Landgericht Stuttgart: Klauseln der Stuttgarter Lebensversicherung unwirksam

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Mit Urteil vom 19.11.2013 hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung AG bestimmte Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen nicht mehr verwenden darf.

Der Stuttgarter Versicherer habe wie viele andere Unternehmen der Branche in seinen Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungsverträgen Klauseln verwendet, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung unrechtmäßig sind.

Denn die Kunden würden wegen einer nachteiligen Verrechnung von Abschlusskosten und Provisionen sowie dem sogenannten Stornoabzug bei vorzeitiger Kündigung ihrer Verträge oft mehrere Tausend Euro verlieren.

Der Fall der Stuttgarter Lebensversicherung - leider kein Einzelfall - zeigt erneut, dass die Versicherungsunternehmen nicht selbst aktiv werden, um ihre Kunden ordnungsgemäß zu entschädigen.


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