So teuer ist die Raserei: Neue Punkteregelung in Flensburg, Fahrerlaubnisentzug bei 8 Punkten anstatt 18

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Seit Mai 2014 werden Eintragungen in Flensburg im Fahreignungsregister geführt. Es hat sich nicht nur die Anzahl der Punkte für einzelne Ordnungswidrigkeiten geändert, sondern auch die Anzahl der Punkte, bei der die Fahrerlaubnis zwingend zu entziehen ist. Früher entzog die Behörde bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis und hatte einen Ermessensspielraum. Außerdem gab es mehrere Möglichkeiten, Punkte abzubauen. Diese Möglichkeiten, bis zu vier Punkten durch ein Aufbauseminar abzubauen, gibt es nach der neuen Regelung nicht mehr. Nach der neuen Regelung kann bei einem Stand von 1-5 Punkten innerhalb von 5 Jahren nur 1 Punkt abgebaut werden.

Weiter ist zu beachten, dass die Punktezahl von 8 nach der neuen Regelung wesentlich schneller erreicht wird als man denkt, obwohl die Anzahl der Punkte für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten gesenkt wurde. So teuer ist heute die Raserei:

Innerorts

Außerorts

 

Verstoß

Geldbuße

Punkte

Fahrverbot

Geldbuße

Punkte

Fahrverbot

bis 10 km/h

15

-

-

10

-

-

11 - 15 km/h

25

-

-

20

-

-

16 - 20 km/h

35

-

-

30

-

-

21 - 25 km/h

80

1

-

70

1

-

26 - 30 km/h

100

1

-

80

1

-

31 - 40 km/h

160

2

1

120

1

-

41 - 50 km/h

200

2

1

160

2

1

51 - 60 km/h

280

2

2

240

2

1

61 - 70 km/h

480

2

3

440

2

2

über 70 km/h

680

2

3

600

2

3

Für Verkehrsstraftaten werden 3 Punkte anstatt früher 7 eingetragen.

Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Tilgungsfrist verlängert wurde. Diese beträgt bei schweren Verkehrsverstößen 2 1/2 Jahre, bei besonders schweren Verkehrsverstößen 5 Jahre und bei Verkehrsstraftaten 5-10 Jahre. Im Gegensatz zur alten Regelung verlängert sich die Tilgungsfrist durch neue Verkehrsverstöße nicht. Ob dadurch ein Vorteil für manchen Autofahrer tatsächlich eintreten wird, muss nicht sein.

Es empfiehlt sich daher, möglichst frühzeitig anwaltlichen Rat in Anspruch zu nehmen, Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, um zu überprüfen, ob sich eine Verteidigung gegen den Bußgeldbescheid lohnt. Es gibt immer noch genügend Fehler, dass es zum Einstellen des Verfahrens kommt, sei es in formeller Hinsicht bei Erlass des Bußgeldbescheides, Mängeln bei der Zustellung, Eintritt der Verfolgungsverjährung oder fehlerhafte Messung oder Dokumentation der Messung.

Ich vertrete Sie in allen Angelegenheiten des Verkehrsrechts. Insoweit bitte ich Sie um Ihre Kontaktaufnahme.


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