Umgangsrecht contra Umgangsboykott

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben ein Kind und dürfen es nicht sehen?

Lassen Sie sich das nicht gefallen!

Sie haben sich getrennt, einer von Ihnen beiden ist fremdgegangen oder man hat sich bereits seit Jahren gestritten. Nun nutzt Ihr Partner/in dies, um Ihnen Ihr Kind zu entfremden oder vorzuenthalten.

Ein Zustand, bei dem es keine Gewinner gibt, sondern nur Verlierer. Insbesondere das Kind leidet unter den ständigen Attacken und Angriffen, die sich die Eltern wechselseitig zuspielen. Scheuen Sie sich nicht ,  das Jugendamt aufzusuchen und dort zu erzählen, was derzeit abläuft in Ihrer Familie. Wenn das Jugendamt Ihnen keine Hilfe leisten kann und gemeinsame Elterngespräche nichts bringen, suchen Sie bitte einen Rechtsanwalt für Familienrecht auf. Dieser wird dann einen Antrag auf Regelung des Umgangsrechts beim Familiengericht stellen!

Denn: Ein Kind hat immer ein Recht darauf, Umgang mit beiden Elternteilen zu haben! Ausgenommen natürlich die Fälle, wo ein Elternteil das Kindeswohl gefährdet.

Aber Vorsicht mit fraglichen wechselseitigen Vorwürfen! Mit Gefährdung sind wirklich gravierende Situationen gemeint und nicht die klassische Begründung:" Mein Kind hatte ein dreckiges T Shirt an oder mein Kind wird beeinflusst"!

Es lohnt sich also, dass Sie für sich und Ihr Kind kämpfen. Sehen Sie aber bitte davon ab, sich beim Familiengericht zu sehr auf die Vergangenheit zu beziehen. Niemand im Gerichtssaal kann und will Ihre persönliche Partnerschaftshistorie aufarbeiten. Es geht allein darum, wieviel Umgang ist wichtig für das Kindeswohl und wie kann dieser ausgestaltet werden. Als Rechtsanwältin für Familienrecht in Dortmund, Nordrhein-Westfalen und Hessen rate ich Ihnen, sich in einer familienrechtlichen Verhandlung nicht zu emotional in eine Streit mit der Gegenpartei verwickeln zu lassen. Aus prozesstaktischen Gründen sollten Sie sachlich aber auch einfühlsam auf die Interessen des Kindes und die Ihren eingehen.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg dabei.

Es lohnt sich immer, dagegen vorzugehen, wenn ein Elternteil  versucht, Ihnen Ihr Kind zu entfremden!

Als erfahrene Rechtsanwältin bin ich der Meinung, dass man einer derartigen Dynamik in einem familienrechtlichen Verhandlung keine Chance geben sollte.

MFG 

Sandra Günther

Rechtsanwältin

Termine gerne unter der Tel. 0231 222 10 40

www. scheidungsanwalt-dortmund.de


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Foto(s): info@sandra-guenther.der

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