Strafbarkeit von Bedrohungen auf social media – Anwalt für Strafrecht bei Vorladung, Strafbefehl, Anklage

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Bedrohungen im Internet sind keine Seltenheit. Digitale Gewalt ist eine der Schattenseiten der vernetzten Welt. Die Bedrohungen erfolgen dabei zum Teil öffentlich, zum Beispiel auf Plattformen wie twitter, als auch privat, wie zum Beispiel in Chatgruppen. Dabei übersehen Viele, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Auch Straftaten im Internet werden verfolgt und geahndet. Wann eine Bedrohung im Internet strafbar ist und mit welchen Sanktionen sowie anderweitigen Folgen zu rechnen ist, soll im Folgenden dargestellt werden.


Wann ist eine Bedrohung im Internet strafbar? 

Dies richtet sich nach § 241 StGB. Danach ist nicht jede Bedrohung strafbar. Erforderlich ist, dass das angedrohte Verhalten eine rechtswidrige Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert darstellen würde. Eine Bedrohung ist außerdem immer dann strafbar, wenn das angedrohte Verhalten einen Verbrechenstatbestand erfüllt. Ein Verbrechenstatbestand zeichnet sich dadurch aus, dass das Delikt mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr sanktioniert wird. Das ist zum Beispiel bei Straftaten wie Mord, Vergewaltigung, einer schweren Körperverletzung oder einem Raub der Fall. 


Mache ich mich nur strafbar, wenn die angedroht Tat tatsächlich begangen wird?

Nein. Bei der Bedrohung im Sinne des § 241 StGB handelt es sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Bei Gefährdungsdelikten reicht bereits die bloße Herbeiführung einer Gefahrenlage aus, um strafrechtlich belangt zu werden. Das bedeutet vorliegend, dass es nicht erforderlich ist, dass die Tat, mit der gedroht wird, schlussendlich auch tatsächlich begangen wird. 


Wann macht man sich wegen Bedrohung auf social media strafbar?

Der Täter muss einer anderen Person in Aussicht stellen, ihr oder einer ihr nahestehenden Person einen Nachteil zuzufügen. Am Charakter als Drohung fehlt es, wenn zwar die Zufügung eines Nachteils in Aussicht gestellt wird, dies jedoch als vom Täter unerwünscht dargestellt wird. In diesem Fall handelt es sich um keine Bedrohung, sondern um eine Warnung. Die drohende Äußerung muss dabei nicht zwingend ausdrücklich getätigt werden, sondern kann sich auch aus den konkreten Umständen ergeben. 


Wie hoch ist die Strafe für Bedrohung auf social media?

Grundsätzlich beträgt der Strafrahmen bei einer Bedrohung Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Wenn das angedrohte Verhalten einen Verbrechenstatbestand erfüllt, dann erhöht sich der Strafrahmen auf Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren.  Das genaue Strafmaß ist dann einzelfallabhängig und hängt von Kriterien wie der Intensität der Bedrohung, der Hintergründe der Tat, dem Verhalten des Täters nach der Tat oder den Vorstrafen des Täters ab. 

Im Falle einer Bedrohung in den sozialen Medien – insbesondere Kommentarspalten – droht außerdem der Vorwurf einer öffentlichen Bedrohung, welche höher bestraft wird.


Macht es einen Unterschied, ob die Bedrohung öffentlich oder in einer privaten Chatgruppe erfolgt? 

Ja. Im Fall der öffentlichen Bedrohung drohen höhere Strafen. Nach § 241 Abs. 4 StGB erhöht sich die mögliche Freiheitsstrafe dann um jeweils ein Jahr. Eine Bedrohung ist öffentlich, wenn sie von einer größeren Anzahl an nicht individuell ausgewählten Personen wahrgenommen werden kann. Beispiele hierfür sind Posts auf Facebook, Instagram oder twitter. Aber auch Bedrohungen im Chatrooms können öffentlich sein, wenn der Teilnehmerkreis nicht mehr überschaubar ist. Bei einer Teilnehmerzahl von z.B. zehn Personen kann die Öffentlichkeit jedoch wohl noch nicht bejaht werden. 


Ist die Bedrohung auch strafbar, wenn sie nicht ernst gemeint ist?

