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Geldstrafe und Entzug der Fahrerlaubnis wegen Gefährdung des Straßenverkehrs

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Das Amtsgericht München hat mit einem am 06.09.2017 rechtskräftig gewordenen Strafbefehl, Aktenzeichen 912 Cs 421 Js 106234/17, eine 28-jährige Angeklagte wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt (2000 Euro). Außerdem wurde ihr die Fahrerlaubnis für 12 Monate entzogen und der Führerschein eingezogen.

Im vorliegenden Fall befuhr die Angeklagte am 18.08.16 mit ihrem PKW in einem fahruntüchtigen Zustand. Dabei fuhr sie auf ein vor ihr verkehrsbedingt stehendes Fahrzeug auf, wodurch ein Sachschaden von über 11.000 Euro entstand. Der Unfallgegner erlitt durch den Unfall leichte Verletzungen. Er starb unmittelbar vor der Hauptverhandlung unerwartet. Ein Zusammenhang mit dem Unfall besteht jedoch nicht.

Eine ihr entnommene Blutprobe ergab eine Konzentration von 7,3 Mikrogramm pro Liter Lorazepam im Blut.

Die Angeklagte befand sich vor der Tat aufgrund starker Schmerzen im Krankenhaus, wo ihr starke Schmerzmittel verschrieben wurden. Dabei wurde sie auch darauf aufmerksam gemacht, dass sie nicht mehr Autofahren soll.

Gegen einen auf Antrag der Staatsanwaltschaft erlassenen Strafbefehl, legte die Angeklagte Einspruch ein, sodass es zu einer Hauptverhandlung kam. Im Rahmen dieser Hauptverhandlung vor dem zuständigen Richter nahm sie jedoch ihren Einspruch gegen den Strafbefehl wieder zurück, sodass dieser nunmehr rechtskräftig war. Dabei zeigte sie sich einsichtig und gab an, aufgrund der starken Medikamente nicht fahrtüchtig gewesen zu sein.


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