Pflegebedürftigkeit: Voraussetzungen, Antragstellung und Hilfen
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Experten-Autorin dieses Themas
Die Pflegebedürftigkeit ist ein sensibles Thema, mit dem sich früher oder später fast jeder beschäftigen muss: entweder in Bezug auf betroffene Angehörige oder sich selbst. Beim Thema Pflegebedürftigkeit geht es vor allem um die Frage, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und wer im Falle einer Pflegebedürftigkeit die notwendige Unterstützung leistet. Häufig stellen sich Angehörige oder Betroffene die Frage, wie die Pflegebedürftigkeit und die dadurch erforderlichen Pflegeleistungen finanziert werden.
In diesem Ratgeber erfahren Sie, was Pflegebedürftigkeit bedeutet und wie sie festgestellt beziehungsweise beantragt wird. Zudem geht der Ratgeber auch auf die Fragen ein, welche Hilfen es gibt und welche Formalien hierfür erfüllt werden müssen.
Wann spricht man von Pflegebedürftigkeit?
Eine Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigungen Hilfe bei Alltagsaktivitäten benötigt, die sie nicht mehr allein oder nicht mehr vollständig allein bewältigen kann. Solche Alltagsaktivitäten können zum Beispiel das Ankleiden, Waschen oder die Nahrungsaufnahme betreffen. Eine Pflegebedürftigkeit kann sowohl dauerhaft als auch nur vorübergehend bestehen.
Damit eine Person als pflegebedürftig eingestuft wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die von einem Gutachter geprüft werden. Hierfür spielen die sogenannten sechs Module der Pflegebedürftigkeit eine entscheidende Rolle. Die sechs Module beschreiben unterschiedliche Bereiche, die für die Bewältigung des Alltages entscheidend sind. Nur wenn bei mindestens einem Modul ein erheblicher Unterstützungsbedarf besteht, kann die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden.
Welche 6 Module der Pflegebedürftigkeit gibt es und was bedeuten sie?
Mobilität
Bei dem Modul der Mobilität geht es um die Frage, ob und in welchem Umfang die betroffene Person körperlich beweglich ist. Es wird geprüft, ob die betroffene Person in der Lage ist, sich innerhalb der eigenen Wohnung allein fortzubewegen, oder ob sie dabei Hilfe benötigt. Es wird zum Beispiel geprüft, ob die Person selbstständig aus dem Bett aufstehen oder Treppen steigen kann.
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Bei dem Modul der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten wird untersucht, ob die betroffene Person in der Lage ist, sich selbst zu orientieren (zum Beispiel die Fähigkeit, die Uhrzeit abzulesen), wesentliche Bedürfnisse zu kommunizieren, Sachverhalte und Informationen zu erfassen sowie Gefahren und Risiken zu erkennen.
Motorik und Psyche
Innerhalb des Moduls Motorik und Psyche prüft der Gutachter, ob die betroffene Person an bestimmten auffälligen motorischen oder psychischen Verhaltensweisen leidet. Psychisch auffällige Verhaltensweisen können zum Beispiel Beeinträchtigungen wie starke Ängste oder Depressionen sein.
Motorische Auffälligkeiten sind demgegenüber Beeinträchtigungen im Bereich der Bewegungsfähigkeit, die sich durch Störungen oder Einschränkungen bei der Koordination und Ausführung von Bewegungen bemerkbar machen. Beispiele für motorische Auffälligkeiten sind etwa Spastik (erhöhte Muskelspannung) oder Tremor (unkontrollierte Zitterbewegungen), die die Ausübung von Alltagsaktivitäten stark beeinträchtigen können.
Selbstversorgung
Im Rahmen des Moduls der Selbstversorgung wird untersucht, ob die betroffene Person in der Lage ist, sich selbst zu waschen, anzuziehen und zu pflegen.
Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
Bei diesem sehr wichtigen Modul wird untersucht, ob die betroffene Person in der Lage ist, ihre Medikamente selbstständig einzunehmen, ob sie mit zur Verfügung gestellten Hilfsmitteln umgehen kann, ob sie ärztliche Anweisungen befolgen und umsetzen kann und ob sie bei Bedarf in eine Arztpraxis geht.
