Finden Sie jetzt Ihren Anwalt zum Thema Betreuer!

Gesetzlicher Betreuer - was Sie wissen und beachten müssen!

Die wichtigsten Fakten

  • Volljährige Personen, die beispielsweise aufgrund ihres Alters oder einer körperlichen oder geistigen Behinderung nicht mehr in der Lage sind, über ihre eigenen Angelegenheiten zu entscheiden, erhalten eine gesetzliche Betreuung.
  • Ein gesetzlicher Betreuer ist entweder ein Berufsbetreuer oder ein ehrenamtlicher Betreuer, der vom zuständigen Betreuungsgericht bestellt wird.
  • Die gesetzliche Betreuung ist in § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
  • Zum Aufgabenkreis des gesetzlichen Betreuers zählt beispielsweise die Vermögenssorge, das Öffnen und Bearbeiten der Post, die Aufenthaltsbestimmung und die Beaufsichtigung der Pflege der betreuungsbedürftigen Person.
  • Der gesetzliche Betreuer hat ebenso Pflichten gegenüber dem Betreuungsgericht wie beispielsweise die regelmäßige Berichterstattung hinsichtlich seiner Tätigkeiten.
  • Die rechtliche Betreuung wird zunächst auf sechs Monate durch das Betreuungsgericht angeordnet. Anschließend wird gerichtlich geprüft, ob die Betreuung noch nötig ist. Nach weiteren sieben Jahren kommt es zur erneuten Überprüfung.
  • Mittels einer Betreuungsverfügung kann eine volljährige, geschäftsfähige Person selbst einen Betreuer vorschlagen.

Was ist ein gesetzlicher Betreuer?

Wenn eine volljährige Person ihre Angelegenheiten beispielsweise aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen, körperlichen oder seelischen Krankheit teilweise oder vollständig nicht mehr eigenständig regeln kann, wird ein gesetzlicher Betreuer bestellt. 

Dieser wird durch das Betreuungsgericht auf Antrag oder von Amts wegen bestellt.

Leidet die betroffene Person unter einer körperlichen Behinderung, kann ein gesetzlicher Betreuer nur bestellt werden, wenn sie den Antrag selbst gestellt hat – es sei denn, sie ist nicht mehr in der Lage, ihren Willen zu äußern.

Die gesetzliche Betreuung ist in § 1896 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt.

Als Betreuer fungieren in den meisten Fällen Familienangehörige wie der Lebenspartner bzw. ein naher Verwandter oder Freund. Gesetzliche Betreuer sind entweder ehrenamtliche Mitglieder eines Betreuungsvereins und Mitarbeiter einer Betreuungsbehörde oder selbstständige Berufsbetreuer.

Ein rechtlicher Betreuer muss für seine Tätigkeit sowohl volljährig als auch geschäftsfähig sein. In der Regel müssen für die gesetzliche Betreuung Nachweise über absolvierte Lehrgänge erbracht werden.

Wie kommt es zu einer gesetzlichen Betreuung?

Zunächst erfolgt die Anregung der Betreuung einer betroffenen Person entweder beim zuständigen Betreuungsgericht oder bei der Betreuungsbehörde. Anschließend fertigt die Betreuungsbehörde für das Betreuungsgericht einen Sozialbericht an. Der Betreuungsrichter holt daraufhin ein medizinisches Sachverständigengutachten ein. Hierin wird unter anderem der Umfang der Betreuung festgehalten. Die pflegebedürftige Person wird durch das Betreuungsgericht angehört. Schließlich erfolgt die Anordnung der Betreuung und die Bestellung eines rechtlichen Betreuers.

Welche Aufgaben hat ein gesetzlicher Betreuer?

Grundsätzlich übernimmt der rechtliche Betreuer nur diejenigen Aufgaben, die der Betroffene / die Betroffene selbst nicht mehr erledigen kann, wie es in § 1901 BGB definiert ist. Jedoch gibt es für die rechtliche Betreuung keine festgelegten Bereiche. Das zuständige Betreuungsgericht muss zunächst in Erfahrung bringen, welche Aufgaben die pflegebedürftige Person nicht aus eigener Kraft erledigen kann. Nach dieser Prüfung entscheidet das Gericht, welche Aufgaben der gesetzliche Betreuer übernimmt.

