Google: Negative Bewertung bzw. Rezension löschen / entfernen

  • 2 Minuten Lesezeit

Haben Sie kürzlich eine negative bzw. schlechte Bewertung oder Rezension bei Google erhalten? Dann möchten wir Ihnen in diesem Artikel wichtige Informationen zu diesem Thema geben und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, gegen negative Bewertungen bei Google vorzugehen.

Negative Bewertungen nicht unterschätzen!

Google ist eine der meistbesuchten Internetseiten der Welt. Viele Nutzer verwenden Google dazu, etwas zu suchen oder um Orte bzw. Dienste zu bewerten. Ein gutes Erscheinungsbild bei Google ist demnach sehr wichtig für das Gedeihen eines Unternehmens. Negative Bewertungen hingegen können andere Nutzer abschrecken und so letztendlich zu Umsatzeinbußen führen oder gar rufschädigend sein.

Schnelles Handeln zählt!

Wenn Sie eine negative Bewertung erhalten haben, ist es wichtig umgehend aktiv zu werden. Das gilt nicht nur, um den Ruf des Unternehmens zu wahren, sondern vor allem auch, um sich die Option zu bewahren, ggf. gerichtlich eine einstweilige Verfügung erwirken zu können. In der Regel gilt für die Beantragung einer einstweiligen Verfügung nämlich eine Eilfrist von einem Monat.

Verfasser einer Bewertung kann je nach Einzelfall abgemahnt werden!

Wie man gegen eine negative Google-Bewertung vorgehen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Enthält die Bewertung falsche Behauptungen, Schmähkritik oder ähnlich schwerwiegende Inhalte, ist die Bewertung unzulässig und der Verfasser der Bewertung kann abgemahnt werden. Im weiteren Verlauf können ggf. auch gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Wie bereits angeführt, ist es wichtig, hierfür die Eilfrist von einem Monat im Hinterkopf zu behalten, sodass ggf. eine einstweilige Verfügung beantragt werden kann.

Über Sonderfälle in Bezug auf das Löschen negativer Google-Bewertungen haben wir in der Vergangenheit u.a. in den folgenden beiden Artikeln berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/negative-google-bewertungen-loeschen-fake-profil-anonymer-bzw-pseudonymer-verfasser-vs-echtes-profil-191497.html

https://www.anwalt.de/rechtstipps/negative-bewertungen-bei-google-erhalten-wie-koennen-sie-diese-loeschen-191261.html

Wir beraten bundesweit zum Thema Löschen negativer Bewertungen!

Wir sind eine u.a. auf das Medienrecht spezialisierte Kanzlei und beraten seit Jahren bundesweit eine Vielzahl von Mandanten zum Vorgehen gegen negative Bewertungen auf Google sowie anderen bekannten Plattformen oder Bewertungsportalen.

Daher sind wir der ideale Ansprechpartner für Sie, wenn Sie es in Erwägung ziehen, gegen negative Bewertungen auf Google oder einer sonstigen Plattform vorzugehen. Melden Sie sich gerne unverbindlich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter:

  • Tel. 040 5330-8720 oder 030 2064-9405
  • E-Mail hamburg@hvls-partner.de oder berlin@hvls-partner.de
  • „Nachricht senden“ auf anwalt.de (siehe unten) – Geben Sie hier bitte auch noch einmal in der Nachricht an uns Ihre Telefonnummer an. Vielen Dank

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Lars Hämmerling

Beiträge zum Thema