Alltag und soziale Kontakte
Bei dem Modul Alltag und soziale Kontakte wird vor allem untersucht, ob die betroffene Person in der Lage ist, ihren Alltag und regelmäßigen Tagesablauf eigenständig zu gestalten und ob sie soziale Kontakte pflegen und mit Menschen außerhalb ihres Umfeldes in Kontakt treten kann.
Pflegebedürftigkeit feststellen: Wie ist der Ablauf?
Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dieser führt eine ausführliche Begutachtung der betroffenen Person durch und erstellt ein Gutachten, in dem die Pflegebedürftigkeit eingestuft wird.
Dabei wird anhand der sechs Module der Pflegebedürftigkeit untersucht, wie viel Hilfe und Unterstützung die betroffene Person benötigt. Anhand dieser Einschätzung wird dann die Pflegestufe beziehungsweise der Pflegegrad festgelegt.
Welche Hilfen gibt es bei Pflegebedürftigkeit?
Es gibt unterschiedliche Hilfen für den Fall, dass eine Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde. Die zur Verfügung stehenden Hilfen hängen davon ab, welche Art der Pflegebedürftigkeit festgestellt wurde und in welchem Umfang sie besteht. Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen an, um Pflegebedürftige zu unterstützen. Hierzu zählen insbesondere:
Pflegegeld: Das Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige, die von Angehörigen oder anderen nicht professionellen Pflegekräften betreut werden.
Pflegesachleistungen: Hierbei handelt es sich um Leistungen von professionellen Pflegekräften, die bei Pflegediensten arbeiten und die von der Pflegeversicherung finanziert werden. Dazu zählt beispielsweise die Grundpflege – also die Unterstützung bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität – sowie die notwendige hauswirtschaftliche Versorgung wie zum Beispiel die Reinigung der Wohnung, die Nahrungszubereitung, das Erledigen von Einkäufen oder Wäschewaschen.
Kombinationsleistungen: Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Kombination aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegebedürftige können also sowohl eine finanzielle Unterstützung als auch professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Pflegehilfsmittel: Pflegehilfsmittel sind Gegenstände, die dazu beitragen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität von pflegebedürftigen Menschen zu erhalten oder zu verbessern. Sie können bei verschiedenen Tätigkeiten im Alltag helfen und dadurch die Pflege erleichtern. Zu den Pflegehilfsmitteln zählen beispielsweise Pflegebetten, Rollstühle, Treppenlifte, Gehhilfen, Toilettensitzerhöhungen, Duschstühle sowie spezielles Besteck oder Anziehhilfen.
Heilmittel: Heilmittel sind medizinische Anwendungen, die der Heilung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Funktionsstörungen dienen. Im Rahmen von Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit können Heilmittel insbesondere bei der Rehabilitation und der Wiederherstellung von körperlichen Funktionen oder Mobilität eine wichtige Rolle spielen.
Konkret zählen zu den Heilmitteln beispielsweise physiotherapeutische Anwendungen, Ergotherapie, Logopädie oder auch medizinische Bäder oder Massagen. Diese können von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, um eine Verbesserung ihres Gesundheitszustandes zu erreichen oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Pflegebedürftigkeit beantragen: Das müssen Betroffene und Angehörige wissen
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, müssen betroffene Personen die Feststellung der Pflegebedürftigkeit zunächst beantragen. Träger der Pflegekasse ist in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenkasse. Der Antrag kann mit einem formlosen Brief, einer E-Mail oder auch einem Telefonanruf gestellt werden. Es genügt die Mitteilung, dass ein Antrag auf Leistungen der Pflegekasse gestellt wird. Wichtig ist vor allem, dass in der Mitteilung der vollständige Name der Person genannt wird, für die die Pflegebedürftigkeit beantragt wird.
