Die Pauschaldotierte Unterstützungskasse – ein derzeit wieder stark nachgefragter Durchführungsweg

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1. Pauschaldotierte Unterstützungskasse als einer von 5 Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung

Das Betriebsrentengesetz definiert fünf Durchführungswege, zwischen denen sich der Arbeitgeber bei der Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung entscheiden kann. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist einer dieser fünf Wege. Es handelt sich hierbei um eine mittelbare Zusage in der Form einer unternehmerischen Lösung, die jenseits der versicherungsförmigen Lösungen derzeit verstärkt nachgefragt wird.


2. Gründe für die verstärkte Nachfrage nach der pauschaldotierten Unterstützungskasse

Laut dem Bundesverband pauschaldotierte Unterstützungskasse e. V. machte das Krisenjahr 2020 die pauschaldotierte Unterstützungskasse zum Erfolgsmodell. 

2.1. Aktuelle Situation der Versicherungswirtschaft und zunehmende Arbeitgeberhaftung  

Grund dafür ist zum einen die aktuelle Situation der Versicherungswirtschaft mit ihren vielfältigen Problemen. (siehe: https://www.anwalt.de/rechtstipps/kopfkissen-schlaegt-lebensversicherung-die-zinsen-der-lebensversicherer-sinken-weiter_185328.html

 Angesichts der Berichte aus der Versicherungswirtschaft, wie jüngst die Ankündigung vom bAV „Schwergewicht“ Allianz, ihre Pensionskasse zu schließen oder die Thematik Reduktion der Beitragsgarantie und der Rentenfaktoren, gewinnt die pauschaldotierte Unterstützungskasse für immer mehr Unternehmen weiter an Attraktivität. (siehe hierzu meine diesbezüglichen Rechtstipps: https://www.anwalt.de/rechtstipps/absenkung-der-beitragsgarantie-in-der-bav_184948.html) Die Arbeitgeberhaftung bei versicherungsförmigen Modelle führt bei vielen Unternehmen zum Umdenken (siehe mein Rechtstipp:  https://www.anwalt.de/rechtstipps/haftung-des-arbeitgebers-in-der-betrieblichen-altersversorgung-und-minimierungsstrategien_185184.html

2.2. Hohe Flexibilität

Ein weiterer Grund für die verstärkte Nachfrage der pauschaldotierten Unterstützungskasse ist die hohe Flexibilität der Gestaltungsmöglichkeiten für Lösungen, bei denen versicherungsförmige Konzepte an ihre Grenzen stoßen, ideal zum Beispiel für Unternehmen mit hoher Fluktuation oder mit niedrigen Vergütungsstrukturen.

Siehe meine Rechtstipps zur hohen Fluktuation: https://www.anwalt.de/rechtstipps/pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-in-unternehmen-mit-hoher-fluktuation_182526.html 

und zu niederen Vergütungsstrukturen: https://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebliche-altersvorsorge-in-unternehmen-mit-niedrigem-verguetungsniveau_183119.html

und zur Betriebsrente zum Nulltarif: https://www.anwalt.de/rechtstipps/betriebsrente-zum-nulltarif_181938.html


2.3. Pauschaldotierte Untetstützungskasse als Innenfinanzierungsinstrument

Ein weiterer wichtiger Punkt ist das Thema Liquidität

Die Coronakrise rückt die Themen Liquidität und Liquiditätsreserven, Innenfinanzierung und Bankenunabhängigkeit immer mehr in den Fokus von Unternehmen. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse ist ein altes, traditionelles und klassisches Innenfinanzierungsinstrument. 

(siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/problemloesung-durch-bav-arbeitnehmersparbuch-mitarbeitersparbuch-sinnvoll-auch-in-corona-zeiten_184238.html


3. Die pauschaldotierte Unterstützungskasse lässt sich in der Grundfunktion leicht und kurz erklären:

Die pauschaldotierte Unterstützungskasse setzt, wie jeder andere Durchführungsweg auch, eine Zusage des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer für eine betriebliche Altersversorgung voraus. Diese kann sowohl arbeitgeberfinanziert, arbeitnehmerfinanziert oder mischfinanziert sein und errechnet sich regelmäßig beitragsorientiert aus Beitrag, Zins und Laufzeit. Die meisten Unternehmen bevorzugen klar kalkulierbare Kapitalzusagen.

