Online.Shop AGB – rechtssichere und abmahnsichere AGB

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Shop-Betreiber müssen rechtssichere AGB vorhalten, wenn Sie nicht das Risiko einer teuren Abmahnung in Kauf nehmen wollen. Nur derjenige, der auf dem rechtlich aktuellen Stand ist, muss keine wettbewerbsrechtliche Abmahnung befürchten.

Wo bekommt man Onlineshop-AGB?

Es gibt diverse Anbieter (Rechtsanwälte, Vereine etc.), jedoch ist dabei äußerste Vorsicht geboten.

Seien Sie vorsichtig und lassen sich am besten immer ein schriftliches Angebot unterbreiten. Auf mündliche Äußerungen sollten Sie sich nicht verlassen. Ein seriöser Anbieter wird Ihnen immer gern ein transparentes Angebot schriftlich zukommen lassen.

Finger weg von AGB-Generatoren!

Leider sind mir im Internet inzwischen zahlreiche gratis AGB-Generatoren bekannt. Das kann schnell zur Kostenfalle werden, wenn nämlich die Besonderheiten Ihres Online-Auftritts gar nicht beachtet werden. Meiner Ansicht nach kann nur eine individuelle Beratung 100%igen Schutz bieten. Ich habe in den letzten 12 Jahren meiner Tätigkeit bisher über 1.000 Shop-Betreiber (z. B. Online-Shops, eBay- oder Amazon-Verkäufer etc.) habe ich bereits abgesichert.

Warten Sie nicht bis zur Abmahnung!

Leider zeigt die tägliche Praxiserfahrung, dass Shop-Betreiber sich erst dann um eine vernünftige Shop-Absicherung kümmern, wenn es bereits zu einer Abmahnung gekommen ist. Momentan sind dies die Top 5 Abmahngründe:

  1. Garantiewerbung: Aktives Werben mit Garantien und unterlassen der Information über bestehende Garantien
  2. Widerrufsbelehrung und Muster-Widerrufsformular
  3. fehlende Hinweise auf gesetzliches Mängelhaftungsrecht
  4. fehlender Hyperlink zu OS-Plattform
  5. Abmahnung Verpackungsgesetz: Nichtregistrierung

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht seit über 12 Jahren ständig Abgemahnte und verfüge daher über Erfahrung aus über 10.000 bearbeiteten Abmahnungen. Mein Ziel ist es, dass Online-Händler erst gar nicht abgemahnt werden. Daher biete ich ein Abmahnschutzpaket an. Ich berate bundesweit und biete eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Abmahnfalles per E-Mail an.

Sie möchten Ihren Online-Shop, eBay- oder Amazon-Handel rechtlich absichern?

Gern können Sie sich über die angegebenen Kontaktdaten mit mir in Verbindung setzen:

  • Rufen Sie mich einfach an.
  • Schicken Sie mir eine E-Mail.
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ eine Mitteilung zukommen.

Ihr

Andreas Gerstel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht


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