Wurde der Antrag bei der Pflegekasse gestellt, übersendet diese die entsprechenden Unterlagen, die ausgefüllt und zurückgesendet werden müssen. Den Antrag können nicht nur die Betroffenen selbst stellen, sondern auch die Angehörigen der pflegebedürftigen Person sowie Nachbarn oder gute Freunde/Bekannte. In solchen Fällen ist für die Beantragung der Pflegebedürftigkeit jedoch eine Vollmacht des Antragstellers erforderlich.
Es ist sinnvoll, sich frühzeitig Gedanken darüber zu machen, wer im Falle einer Pflegebedürftigkeit die notwendigen Entscheidungen treffen soll. Hierfür kann eine Vollmacht für den Bereich der Pflegebedürftigkeit erstellt werden. Mit dieser Vollmacht kann eine Vertrauensperson beauftragt werden, Entscheidungen im Bereich der Pflegebedürftigkeit zu treffen. Hierdurch können im Falle einer Pflegebedürftigkeit schnelle und unkomplizierte Entscheidungen getroffen werden.
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Rechtstipps zu "Pflegebedürftigkeit" | Seite 7
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18.04.2024 Rechtsanwalt Markus Karpinski„Pflegebedürftigkeit: Sozialamt muss Ehegatten mehr belassen als den Sozialhilfesatz Erhält ein Pflegebedürftiger Sozialhilfe, in Form der Hilfe zur Pflege, vom Sozialamt, dann darf dessen Ehegatte …“ Weiterlesen
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18.01.2021 Rechtsanwalt Hermann Kulzer M.B.A.„… und geistigen Verfassung des pflegebedürftigen Bewohners ernsthaft damit gerechnet werden kann, dass er sich ohne Sicherungsmaßnahmen selbst schädigen könnte. Dabei muss allerdings auch dem Umstand Rechnung …“ Weiterlesen
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01.12.2020 Rechtsanwalt Zaza Koschuaschwili„… . 4 i.V.m. § 36 Abs. 2 AufenthG möglich, wenn die geleistete Nachbarschaftshilfe oder professioneller pflegerischer Beistand den Bedürfnissen des Pflegebedürftigen qualitativ nicht gerecht werden …“ Weiterlesen
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06.11.2020 Rechtsanwalt Holger Hesterberg„… oder pflegebedürftigen Personen).“ Die Beweislast liegt beim Vermieter. Gemessen daran sei im vorliegenden Fall ein berechtigtes Interesse der Klägerin an der Beendigung des Mietverhältnisses nicht gegeben, denn …“ Weiterlesen
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05.12.2020 Rechtsanwalt Matthias Lorenz„… - und Pflegeheime Alters- und Pflegeheime, ambulant betreute Wohngemeinschaften und Einrichtungen, in denen geistig und körperlich behinderte oder pflegebedürftige Kinder und Jugendliche untergebracht werden …“ Weiterlesen
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04.11.2022 Rechtsanwalt Sebastian Berg„… sein: mindestens Pflegegrad 2 bei der pflegebedürftigen Person festgestellt; Pflegetätigkeit darf nicht erwerbsmäßig ausgeübt werden; Pflegetätigkeit wird mindestens zehn Stunden wöchentlich an regelmäßig …“ Weiterlesen
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04.11.2022 Rechtsanwalt Sebastian Berg„… , das eine Pflegeperson von einer pflegebedürftigen Person erhält. Volle Erwerbsminderungsrente: Bis zu einer Gesetzesänderung am 01.07.2017 war es möglich, neben einer vollen Erwerbsminderungsrente einen monatlichen …“ Weiterlesen
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01.10.2020 Rechtsanwältin Manuela Schwennen„… Änderungen in der Gesellschaft, die Lebensgrundlage für ältere pflegebedürftige Menschen sichern soll. Der Grundstein für Elternunterhalt wurde vom Bundesgerichtshof am 23.10.2002 mit der Entscheidung …“ Weiterlesen
