Wie arbeitet eigentlich ein Verein?
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Experten-Autorin dieses Themas
Die Begrifflichkeit Verein ist wohl jedem bekannt – beispielsweise in Form des Sport- oder Tierschutzvereins um die Ecke. Dieser Ratgeber soll einen Überblick über die Thematik verschaffen, indem unter anderem Definition, Erscheinungsformen eines Vereins, Rechte und Pflichten sowie das Ende eines Vereins erläutert werden. Das Thema Verein ist komplex, sodass dieser Ratgeber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sondern lediglich ein Grundverständnis schaffen soll.
Was ist ein Verein?
Eine gesetzlich festgelegte Definition der Begrifflichkeit gibt es nicht. Unter einem Verein versteht man jedoch einen freiwilligen, auf Dauer angelegten, körperschaftlich organisierten Zusammenschluss (beziehungsweise eine Vereinigung) von Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks.
Ein Verein tritt als Einheit auf und wird durch seinen Vorstand vertreten. Gesetzlich ist das Vereinsrecht geregelt im allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in den §§ 21 ff. Das Gesetz sieht nicht nur die Existenz einer Vereinsform vor. Vielmehr wird zwischen vier unterschiedlichen Vereinsarten differenziert:
Eingetragener Verein (e. V.)
Der Verein, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen Amtsgerichts Rechtsfähigkeit. Daher wird ein eingetragener Verein auch nicht wirtschaftlicher Verein genannt (§ 21 BGB).
Wirtschaftlicher Verein
Der Verein, dessen Zweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist, erlangt durch staatliche Verleihung Rechtsfähigkeit. Daher wird diese Vereinsform auch wirtschaftlicher Verein genannt (§ 20 BGB). Die Rechtsfähigkeit durch Verleihung kann entzogen werden, wenn der Verein einen anderen als den in der Satzung bestimmten Zweck verfolgt.
Nicht eingetragener Verein
Die Gründung eines nicht eingetragenen Vereins kommt vor allem dann in Betracht, wenn der Verein schnell aktiv werden soll beziehungsweise muss. Nach der Rechtsprechung sind mittlerweile einige Gesetze, den eingetragenen Verein betreffend, auch auf den nicht eingetragenen Verein anwendbar. Allerdings haften Mitglieder gegebenenfalls mit ihrem Vermögen persönlich.
Gemeinnütziger Verein
Ein gemeinnütziger Verein verfolgt das Ziel, das Wohl der Gemeinschaft zu fördern. Vorteile sind u. a. Steuererleichterungen oder der Zugang zu öffentlichen Mitteln. Gefördert werden u. a. die Bereiche Tier- und Naturschutz, Kunst, Sport, Kultur, Heimatpflege und Denkmal. Alle anerkannten Förderungen sind unter § 52 Abs. 2 Abgabenordnung (AO) nachzulesen.
Kein gemeinnütziger Verein liegt mangels Förderung der Allgemeinheit vor, wenn der Personenkreis, dem die Förderung zugutekommt, fest abgeschlossen ist – beispielsweise eine Familie oder die Belegschaft eines Unternehmens. Ein gemeinnütziger Verein ist rechtlich eine juristische Person und damit rechtsfähig, kann also rechtsgestaltende Handlungen vornehmen.
Gründung und Sitz eines Vereins
Wer einen rechtsfähigen oder eingetragenen Verein (e. V.), der die wohl üblichste Form darstellt, gründen möchte, braucht zunächst mindestens sieben Gründungsmitglieder. Gründungsvoraussetzung ist im nächsten Schritt die Gründungsversammlung, bei der die Vereinssatzung beschlossen wird, ein Vorstand durch Beschluss gebildet wird und die Mitglieder ins Vereinsregister eingetragen werden.
Die Mindestvoraussetzungen an die Vereinssatzung sind in§ 57 BGB festgehalten: Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll. Auch der Name des Vereins kann im Rahmen der Gründungsversammlung beschlossen werden. Ablauf und Inhalt der Gründungsversammlung müssen in einem Gründungsprotokoll festgehalten werden.
Sodann sollte im Hinblick auf die (steuerlichen) Vorteile die Gemeinnützigkeit des Vereins geprüft werden. Im Anschluss folgt die Eintragung ins Vereinsregister (Ausnahme: überwiegend wirtschaftliche Tätigkeit) und die Eröffnung eines Vereinskontos. Der Sitz eines Vereins ist, sofern nichts Abweichendes bestimmt ist, der Ort, an dem die Verwaltung des Vereins geführt wird. Das Grundgesetz sieht vor, dass Vereine verboten werden können, wenn ihre Zwecke oder ihre Tätigkeiten den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung richten.
Vereinsorgane
Ein Verein besteht aus zwei Organen:
Mitgliederversammlung (§ 32 ff. BGB) und
Vorstand (§ 26 ff. BGB).
Vorstand
Das Gesetz sieht vor, dass der Verein über einen Vorstand verfügen muss, der als gesetzlicher Vertreter des Vereins fungiert und den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt. Der Vorstand kann wahlweise aus einer Einzelperson oder aus mehreren Personen bestehen. In der Vereinssatzung kann festgelegt werden, aus wie vielen Personen sich der Vorstand bildet. Bei mehreren Personen wird der Verein durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Gebildet wird der Vorstand wiederum durch Beschluss der Mitgliederversammlung. Dieser Beschluss kann grundsätzlich jederzeit widerrufen werden, sofern die Vereinssatzung die Widerruflichkeit nicht einschränkt und beispielsweise das Vorliegen eines wichtigen Grundes – wie grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung – verlangt.
