LG Köln erklärt ebenfalls Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen für ungültig

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Laut Urteil des LG Köln vom 27.11.2013 darf die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG bestimmte Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen ebenfalls nicht mehr verwenden.

Dies, da sich geweigert hat, die entsprechende verbraucherfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umzusetzen. Insoweit steht diese Entscheidung des LG Köln ganz in Einklang z.B. mit einer Entscheidung des Landgerichtes Stuttgart vom 19.11.2013.

Betroffene Kunden sollten sich daher entsprechend fachkundig beraten lassen, um keine Rechtsverluste zu erleiden.


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