankenversicherung und Beihilfeanspruch
Bei Eintritt in das Beamtenverhältnis können Beamte auf Zeit wählen, ob sie sich privat oder gesetzlich versichern möchten. Wer in die private Krankenversicherung übertritt, hat sogleich auch einen Anspruch auf Beihilfe.
Der Wechsel in eine private Krankenversicherung sollte allerdings wohlüberlegt sein: Unter bestimmten Umständen ist nach Ende der Beamtenzeit keine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung mehr möglich, beispielsweise wenn das Einkommen als unter 55-jähriger Arbeitnehmer über der Versicherungspflichtgrenze liegt oder der Arbeitnehmer über 55 Jahre alt ist und mindestens fünf Jahre privatversichert war.
Kann ein Beamter auf Zeit Arbeitslosengeld beziehen?
Nach einem Beamtenverhältnis auf Zeit besteht – ebenso wie in anderen Beamtenverhältnissen – kein Anspruch auf Arbeitslosengeld. Gleichwohl kann auch für Beamte auf Zeit die Möglichkeit bestehen, nach Ende der Amtszeit ein Übergangsgeld zu beziehen, sofern sie nicht in ein neues Amt oder den Ruhestand eintreten. Ähnlich dem Arbeitslosengeld dient das Übergangsgeld der wirtschaftlichen Absicherung.
Versorgungsbezüge als Beamter auf Zeit: Pension und Rentenversicherung
Beamte sind nicht rentenversicherungspflichtig. Während der Amtszeit zahlen Beamte auf Zeit also nicht in die Rentenversicherung ein. Stattdessen werden jedoch Anwartschaften auf Versorgungsbezüge erworben. So kann ein Beamter auf Zeit ein Ruhegehalt – die sogenannte Pension – für die Dauer seiner Verbeamtung beziehen.
Die Höhe des Ruhegehalts eines Beamten auf Zeit ergibt sich aus der ruhegehaltsfähigen Dienstzeit und der Höhe seiner Dienstbezüge. Die genaue Ermittlung kann sich jedoch länderspezifisch unterscheiden.
(LES)
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