Ja. Es kommt nicht darauf an, ob der Täter die Bedrohung wirklich in Tat umsetzen möchte oder kann. Unerheblich ist auch, ob der Bedrohte die Drohung ernstgenommen hat. Erforderlich ist nur, dass die Drohung für eine objektive Person ernstzunehmend wirkt. Maßgeblich ist also, wie ein außenstehender Dritter die Aussage wahrnehmen durfte. Zudem muss der Täter auch wollen, dass seine Aussage als ernstliche Bedrohung aufgefasst wird.


Sind auch Drohungen gegen dritte Personen strafbare Bedrohung? 

Ja, wenn es sich bei der dritten Person um eine nahestehende Person des Bedrohten handelt. Es muss sich dabei um eine Person handeln, die dem Bedrohten so nahesteht, dass er selbst sich in seiner Rechtssicherheit beeinträchtigt fühlen kann. Das wird bei Ehegatten, Geschwistern, Kindern, langjährigen Freundschaften oder auch Personen in Lebensgemeinschaft oder langjährigen Wohngemeinschaften angenommen. Voraussetzung ist aber, dass die dritte Person tatsächlich existiert. 


Muss die Bedrohung gegenüber dem Bedrohten geäußert werden? 

Nein. Die Drohung kann auch über Dritte erfolgen, die sie dem eigentlichen Bedrohungsadressaten auftrags- oder erwartungsgemäß übermitteln. 


Wird jede Bedrohung auf social media strafrechtlich verfolgt?

Nein. Für gewisse Bedrohungen bedarf es gemäß § 241 Abs. 5 StGB eines Strafantrags. Dies bedeutet, dass der Geschädigte der Straftat ausdrücklich erklären muss, dass er eine Strafverfolgung wünscht. Das ist immer dann der Fall, wenn die angedrohte Tat nur bei Vorliegen eines Strafantrags des Geschädigten verfolgt werden könnte.


Droht mir auch eine Strafverfolgung, wenn ich im Internet anonym unterwegs bin?

Ja, auch wenn man im Internet nicht mit seinem Klarnamen agiert, kann man als Verfasser der Bedrohung identifiziert werden. Die Ermittlungsbehörden haben Möglichkeiten über die verwendete E-Mail-Adresse sowie über die IP-Adresse zu ermitteln, von wem die Bedrohung stammt.


Wann verjähren Bedrohungen im Internet?

Eine einfache Bedrohung kann bereits drei Jahre nach der Tat nicht mehr verfolgt werden. Im Fall der Bedrohung mit einem Verbrechen sowie in Fällen öffentlicher Bedrohung beläuft sich die Verjährung hingegen auf fünf Jahre. 


Inwiefern kann eine Bedrohung auf social media noch strafbar sein?

Je nach Inhalt der Bedrohung kann das Verhalten auch die Straftatbestände der Beleidigungüblen Nachrede oder Verleumdung erfüllen. Sollte der Täter durch die Bedrohung bezwecken, dem Geschädigten ein bestimmtes Verhalten aufzuzwingen, kann je nach Einzelfall auch eine Strafe wegen Nötigung oder Erpressung im Raum stehen. Sollten die Bedrohungen mehrfach und regelmäßig gegenüber dem Geschädigten ausgesprochen werden, kann auch ein Cyberstalking, welches nach § 238 Abs. 1 StGB strafbar ist, vorliegen. 


Was für Konsequenzen kann eine Bedrohung im Internet noch haben?

Der Betreiber einer Plattform im Internet kann bei einem Verstoß gegen die Community-Standards den Account des Täters sperren. Zudem ist der Betreiber verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen. Des Weiteren kommen auch zivilrechtliche Ansprüche der bedrohten Person gegen den Täter in Betracht. Neben einem Unterlassungsanspruch sind auch Ansprüche auf Geldentschädigung möglich. Im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens kann zudem eine Unterlassungsverfügung bewirkt werden. Dabei handelt es sich um eine gerichtliche Anordnung, mit der dem Täter untersagt wird, ein bestimmtes Verhalten fortzusetzen. 


Wenn Sie mit dem Vorwurf einer Bedrohung im Internet konfrontiert sein sollten, empfiehlt es sich aufgrund der Komplexität der Straftat der Bedrohung daher, sich an einen erfahrenen und spezialisierten Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Dieser weiß, worauf bei der rechtlichen Beurteilung eines Falles zu achten ist. 

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