Dem gesetzlichen Betreuer können unterschiedliche Aufgabenbereiche zufallen. Dazu gehört unter anderem:

  • die Vertretung der pflegebedürftigen Person gegenüber Behörden, Ämtern und Versicherungen
  • die Kontrolle des Telefon- und Postverkehrs
  • die Beaufsichtigung der Pflege und Gesundheitsfürsorge des Betroffenen bzw. der Betroffenen
  • die Vertretung des Pflegebedürftigen bzw. der Pflegebedürftigen in Gerichtsverfahren
  • die Verwaltung des Vermögens – das heißt, Übernahme von finanziellen Angelegenheiten wie das Führen von Konten oder Kontrolle der Leistungen und Ansprüche des Betreuten / der Betreuten.
  • das Bestimmen des Aufenthalts der pflegebedürftigen Person
  • die Erledigung von Wohnungsangelegenheiten wie Wohnungssuche oder -auflösung

Welche Pflichten hat der Betreuer gegenüber dem Betreuungsgericht?

Der rechtliche Betreuer hat im Zuge seiner Tätigkeit nicht nur Aufgaben, sondern auch einige Pflichten zu erfüllen. Gemäß § 1839 BGB ist er dazu verpflichtet, dem Rechtspfleger des zuständigen Betreuungsgerichts Auskunft über die jeweilige Betreuung zu erteilen. Dies kann entweder auf schriftlichem Weg oder persönlich erfolgen.

Laut § 1840 BGB hat der gesetzliche Betreuer einmal pro Jahr – auch unaufgefordert – über die persönlichen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person gegenüber dem Betreuungsgericht Bericht zu erstatten. Darüber hinaus sollte er über die Vermögensverwaltung des Betreuten Auskunft geben, wenn dies zu seinem Aufgabenbereich zählt. Konkret heißt da, dass der Betreuer eine Aufstellung der gesamten Kontobewegungen anfertigen muss.

Wie lange dauert eine gesetzliche Betreuung an?

Zunächst bestellt das Betreuungsgericht den gesetzlichen Betreuer für sechs Monate. Nach Ablauf dieses Zeitraums kommt es zur Überprüfung durch das zuständige Gericht, ob eine dauerhafte Betreuung notwendig ist. Nach weiteren sieben Jahren wird die Betreuung erneut geprüft. Die rechtliche Betreuung endet letztlich mit dem Tod der pflegebedürftigen Person.

Für den Betreuten / die Betreute gibt es laut Betreuungsrecht die Möglichkeit, beim Betreuungsgericht einen Antrag auf Aufhebung der gesetzlichen Betreuung zu stellen. Das Gericht ist dazu verpflichtet, diesen Antrag zu prüfen. Sieht es keinen Grund für eine weitere rechtliche Betreuung, kommt es vonseiten des Gerichts zu einer Aufhebung.

Was ist unter einer Betreuungsverfügung zu verstehen?

Mittels einer sogenannten Betreuungsverfügung hat eine volljährige, geschäftsfähige Person die Möglichkeit, selbst einen Betreuer vorzuschlagen. Darüber hinaus kann in der Betreuungsverfügung festgelegt werden, wer nicht als Betreuung eingesetzt werden soll.

Das zuständige Betreuungsgericht überprüft die Betreuungsverfügung und den entsprechenden Betreuer. Wünsche, die der Verfasser schriftlich geäußert hat, müssen grundsätzlich berücksichtigt werden.

Die Betreuungsverfügung muss keine bestimmte Form besitzen. Allerdings sollte das Dokument vom Verfasser mit Ort und Datum sowie mit seiner Unterschrift versehen sein. Die Verfügung sollte in den persönlichen Unterlagen des Verfassers aufbewahrt werden, die auch für weitere Personen leicht zugänglich sind. Es steht ein Vordruck des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur Verfügung, das als Vorlage genutzt werden kann.