Im Gegensatz zu versicherungsförmigen Lösungen fließt die Liquidität nicht zwangsweise aus dem Unternehmen ab, sondern verbleibt betriebswirtschaftlich im Unternehmen. Ob eine Einzahlung in die Unterstützungskasse vorgenommen wird und damit ein steuerlicher Aufwand erzeugt wird oder auf diesen verzichtet wird und diese Liquidität im Unternehmen bleibt, führt mit Ausnahme der steuerlichen Wirkung betriebswirtschaftlich zum selben Ergebnis. Im Falle der Einzahlung in die pauschaldotierte Unterstützungskasse nach den Vorgaben des § 4 d EStG, können diese Gelder von der Unterstützungskasse als Darlehen an das Unternehmen zur freien Verfügung  zurückgewährt werden. Ob und in welchem Verhältnis mit dieser Liquidität eine Kapitalanlage erfolgt, Verbindlichkeiten getilgt oder ins eigene Unternehmen investiert wird, entscheidet der Unternehmer auf Basis seiner betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten und Erwartungen.

Fakt ist, die Liquidität bleibt im Unternehmen und steht zur freien Verfüging. 

Insbesondere ist es über die pauschaldotierte Unterstützungskasse somit möglich, das Unternehmen mit (weiterer) eigener Liquidität auszustatten und die betriebliche Liquidität als Innenfinanzierungsinstrument zu nutzen.

(siehe mein Rechtstipp: https://www.anwalt.de/rechtstipps/unternehmerbank-eigene-bank-hausbankmodell_183929.html

4. Weitere neutrale Stimmen zur pauschaldotierten Unterstützungskasse

Förster/Cisch/Karst von einer renommierten Arbeitsrechtskanzlei schreiben in ihrem Beck’schen Kommentar zum Betriebsrentengesetz:

“Im Gegensatz zu anderen Formen des Sicherungssparens fließen (durchschnittlich. Anm. Verfasser) zwei Drittel der angesammelten Mittel nicht auf den Kapitalmarkt, sondern verbleiben den Unternehmen für eigene Anlageentscheidungen. Volkswirtschaftlich handelt es sich also um eine qualitativ hochwertige Sparform, die eine außerordentliche Stetigkeit aufweist und einen langfristigen Charakter hat. Sie trägt dazu bei, die Kapitalausstattung der Unternehmen und damit ihre Investitions- und Wachstumsmöglichkeiten zu verbessern und schafft so die Voraussetzung für die Erhaltung ihrer Wettbewerbsfähigkeit in der Zukunft. Im Vergleich zu einem Unternehmen ohne intern finanzierte betriebliche Altersversorgung, verfügt ein Unternehmen mit betrieblicher Altersversorgung ceteris paribus über eine stärkere Kapitalbasis. Dem Verzicht auf Bildung von Eigenkapital aus dem der vollen Besteuerung unterliegenden Überschuss steht der unmittelbare Liquiditätsgewinn aus den Steuerstundungs- und Steuerminderungseffekten gegenüber sowie der Zinsvorteil, der sich – gleichen Investitionsbedarf vorausgesetzt – ergibt, ….”

Gerade die Erfahrungen vieler Unternehmen in Corona-Zeiten haben dieses Thema „Liquidität und Liquiditätsreserve“ wieder verstärkt in das Bewusstsein gebracht.


5. Notwendigkeit qualifizierter berufständischer Beratung bei Einrichtung einer pauschaldotierten Unterstützungskasse

Da der Durchführungsweg der pauschaldotierten Unterstützungskasse sehr flexibel ist, ist im Vorfeld regelmäßig eine umfangreiche Beratung erforderlich, um eine für das Unternehmen passende Lösung zu erarbeiten. Hierbei sollten Fragen wie Rente oder Kapital, Wahl von Rentenfaktoren, Wahl des Zusagezinses, Wahl der passenden Arbeitgeberzuschüsse, Ausgestaltung als arbeitnehmerfinanziertes – oder arbeitgeberfinanziertes System, Abhängigkeit der Arbeitgeberzuschüsse von Betriebszugehörigkeit der Mitarbeiter, deren Funktion, Durchführung von Entgeltumwandlung etc. von anwaltlicher Seite fachkundig geklärt werden.

