Unterhaltsberechnung: Was gehört zum Einkommen?

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Für eine Unterhaltsberechnung sind alle tatsächlich erzielten Einkünfte heranzuziehen.

Am häufigsten sind natürlich Einkünfte aus Erwerbstätigkeit. Hier ist dann für Erwerbstätige ein Bonus in Höhe von 10 % abzuziehen.

Auch unter die Einkünfte fallen Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Pensionen, sonstige Ruhestandsbezüge sowie Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrenten. Auch Sozialleistungen sind Einkommen, wenn sie den allgemeinen Lebensbedarf des Empfängers decken.

Wie ist es mit Überstunden? Gehören die Überstunden im Beruf zum normalen Arbeitsalltag, dann ist die hierfür gezahlte Vergütung voll anzurechnen. Fallen sie jedoch aus einem besonderen Anlass an und nur für eine kurze Zeit, dann sind sie nicht zu berücksichtigen.

Abfindungen für den Verlust eines Arbeitsplatzes dienen grundsätzlich als Ersatz für das bisherige Einkommen. Sie sollen die Zeit bis zum Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses überbrücken. Sie sind daher auf eine angemessene Zeit so umzurechnen, dass maximal das bisherige Einkommen erreicht wird.

Spesen und Fahrtkostenerstattungen, denen ein Aufwand, wie z. B. eine Hotelübernachtung mit einer Rechnung, gegenübersteht, gehören nicht zum Einkommen. Etwas anderes gilt für Spesen, die tatsächliche Aufwendungen übersteigen. Sie werden in der Regel mit einem Drittel angerechnet.

Zu guter Letzt gibt es auch noch den fiktiven Wohnwert. Dieser fällt immer dann an, wenn der Unterhaltsschuldner oder der Unterhaltsberechtigte in einem selbst genutzten eigenen Haus oder einer eigenen Wohnung wohnt. Dann erspart er sich die Miete. Zu unterscheiden sind hier aber bestimmte Zeiträume: Der angemessene Wohnwert wird dann genommen, wenn das Trennungsjahr noch nicht abgelaufen ist. Der objektive Wohnwert, d. h. das, was man bei einer Fremdvermietung erzielen würde, wird dann angesetzt, wenn das Trennungsjahr abgelaufen ist.

Ein fiktives Einkommen wird dann angerechnet, wenn der Unterhaltsberechtigte oder der Unterhaltspflichtige unterhaltsrechtlich mehr arbeiten könnte, als er es derzeit tut. 

Wenn Sie zum Ansatz von Einkünften oder zur Berechnung des Unterhalts Fragen haben oder selbst Unterhalt für sich fordern, dann lassen Sie sich bei Dr. Sonntag Rechtsanwälte in Fürth von Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag, Fachanwältin für Familienrecht, beraten.


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