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Tödlicher Mietstreit und Schüsse im Polizeipräsidium: Notwehr?

  • 2 Minuten Lesezeit
Christian Günther anwalt.de-Redaktion

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Zwei Fälle im Zusammenhang mit Notwehr sind derzeit in den Medien präsent. Im ersten Fall, einem tödlichen Streit um ausstehende Miete, hat das Landgericht Hanau bereits sein Urteil verkündet. Im zweiten Fall erschoss ein Polizist am Mittwochmorgen einen Mann, der im Oberhausener Polizeipräsidium zunächst einen anderen Mann mit einem Messer verletzte und damit anschließend die Polizisten bedrohte. Hier stehen die Ermittlungen noch an.

Leichen unter Misthaufen versteckt

In Hanau hat das dortige Landgericht zwei Männer vom Vorwurf des Mordes und Totschlags wegen Notwehr freigesprochen. Der Vater und sein Sohn hatten von sich aus zugegeben, ihre Vermieter vor einem Jahr auf den mit ihnen bewohnten Pferdehof in Maintal umgebracht zu haben. Die Frau und ihr Mann hätten im Juni 2014 von den beiden ausstehende Miete verlangt. Dabei habe der 57-jährige Vermieter den 30-jährigen Sohn mit einem Messer angegriffen. Dieser wehrte sich und erstach den Vermieter mit 17 Messerstichen – seiner Aussage nach habe er aus Todesangst überreagiert. Als die Vermieterin angesichts dessen mit einem Beil auf den Sohn losgegangen sein soll, habe sein Vater die Frau aus nächster Nähe mit zwei Schüssen aus seiner Pistole getötet. Die beiden Männer befürchteten, dass ein Gericht diesen Vorfall später nicht glaube und nicht von Notwehr ausgehe. Daher vergruben sie die Leichen unter einem Misthaufen auf dem Hof. Vier Monate später wurden sie dort im Rahmen der Ermittlungen entdeckt, worauf die beiden Mieter die Tat gestanden.

Die Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft wegen Mordes für den Vater und siebeneinhalb Jahre Freiheitsstrafe für den Sohn. Die als Nebenkläger vertretenen Kinder des getöteten Ehepaares verlangten über ihren Anwalt eine Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mordes. Das Landgericht ging aus Mangel an Beweisen für einen anderen Geschehensablauf von Notwehr aus und sprach die beiden Männer frei. Staatsanwaltschaft und Nebenklage haben daraufhin Revision angekündigt, über die der Bundesgerichtshof entscheiden muss.

Mann sticht in Polizeiwache auf anderen Mann ein

Im Fall des im Polizeipräsidium von Oberhausen getöteten Mannes erscheint der Sachverhalt klarer. Dort soll am Mittwoch gegen 3 Uhr morgens ein 39-jähriger Mann einen 21-jährigen mit einem Messer leicht verletzt haben. Die beiden Männer sollen in Streit geraten sein, sich zuvor aber nicht gekannt haben. Anschließend bedrohte der Mann zwei aufgrund von Hilferufen herbeigeeilte Polizisten. Nach erfolgloser Aufforderung zur Aufgabe erschoss einer der Polizisten den Angreifer mit mehreren Schüssen in den Oberkörper. Die Staatsanwaltschaft wird nun ermitteln, inwiefern die Warnung ausreichte. Für einen normalerweise abzugebenden Warnschuss und das zunächst weniger lebensgefährliche Zielen auf die Beine sollen die Räumlichkeiten zu eng gewesen sein.

Wann liegt überhaupt Notwehr vor?

Schaut man ins Strafgesetzbuch (StGB), so fällt der die Notwehr regelnde § 32 StGB sehr kurz aus. Für einen Paragrafen, der sogar die Tötung eines Menschen rechtfertigen kann, enthält dieser sogar erstaunlich wenig. Während der erste Absatz die Rechtfertigung klarstellt, geht lediglich der zweite Absatz des § 32 StGB etwas näher auf die Anforderungen ein. Angesichts der vielfältigen Konstellationen stellt sich die Frage, wann Notwehr eigentlich vorliegt? Weiterlesen …

(GUE)

Foto(s): ©Fotolia.com

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