Die in der Betreuungsverfügung genannte Person kann jedoch erst mit der Betreuung beginnen, wenn das zuständige Betreuungsgericht dies entschieden hat. Einzig das Gericht entscheidet letztlich, wer Betreuer werden soll.

Foto(s): ©Pexels.com/marcusaurelius

Artikel teilen:


Sie benötigen persönliche Beratung zum Thema Betreuer?

Rechtstipps zu "Betreuer" | Seite 202

  • 03.05.2010 Rechtsanwalt Martin J. Haas
    „Betreuungsunterhalt nach § 1570 Abs. 1 Satz 2 BGB kommt auch im Fall der Betreuung eines volljährigen behinderten Kindes nur dann in Betracht, wenn dies der Billigkeit entspricht …“ Weiterlesen
  • 23.04.2010 Rechtsanwalt Fatih Bektas
    „… , das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen haben in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Können die Eltern wegen einer schweren …“ Weiterlesen
  • 04.03.2020 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „… 1500 Euro für den Krankenversicherungsschutz. Das gilt ebenfalls für haushaltsnahe Dienstleistungen, Betreuungs- und Pflegeleistungen, die ebenfalls bis zu einem bestimmten Maximalbetrag vom Finanzamt …“ Weiterlesen
  • 07.04.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… . Aber wie ist die Rechtslage? Habe ich trotzdem Lohnanspruch, wenn ich wegen Betreuung des kranken Kindes zu Hause bleiben muss? Wie lange kann das gehen, ohne dass Probleme entstehen? Hier ist zunächst einmal …“ Weiterlesen
  • 06.04.2010 ASRA - Kanzlei für Generationen
    „… für den jeweiligen Fall angemessen erscheinen, wird stets eine Überprüfung des Einzelfalles erfordern. Bei der Betreuung gemeinsamer Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres …“ Weiterlesen
  • 22.03.2010 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
    „… ) dem Psychologen vorzulegen und mit ihm zu erörtern. In aller Regel ist es auch zweckmäßig, sich über diese psychologische Betreuung eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen und sie dann …“ Weiterlesen
  • 18.03.2010 Rechtsanwalt Alexander Bredereck
    „… dem 1. Januar 2007 geboren werden. Der Staat zahlt es an Eltern, die sich in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes „vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll …“ Weiterlesen
  • 16.03.2010 Dr. Gaupp & Coll. Rechtsanwälte
    „… und zu betreuen. Während einer solchen Pausenaufsicht wurde die Klägerin von einer Zecke gebissen. Einige Monate später wurde bei ihr eine auf einen Zeckenbiss zurückzuführende Borrelioseinfektion …“ Weiterlesen
  • 09.03.2010 Rechtsanwalt Thomas Lehnik
    „… durch einen Bevollmächtigten oder den zuständigen Betreuer. Das WBVG verlangt u. a. für den Heimvertrag, dass die Leistungen des Unternehmers (Heimträgers) nach Art; Inhalt und Umfang einzeln beschrieben …“ Weiterlesen
  • 23.02.2010 Rechtsanwalt Dr. Michael Zecher Vorsorgeanwalt
    „… erforderten ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Kompromissbereitschaft der Eltern und der Kinder, Das Betreuungs-Wechselmodell setze deshalb die Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern voraus …“ Weiterlesen
  • 02.02.2010 Rechtsanwalt Michael Borth
    „… hat das Bundesprogramm „Perspektive 50plus - Beschäftigungspakete für Ältere in den Regionen" eingeführt. Es soll dazu dienen ältere Langzeitarbeitslose besser zu betreuen und gezielter in neue …“ Weiterlesen
  • 26.01.2010 Esther Wellhöfer, anwalt.de-Redaktion
