Thomas Cook Insolvenz: Chargeback erfolgreich durchgesetzt!

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Thomas Cook-Kunde erhält sein Geld zurück

Nach der Insolvenz auch der deutschen Thomas Cook-Reiseveranstalter fragen sich viele Thomas Cook-Kunden, wie sie die bereits für ihre Reise geleisteten Zahlungen zurückerhalten können. Zumal der Insolvenzverwalter nun auch die für 2020 geplanten Reisen abgesagt hat, und die Zurich Versicherung bereits mitgeteilt hat, dass die Versicherungssumme von 110 Millionen nicht für die Entschädigung aller Reisenden ausreicht.

60-Tagesfrist

Verbraucher, die ihre Zahlungen mit Kreditkarte geleistet haben, können das sogenannte Chargeback-Verfahren einleiten. Mit diesem Verfahren können Zahlungen mit den gängigen Kreditkarten wie Visa, Mastercard oder American Expressrückgängig gemacht werden.

Die Einzelheiten des Chargeback-Verfahrens sind zum Beispiel in den Mastercard-Bedingungen geregelt. Obwohl dort eindeutig normiert ist, dass die Erstattung auch bei Pauschalreisen zu erfolgen hat, wenn der Verbraucher 60 Tage nach Anmeldung seiner Ansprüche bei der Insolvenzversicherung immer noch keine oder nur eine teilweise Entschädigung durch diese erhalten hat, warten leider immer noch viele Verbraucher auf ihr Geld.

Sparkasse bucht Kreditkartenzahlung zurück

So erging es auch unserem Mandanten, der im September über € 6.000, - per Kreditkarte an Bucher Reisen, eine Tochtergesellschaft von Thomas Cook, gezahlt hatte.

Erst auf unsere Intervention und Klageandrohung wurden ihm nun die € 6.000.- zurückgezahlt. Die betreffende Sparkasse hatte bis zuletzt auf die Entschädigung nach dem Pauschalreiserecht verwiesen.

Betroffene Verbraucher sollten sich von den Banken nicht vertrösten lassen, sondern auf die Erstattung bestehen. Befindet sich die Bank bereits in Verzug, muss sie auch für die anfallenden Rechtsanwaltskosten aufkommen.

Die auf Bankrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Eckardt und Klinger steht Ihnen für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gerne zur Verfügung.



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