Für allgemeine Hinweise vergleiche meine verschiedenen Rechtstipps zu diesen Themen. 

(siehe meine Rechtstipps: https://www.anwalt.de/rechtstipps/unbedingt-zu-empfehlen-professionelle-beratung-bei-der-pauschaldotierten-unterstuetzungskasse_181049.html, und https://www.anwalt.de/rechtstipps/entscheidungshilfen-fuer-eine-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-oder-versicherungsfoermige-loesung_181095.html

Diese Beratungsergebnisse fließen dann in eine entsprechende Hochrechnung ein, die alle Liquiditätswirkungen, Steuereffekte einschließlich der partiellen Steuerpflicht der Unterstützungskasse, Entwicklung von Bilanzpositionen und Aussagen zu einem „Break-Even-Zins“ unter verschiedenen Szenarien enthalten sollte. (siehe meine Rechtstipps: https://www.anwalt.de/rechtstipps/der-break-even-zins-im-angebot-fuer-eine-pauschaldotierte-u-kasseunternehmenskasse_183001.html und https://www.anwalt.de/rechtstipps/anforderung-an-eine-hochrechnung-als-entscheidungshilfe-fuer-die-pauschaldotierte-unterstuetzungskasse_182943.html

Auf der Basis dieser Hochrechnung kann der Unternehmer dann eine Entscheidung treffen, inwieweit seine Zielsetzungen mit der pauschaldotierten Unterstützungskasse erreicht werden können.

Ist dies der Fall, erfolgt sodann die Umsetzung des Konzepts, indem die entsprechenden arbeitsrechtlichen Dokumente erstellt werden, zum Beispiel eine auf das Unternehmen abgestimmte Versorgungsordnung.

Insbesondere das Erreichen der gewünschten betriebswirtschaftlichen Ziele verlangt dabei eine qualifizierte rechtliche Umsetzung. Ein Standardvertragswerk kann hier kaum auf den Einzelfall eingehen, schafft nicht die notwendige Flexibilität, ersetzt keine Beratung und verhindert weitgehend die Möglichkeit, Spezialfälle wie Unternehmen mit hoher Fluktuation oder Unternehmen mit niedriger Vergütungsstruktur sinnvoll behandeln zu können.

Da die Einrichtung eines Versorgungswerks im Unternehmen immer ein langfristiges Projekt ist, das regelmäßig kontrolliert und unter Umständen an eine neue Rechtslage angepasst werden muss, sollte auch die zukünftige arbeitsrechtliche Begleitung von anwaltlicher Seite erfolgen. Zusammen mit den Controlling Instrumenten der Unterstützungskasse, Fälligkeitslisten, Barwerte der Verpflichtung unter verschiedenen Szenarien hat der Unternehmer immer eine entsprechende Sicherheit und den notwendigen Überblick.

6. Empfehlung

Mit meinen Rechtstipp Funktion, Vorteile, Nachteile, Risiken der pauschaldotierten Unterstützungskasse lässt sich ein guter Einblick und Überblick  gewinnen. (https://www.anwalt.de/rechtstipps/pauschaldotierte-unterstuetzungskasse-funktion-vorteile-nachteile-gestaltungsmoeglichkeit-steuer_181831.html

Auch auf der Seite des Bundesverbands pauschaldotierte Unterstützungskasse e. V. lassen sich über einen Liquiditätsrechner bzw. BAV Schnellrechner für den Arbeitgeber mögliche Wirkungen selbst ermitteln. Für eine ausführliche Beratung und detaillierte Hochrechnungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügen. Gerne können Sie uns auch per Mail kontaktieren. 

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Foto(s): AUTHENT

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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