232 Anwälte für Ruhegehalt
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Ruhegehalt
Fragen und Antworten
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Ruhegehalt: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Ruhegehalt umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Ruhegehalt und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Ruhegehalt: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Ruhegehalt sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.
Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Ruhegehalt bezeichnet die Bezüge eines Beamten im Ruhestand. Der Ruhestandsbeamte oder Ruheständler kann dabei umgangssprachlich auch von seiner Pension oder Beamtenpension sprechen. Rente dagegen bezeichnet die Altersversorgung der Arbeitnehmer oder sonst in der Sozialversicherung versicherter Personen. Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein und erhalten daher statt der Rente das Ruhegehalt.
Nach dem Grundgesetz (GG) steht ein Beamter in einem besonderen Dienstverhältnis und Treueverhältnis. Daher bleibt der Dienstherr auch nach Erreichen der Altersgrenze durch den Beamten für dessen Versetzung in den Ruhestand und auch die Festsetzung des Ruhegehaltes zuständig. Die Einzelheiten ergeben sich für Bundesbeamte aus dem Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG). Ein Landesbeamter fällt unter ggf. abweichendes Landesrecht.
Die Höhe des Ruhegehaltes richtet sich nach der Besoldung während der aktiven Dienstzeit und den Dienstjahren. Die aktuelle Besoldungsgruppe ist bei Eintritt in den Ruhestand nicht mehr allein maßgeblich. Die Berechnung des Ruhegehaltes ist im Einzelfall schwierig. So wird ggf. gesetzliche Rente aus einem vorangegangenen Arbeitsverhältnis oder auch Zusatzrenten angerechnet. Die auch bei Beamten verbreitete Teilzeit wird bei der Ruhegehaltsberechnung anteilig berücksichtigt. Ebenso sind Modelle zur Altersteilzeit auch im Beamtenrecht möglich.
Wird ein Beamter wegen eines Dienstunfalls und daraus folgender Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, erhält er ein sogenanntes Unfallruhegehalt anstatt des normalen Ruhegehalts. Die Beamtenversorgung sieht zudem eine Witwenversorgung statt der Witwenrente bzw. eine Waisenversorgung statt der Waisenrente für Hinterbliebene des Beamten vor. Diese stellen aber kein Ruhegehalt im engeren Sinne dar.
(ADS)
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