Falschparken: Bußgelder und Punkte für Parkverstöße
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Die wichtigsten Fakten zum Falschparken
- Hält man länger als drei Minuten oder ist das Fahrzeug nicht mehr in Sichtweite, so parkt man.
- Grundsätzlich darf überall dort, wo ein Halteverbot gilt, das Auto auch nicht geparkt werden.
- Bei der Höhe des Bußgelds für Falschparken kommt es darauf an, an welcher Stelle man das Fahrzeug geparkt hat.
- Die Bußgelder für Falschparker reichen von 10 bis 110 Euro.
Was versteht man unter Parken im Straßenverkehr?
Beim Parken und Halten handelt es sich um zwei verschiedene Vorgänge. Halten bedeutet, dass der Autofahrer das Fahrzeug gewollt bzw. freiwillig stoppt und es nur soweit verlässt, dass er es stets in Sichtweite hat. Dauert dieser Vorgang länger als drei Minuten oder befindet sich das Auto nicht mehr in Sichtweite des Fahrers, spricht man von Parken.
Was ist unter richtigem Parken zu verstehen?
Wenn man nicht richtig parkt, kann man ebenfalls ein Bußgeld erhalten. Stellen Sie Ihr Auto auf einem Parkplatz z. B. nicht platzsparend ab, müssen Sie beispielsweise mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen.
So parken Sie richtig:
1. Parken Sie das Fahrzeug platzsparend und achten Sie dabei auf die Parkflächen.
2. Sie sollten nach dem Parkvorgang noch genügend Platz haben, um ein- und auszusteigen.
3. Zudem sollte genügend Platz zum Rangieren vorhanden sein.
4. Auf der Straße sollten Sie grundsätzlich auf dem rechten Fahrbahnstreifen parken. Ausnahmen existieren nur für Einbahnstraßen, verkehrsberuhigte Bereiche oder Straßen, auf denen sich rechts Schienen befinden.
Wo ist Parken verboten?
Ein Strafzettel an der Windschutzscheibe macht Ihnen deutlich, dass Sie verbotswidrig geparkt haben. Möchten Sie als Autofahrer Bußgelder vermeiden, so müssen Sie also auch in Bezug auf das Parken unterschiedliche Vorschriften einhalten. Generell ist es so, dass überall dort, wo Halteverbot herrscht, auch nicht geparkt werden darf. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein eingeschränktes oder ein absolutes Halteverbot gilt.
An folgenden Stellen ist das Halten verboten:
- an engen oder unübersichtlichen Stellen
- in scharfen Kurven
- im Bereich von Fußgängerüberwegen und bis zu 5 Metern davor
- auf Bahnübergängen
- auf Einfädelungs- und Ausfädelungsstreifen
- auf markierten Fahrstreifen mit Richtungspfeilen
auf der Fahrbahn, wenn es rechts einen geeigneten Seitenstreifen gibt - an Taxiständen
- vor und in amtlich ausgeschilderten Feuerwehrzufahrten
- bis zu zehn Meter vor Ampeln
- überall, wo es durch Markierungen, Lichtzeichen oder Verkehrsschilder untersagt ist
Darüber hinaus gilt an folgenden Stellen ein eingeschränktes Halteverbot, das auch als Parkverbot bezeichnet wird:
- im Kreuzungs- und Einmündungsbereich sowie bis zu 5 Meter davor und dahinter
- auf Parkflächen von Privatgrundstücken, die durch ein Parkverbot gekennzeichnet sind
- auf äußerst engen und schmalen Fahrbahnen
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten
- auf schmalen Straßen auch gegenüber von Grundstücksein- und -ausfahrten
- auf Schachtdeckeln
- vor abgesenkten Bordsteinen
- in Fußgängerzonen
- auf Autobahnen, Kraftfahrtstraßen und Straßen mit durchgezogener Linie
- im verkehrsberuhigten Bereich außerhalb der ausgeschilderten Parkflächen
- vor und hinter Bahnübergängen mit Andreaskreuz (innerorts 5 Meter davor und dahinter, außerorts 50 Meter)
- an Haltestellen sowie 15 Meter davor und dahinter
- in einem Kreisverkehr
- auf Fahrradschutzstreifen
- im Bereich von Verkehrs- oder Durchfahrtsverboten
Welche Bußgelder drohen fürs Falschparken?
Wie hoch das Bußgeld für falsches Parken exakt ausfällt, ist davon abhängig, an welcher Stelle Sie Ihr Fahrzeug abgestellt haben. Dabei bilden 10 Euro das geringste und 110 Euro das höchste Strafmaß für Falschparker. In einigen besonders schweren Fällen drohen sogar Punkte in Flensburg:
Tatbestand | Bußgeld | Punkte |
Parken auf einem Geh- oder Radweg | 55 Euro | - |
Parken an einer engen und unübersichtlichen Straßenstelle | 35 Euro | - |
Parken in einer scharfen Kurve | 35 Euro | - |
Parken auf einem Fußgängerüberweg und bis zu fünf Meter davor | 25 Euro | - |
Parken im Halteverbot oder eingeschränkten Halteverbot | 25 Euro | - |
Parken bis zu zehn Meter vor einer Ampel | 15 Euro | - |
Parken auf einer Autobahn oder Kraftfahrtstraße | 70 Euro | 1 Punkt |
Parken an einer Engstelle mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 100 Euro | 1 Punkt |
Parken vor einer Feuerwehrzufahrt | 55 Euro | - |
Parken vor einer Feuerwehrzufahrt mit Behinderung | 100 Euro | 1 Punkt |
Parken auf einer Sperrfläche | 25 Euro | - |
Parken in einem verkehrsberuhigten Bereich | 10 Euro | - |
Parken in zweiter Reihe | 55 Euro | - |
In einer Pannenbucht unberechtigt parken | 25 Euro | - |
Parklücke unberechtigt weggenommen | 10 Euro | - |
Parken auf einem Parkplatz für Schwerbehinderte | 55 Euro | - |
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Rechtstipps zu "Falschparken" | Seite 4
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11.10.2012 Rechtsanwalt Sebastian SteinekeEine Fahrerlaubnis kann nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin ungeachtet der im Verkehrszentralregister eingetragenen Punktzahl auch dann entzogen werden, wenn der Fahrerlaubnisinhabe … Weiterlesen
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