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19.09.2020 Rechtsanwältin Marianne Schörnig„… , daß ambulante Wohnformen zu fördern sind und der Grundsatz der Selbstbestimmung pflegebedürftiger Menschen im Vordergrund steht . Daher dürfte der Begriff nicht zu eng ausgelegt werden. Nur …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Christian Günther, anwalt.de-Redaktion„… Richter beachten, wenn sie bei einer Entscheidung auf § 41 StGB zurückgreifen wollen? Zuschlag für Bewohner ambulanter Wohngruppe Pflegebedürftige Bewohner einer ambulanten Wohngruppe können Anspruch …“ Weiterlesen
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01.09.2020 Rechtsanwalt Oliver Worms„… Billigkeitsunterhalt zustehen, wenn es fair und gerecht erscheint, Ihnen trotzdem Unterhalt zu gewähren, weil Sie beispielsweise auch noch nach der Scheidung Ihren pflegebedürftigen Schwiegerelternteil pflegen …“ Weiterlesen
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25.08.2020 Rechtsanwalt Arne Fleßer„… nach nicht bezahlt. Ausnahmen dazu können sich aus § 616 BGB ergeben. Anders ist dies zu beurteilen, wenn das eigene Kind pflegebedürftig erkrankt ist, dann steht den Eltern ein Entgeltanspruch zu. Eltern …“ Weiterlesen
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14.08.2020 Rechtsanwalt Marius Schrömbgens„… pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen. Beschäftigte, die aus einem anderen Grund …“ Weiterlesen
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17.07.2020 Rechtsanwalt Dominik Weiser„… und ist seit dem Sturz pflegebedürftig. Seine Klage richtete sich gegen die Jagdpächter und die zuständige Gemeinde. In erster Instanz wurde die Klage vom LG Lübeck abgewiesen. Mit der Berufung hatte der Kläger …“ Weiterlesen
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18.01.2022 Rechtsanwalt und Notar Ralf Buerger„… . Alle sonstigen denkbaren sozialen Überlegungen wie Krankheiten, pflegebedürftige Angehörige, hohe Kreditverbindlichkeiten, sind z.B. nicht von Bedeutung. Die Gewichtung der einzelnen Kriterien Alle …“ Weiterlesen
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29.06.2020 Rechtsanwalt Robin Schmid„… mit der Entscheidung XII ZR 266/99 gelegt. Bisherige Rechtslage Soweit Eltern „arm“ oder pflegebedürftig geworden sind und das eigene Einkommen nicht mehr für die Bestreitung des Lebensunterhalts …“ Weiterlesen
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12.05.2020 Rechtsanwältin Erika von Heimburg„… eine Generalvollmacht: Regelung der Gesundheitsvorsorge und Pflegebedürftigkeit Regelung der Aufenthaltsbestimmung Vertretung gegenüber Behörden, Versicherungen, Banken usw. Regelung der Vermögenssorge …“ Weiterlesen
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20.04.2020 Anwältin Silvia Santaulària Bachmann„… , der 65 Jahre oder älter/pflegebedürftig nach spanischer Gesetzgebung ist und 2.) Die Immobilie die selbst genutzte Hauptwohnung („vivienda habitual“) des Verkäufers ist oder aber c) der Verkäufer gehört …“ Weiterlesen
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09.04.2020 Rechtsanwalt Mirco Wöstmann„Grundsätzlich wird Pflegegeld ab Eingang des Antrags bei der Pflegeversicherung gezahlt. Bestand Pflegebedürftigkeit jedoch bereits vor dem Monat der Antragstellung, hat die Pflegekasse …“ Weiterlesen
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07.04.2020 Rechtsanwalt Werner Hamm„… pflegebedürftige Menschen) oder Angebote zur Unterstützung im Alltag (wie Freizeitausfahrten für behinderte und pflegebedürftige Menschen)) veranstaltet, muss mit Bußgeld von 250,00 € – 1.000,00 …“ Weiterlesen
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01.04.2020 Rechtsanwältin und Mediatorin Trixi Hoferichter„… , zumutbare Betreuung für die Kinder unter 12 Jahren bzw. pflegebedürftige Kinder zur Verfügung stehen. Eine zumutbare Betreuung wäre unter Umständen, wenn auf den anderen Elternteil …“ Weiterlesen