Die 5 größten Irrtümer bei der pauschaldotierten Unterstützungskasse

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1. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse als ein stark nachgefragter Durchführungsweg

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist ein Durchführungsweg, der seit etlichen Jahren eine richtiggehende Renaissance erfährt. (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-ein-derzeit-wieder-stark-nachgefragter-durchfuehrungsweg_180957.html)

Die Gründe dafür sind vielfältig. Liquidität gewinnt immer mehr an Bedeutung und steigt im unternehmerischen Interesse. Versicherungen haben negative Garantierenditen (siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kopfkissen-schlaegt-lebensversicherung-die-zinsen-der-lebensversicherer-sinken-weiter_185328.html) und führen zu zunehmenden Haftungsthemen. Mitarbeiterbindung verlangt ein attraktives Vergütungssystem; attraktive bAV ist hier ein wichtiger Baustein.

2. Irrtümer in Zusammenhang mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse


Bezüglich der pauschaldotierten Unterstützungskasse bestehen eine Reihe von Irrtümern, die teilweise ihren Ursprung in Informationen der Versicherungswirtschaft haben, die versicherungsfreien Systemen naturgemäß kritisch gegenübersteht.

2.1. Beschränkter Betriebsausgabenabzug

Die Tatsache, dass die Anschubfinanzierung auf 20 % der Kapitalzusage in den ersten Jahren beschränkt ist, wird häufig für die Behauptung missbraucht, es sind nur 20 % Betriebsausgaben bei der pauschaldotierzen Unterstützungskasse möglich. Neben den Dotierungen werden der Unterstützungskasse in Darlehensmodellen auch Zinsen steuerwirksam zugewendet, teilweise sogar mehr sls 100 % der Verpflichtung. Spätestens zum Leistungszeitpunkt wäre eine eventuelle Differenz allerdings ohnehin Betriebsausgabe.
Ausführlich habe ich zu der Thematik hier Stellung genommen. (siehe Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/20-oder-100-betriebsausgabenabzug-bei-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_182701.html)
Ebenso wird häufig behauptet, eine Ausfinanzierung sei nicht vollständig möglich, was ebenfalls nicht zutreffend ist, siehe hierzu meinen Rechtstipp (sihe Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/20-oder-100-finanzierbarkeit-einer-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_182733.html)

Mein Tipp

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist kein Steuersparmodell, sondern ein versicherungsfreies Modell der betrieblichen Altersversorgung, das typische Probleme von Versicherungen vermeidet und betriebswirtschaftliche Effekte generiert.
Eine exakte Berechnung durch fachlich qualifizierte Berufsträger zeigt die steuerlichen Wirkungen im Detail und widerlegt pauschale Behauptungen.

2.2. Pauschaldotierte Unterstützungskasse ist ein Rentensystem und Renten bergen ein Risiko

Richtig ist, dass Renten immer schwerer kalkulierbar sind. Die häufigste Leistungsart in der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist allerdings die Kapitalzusage oder zumindest Rentenszusage mit Kapitaloption. Diese ist auch absolut genau planbar und exakt berechenbar. Renten werden auf Basis eines Rentenfaktors ,den der Unternehmer festlegt, berechnet. Hier kann eine entsprechend hohe Lebenserwartung zugrunde gelegt werden, die für den Arbeitnehmer aber regelmäßig immer noch günstiger ist als bei Versicherungsmodellen. Zu Rente oder Kapitalabfindung vergleiche meinen Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/rente-oder-kapital-in-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_180997.html

Mein Tipp

Wenn Sie jegliches Risiko und jegliche Unsicherheit vermeiden wollen, wählen Sie eine Kapitaliption.
Wenn Sie eine Rente beabsichtigen, wählen Sie entsprechende Rentefaktoren und lassen sich Berechnungen anfertigen mit entsprechend hoher Lebenserwartung, um verlässliche Zahlen zu erhalten.

2.3. Pauschaldotierte Unterstützungskasse ist ein einfaches betriebswirtschaftliches Modell und jeder kann dies beraten und konzipieren

Einfach sind nur die betriebswirtschaftlichen Auswirkungen. Die Liquidität bleibt zu einem bestimmten, festgelegten Zins im Unternehmen und wird zum Rentenbeginn incl. Zins an den Arbeitnehmer ausbezahlt. Für den Mitarbeiter ist alles transparent kalkulierbar. Der Arbeitgeber hat ein langfristiges, zinsgünstiges und sicherheitenfreies Darlehen.
So einfach die betriebswirtschaftliche Wirkung auch ist, die Grundlagen der pduk sind jedoch komplexes Arbeitsrecht und Steuerrecht. Unerlaubte Rechtsberatung und Steuerberatung, wie sie bei gewerblichen Anbietern oft anzutreffen sind, bieten weder Sicherheit noch entsprechende Absicherung und lassen häufig auch Flexibilität vermissen.

Mein Tipp

Ein individuelles, auf dje jeweiligen Bedürfnisse zugeschnittenes System von berufsrechtlich Befugten, bei voller Haftungsübernahme. Prüfen und beurteilen Sie sorfgfältig die Anbieter einer pauschaldotierten Unterstützungskasse (siehe hierzu auch: https://www.anwalt.de/rechtstipps/pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-anbieter-pruefen-und-beurteilen-risiken-minimieren_181759.html) achten Sie auf die Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands pauschaldotierter Unterstützungskassen e. V.

2.4. Pauschaldotierte Unterstützungskasse ist teuer

Im Vergleich zu Versicherungslösungen betragen die Kosten einer pauschaldotierten Unterstützungskasse regelmäßig nur einenTeil der Versicherungskosten. Einrichtungskosten und Verwaltungskosten sind transparent und kalkulierbar. Die Einrichtungskosten können pro Kopf oder prozentual vereinbart werden, Verwaltungskosten sind regelmäßig feste Beträge pro Kopf.

Mein Tipp

Eine Hochrechnung zeigt die Kosten transparent. Entsprechend den Qualitätsrichtlinien des Bundesverbands pauschaldotierter Unterstützungskassen e. V. ist für die Entscheidung ein Break-Even-Zins zu berechnen, der mit der freien Liquidität erreicht werden muss, wenn der Arbeitgeber keinerlei Kosten tragen möchte (siehe Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-break-even-zins-im-angebot-fuer-eine-pauschaldotierte-u-kasseunternehmenskasse_183001.html)

2.5. Mit der Pduk bin ich als Unternehmer schnell überfordert und verliere meine Verpflichtungen aus dem Auge und hafte dafür


Die Frage ist schon, ob das Wort Haftung richtig ist. Der Arbeitgeber behält Entgeltumwandlung ein oder verspricht monatlich Arbeitgeberbeiträge sowie einen Zins von meist 1 %.
Es ist dasselbe wie bei einem Darlehen. Der Arbeitgeber bekommt Geld und hat dieses incl. Zins zurückzuzahlen zu einem festen Termin. Aus betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Sicht ist dies mehr Verpflichtung als Haftung.
Die Zahlungen und Termine stehen immer fest und sind planbar.

Mein Tipp

Ein entsprechendes Controlling und laufendes Aufzeigen und Aktualisierungen machen die Verpflichtungen zu jedem Zeitpunkt transparent.

3. FAZIT


Eine professionelle Beratung, exakte Berechnungen und berufsständisch verantwortliche Umsetzung helfen, einerseits die Chancen der pduk zu nutzen und andererseits hilft dies, betriebswirtschaftlich in jeder Hinsicht den Überblick zu behalten.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Gründung und Einrichtung Ihrer Unterstützungskasse oder Neuordnung eines bestehenden Versorgungssystems.


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Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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