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Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Subventionsbetrug

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Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung die Verurteilung zweier Angeklagten zu Freiheitsstrafen von jeweils 4 Jahren und 6 Monaten wegen Subventionsbetrug durch die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Magdeburg bestätigt.

Im vorliegenden Fall waren die beiden Angeklagten für die später insolvent gewordene Schloss Altenhausen KG tätig. Dabei umfasste ihre Firmentätigkeit den Erwerb und die Sanierung der in der Altmark in Sachsen-Anhalt gelegenen Schlösser Altenhausen und Flechtingen sowie deren Betrieb als Pony- Schloss bzw. Schloss-Hotel. Hierfür beantragten sie entsprechende Fördergelder. In insgesamt 3 Anträgen im Zeitraum von 1998 bis 2004 gaben die beiden Angeklagten wahrheitswidrig an, über knapp 18 Millionen Euro Eigenmittel zu verfügen. Da das Landesförderinstitut die Gesamtfinanzierung der geplanten Maßnahmen aufgrund der unrichtige getätigten Angaben der beiden Angeklagten als gesichert ansah, wurden der Schloss Altenhausen KG Investitionszuschüsse in Höhe von insgesamt rund 16 Millionen Euro für den Erwerb, die Sanierung und den Ausbau der beiden Schlösser bewilligt. Von diesen Fördermitteln wurden letztendlich insgesamt 9,3 Millionen Euro tatsächlich ausgezahlt.

Das Landgericht Magdeburg wertete das Verhalten der beiden Angeklagten als Subventionsbetrug nach § 264 StGB und verhängte gegen beide Angeklagte Freiheitsstrafen von 4 Jahren und 6 Monaten.

Eine von den Angeklagten eingelegte Revision wurde durch den Bundesgerichtshof verworfen, sodass das Urteil nun rechtskräftig ist.


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