    „Vier Entscheidungen zu verschiedenen Rechtsthemen aus dem anwalt.de-Notizbuch: Betreuungs-Wechsel nur bei Kooperation und Kommunikation Ein Betreuungs-Wechselmodell setzt voraus, dass die getrennt …“ Weiterlesen
  • 13.01.2010 Rechtsanwalt Martin J. Warm
    „… Alters oder Gebrechlichkeit eintreten, sondern auch durch Krankheit oder plötzliche Notsituationen. Man ist also nie zu jung dazu! Durch eine Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung vermieden …“ Weiterlesen
  • 12.01.2010 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
    „… ) dem Psychologen vorzulegen und mit ihm zu erörtern. In aller Regel ist es auch zweckmäßig, sich über diese psychologische Betreuung eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen und sie dann …“ Weiterlesen
  • 07.01.2010 Monique Michel, anwalt.de-Redaktion
    „… . Bei der Schwangerenberatung muss der betreuende Arzt die Schwangere bei konkretem Befund über das Leben mit einem geistig oder körperlich behinderten Kind ausdrücklich informieren. Entscheidet …“ Weiterlesen
  • 15.11.2017 Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
    „… Mehrbedarf gem. § 21 III SGB II entsteht, wenn sich geschiedene und getrennt lebende Ehegatten bei der Betreuung und Erziehung eines gemeinsamen Kindes abwechseln, die Abwechslungsintervalle jeweils …“ Weiterlesen
  • 24.11.2009 MAYR Kanzlei für Arbeitsrecht GbR
    „… ein Anspruch auf Elternzeit für die Betreuung von Enkelkindern, wenn die Großeltern mit ihrem Enkelkind in einem Haushalt leben und dieses Kind selbst betreuen und erziehen. Weitere Voraussetzung dafür …“ Weiterlesen
  • 05.11.2009 Rechtsanwalt Christian Fuhrmann
    „… ) dem Psychologen vorzulegen und mit ihm zu erörtern. In aller Regel ist es auch zweckmäßig, sich über diese psychologische Betreuung eine entsprechende Bescheinigung ausstellen zu lassen und sie dann …“ Weiterlesen
  • 03.11.2009 CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz, Sittner Partnerschaft
    „… auch in den USA betreuen wird. Auf der Gläubigerversammlung wird sich zeigen, welche weiteren Verbindlichkeiten bestehen und ob ein tragfähiges Sanierungskonzept erarbeitet wurde. Bereits am 01.06.2009 …“ Weiterlesen
  • 02.11.2009 Treutler Rechtsanwälte Fachanwälte
    „… nachträglich eingelegt werden. Wer kann den Einspruch einlegen? Der Beschuldigte, dessen Verteidiger und gegebenenfalls der gesetzliche Vertreter (v.a. Betreuer) des Beschuldigten. Kann der Einspruch …“ Weiterlesen
  • 28.10.2009 Rechtsanwalt Rolf Hörnlein
    „… getreten, das die Wirksamkeit der Patientenverfügung regelt. Niemand, ob Angehörige, Betreuer, Altersheim, Krankenhaus oder Arzt darf nunmehr eine solche Verfügung unbeachtet lassen. Damit …“ Weiterlesen
  • 01.10.2009 Rechtsanwalt Stephan Rupprecht
    „… . Bei geschiedenen Ehegatten, die gemeinsame minderjährige Kinder aus der Ehe betreuen, ist ein sogenannter "Basisunterhalt" für die Zeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes gesetzlich weiter gesichert …“ Weiterlesen
  • 30.09.2009 Rechtsanwaltskanzlei Schwerin & Weise Partnerschaft
    „… den Menschen, die nahe Angehörige im häuslichen Umfeld betreuen und pflegen. In Zukunft werden solche Pflegeleistungen im Erbrecht auch dann berücksichtigt, wenn der Abkömmling dafür nicht auf eigenes …“ Weiterlesen
  • 30.09.2009 Rechtsanwalt Stephan Rupprecht
    „… , der andere „hütet" die Kinder) diese beiden Rollen als gleichwertig angesehen werden. Da der „Kinderbetreuer" wegen der Betreuung nicht oder nur bedingt arbeiten gehen kann, hat er auch keine oder nur …“ Weiterlesen