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OLG Karlsruhe bestätigt erneut Verurteilung wegen ACAB-Banners

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Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat mit einem Beschluss vom 20.05.2014, Aktenzeichen: 1 (8) Ss 678/13- AK 15/14, entschieden, dass die Verurteilung eines Fußballfans, der vom Landgericht Karlsruhe wegen Beleidigung aufgrund der Verwendung eines Transparents mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ verurteilt wurde, zu Recht erfolgt ist.

Der Angeklagte hatte im Oktober 2010 anlässlich einer Zweitliga-Begegnung des Karlsruher SC gegen den Vfl Bochum im Fanblock des Karlsruher Wildparkstadions gemeinsam mit weiteren Personen ein im gesamten Stadion sichtbares großflächiges Banner mit der Aufschrift „A.C.A.B.“ ("all cops are bastards") hochgehalten, um den im Stadionbereich anwesenden Polizeibeamten seine Missachtung auszudrücken.

Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Karlsruhe durch Urteil vom 25. September 2013 den erstinstanzlichen Freispruch aufgehoben, den Angeklagten der Beleidigung verurteilt. Dabei verhängte das Gericht eine Verwarnung mit Strafvorbehalt. Das erste in dieser Sache ergangene Berufungsurteil vom 08.12.2011, das den erstinstanzlichen Freispruch bestätigte, hatte das OLG Karlsruhe auf die Revision der Staatsanwaltschaft durch Urteil vom 19. Juli 2012 aufgehoben und die Sache an eine andere Strafkammer des Landgerichts Karlsruhe zurückverwiesen.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun die durch den Angeklagten eingelegte Revision gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Karlsruhe vom 25. September 2013 verworfen. Damit ist die Verurteilung wegen Beleidigung rechtskräftig.

Eine einheitliche Rechtsprechung zu der Thematik „ACAB“ existiert weiterhin nicht.

 

 

 

 


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