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Freispruch für ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln

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Das Oberlandesgericht Köln hat mit einem Urteil vom 30.09.2014, Aktenzeichen: III - 1 RVs 91/14 die Freisprüche des ehemaligen Wirtschaftsdezernenten der Stadt Köln vom Vorwurf der Bestechlichkeit sowie des Mitangeklagten vom Vorwurf der Bestechung bestätigt.

Im vorliegenden Fall wurde durch die Staatsanwaltschaft dem Hauptangeklagten insbesondere vorgeworfen, er habe sich als Wirtschaftsdezernent der Stadt Köln und damit als Amtsträger von dem Mitangeklagten im August 2003 eine Vergütung im Hinblick auf dessen Beteiligung an dem Projekt "Protonenklinik" versprechen lassen. Das Amtsgericht hatte den Hauptangeklagten daraufhin u.a. wegen Bestechlichkeit im besonders schweren Fall zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Den Mitangeklagten hatte das Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt.

Die daraufhin eingelegte Berufung hatte Erfolg. Das Landgericht sprach beide Angeklagte von allen Vorwürfen frei. Es hatte insbesondere nicht feststellen können, dass der Hauptangeklagte vor seinem Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Köln am 30.11.2004 eine Nebentätigkeit für den Mitangeklagten ausgeübt oder mit diesem verbindliche Vereinbarungen über eine anschließende Tätigkeit getroffen hatte.

Die dagegen durch die Staatsanwaltschaft eingelegte Revision wurde durch das Oberlandesgericht verworfen. Nach Ansicht des Senats sei die Rüge der Staatsanwaltschaft unbegründet.


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