Der Umfang der Vertretungsmacht des Vorstandes kann durch eine Vereinssatzung mit Wirkung gegenüber Dritten beschränkt werden. Die Beschränkung der Vertretungsmacht entfaltet jedoch erst dann Außenwirkung, wenn sie im Vereinsregister eingetragen ist. Alternativ nur dann, wenn sie dem Dritten bekannt ist.
Mitgliederversammlung
Genau wie beim Vorstand sieht das Gesetz vor, dass ein Verein über eine Mitgliederversammlung (§ 32 ff. BGB) verfügen muss, die regelmäßig einberufen wird. Die Mitgliederversammlung wird entweder berufen
auf Verlangen einer Minderheit,
wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder
in den durch die Vereinssatzung bestimmten Fällen.
Die Mitgliederversammlung dient der demokratischen Entscheidungsfindung, indem Vereinsmitglieder aktiv mitgestalten können (oberstes Willensbildungsorgan). Durch die Mitgliederversammlung wird der Vorstand bestellt und überwacht sowie die Vereinssatzung beschlossen. Die Entscheidungen wiederum werden – genau wie bei einer Personenmehrheit beim Vorstand – nach der Mehrheit der zur Versammlung erschienenen Mitglieder getroffen.
Die Haftung von Organmitgliedern ist davon abhängig, ob und in welcher Höhe das Organmitglied eine Vergütung für die Tätigkeit erhält. Bei einer Vergütung von bis zu 840 € jährlich haften Organmitglieder gegenüber dem Verein lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit im Rahmen ihrer Tätigkeit.
Rechte und Pflichten innerhalb eines Vereins
Bei den Rechten und Pflichten ist jeweils zwischen den Vereinsmitgliedern und dem Vorstand zu differenzieren.
Vereinsmitglieder
Durch die Mitgliedschaft im Verein erhalten Mitglieder höchstpersönliche, nicht übertragbare Rechte (§ 38 BGB). Zu den Rechten gehört insbesondere:
Möglichkeit jederzeitiger Teilnahme an den Mitgliederversammlungen
Ausübung des Stimmrechts und aktive Mitgestaltung sowie Einflussnahme auf die Vereinssatzung
Inanspruchnahme der jeweiligen Vereinsleistungen
Die Mitgliedschaft ist zwar auch mit Pflichten verbunden, diese beschränken sich jedoch im Wesentlichen auf die Entrichtung des Mitgliederbeitrags. Ausnahmsweise können weitere Pflichten, wie die Teilnahme an Veranstaltungen sowie das Leisten von Beiträgen im Rahmen von Veranstaltungen des Vereins, bestehen – auch hier lohnt sich ein Blick in die Vereinssatzung.
Vorstand
Der Vorstand hat im Wesentlichen die Aufgabe der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung des Vereins. Gleichzeitig ist der Vorstand eine Art Geschäftsführer beziehungsweise führt geschäftsführende Tätigkeiten aus. Dies ist sowohl Recht als auch Pflicht des jeweiligen Vorstandsmitglieds. Im Übrigen trägt der Vorstand die Sorge für die Einhaltung der Vereinssatzung, übernimmt regelmäßig Organisations- und Koordinationsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit und verwaltet sämtliche Mitgliederangelegenheiten.
Ende des Vereins (Auflösung)
Vereine können durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden. Zu dem Beschluss der Auflösung ist nicht nur eine Mehrheit, sondern eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich. Eine Ausnahme zu der Dreiviertelmehrheit ist bei einer hiervon abweichenden Bestimmung in der Vereinssatzung denkbar.
Denkbar ist auch eine Auflösung durch Insolvenz. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit wird der Verein durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens und mit Rechtskraft des Beschlusses, durch den die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen worden ist, aufgelöst.
Fazit zum Verein
Unter einem Verein versteht man einen freiwilligen, auf Dauer angelegten, körperschaftlich organisierten Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines bestimmten Zwecks.
Das Gesetz sieht nicht nur die Existenz einer Vereinsform vor. Vielmehr unterscheidet das Gesetz zwischen vier unterschiedlichen Vereinsarten.
Erscheinungsformen: Eingetragener Verein (sogenannter nicht wirtschaftlicher Verein, § 21 BGB), nicht eingetragener Verein, wirtschaftlicher Verein (§ 20 BGB) und gemeinnütziger Verein (§ 52 Abgabenordnung).
Ein Verein besteht aus zwei Organen: der Mitgliederversammlung und dem Vorstand.
Vereine können durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Dreiviertelmehrheit aufgelöst werden.
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Rechtstipps zu "Verein" | Seite 44
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02.09.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… der Verein über sich u.a. folgendes: „Mit 70.000 Bäuerinnen und Bauern, Imkern und Fischwirten in 60 Ländern der Erde stehen wir dafür, dass ein ökologisches, soziales und faires Wirtschaften weltweit …“ Weiterlesen
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02.09.2020 Rechtsanwalt Rolf Kegel„… die jeweiligen Organe bzw. Geschäftsleiter strafbar (§ 15a Abs. 4 InsO). Eine entsprechende Antragspflicht besteht für Vereine, § 42 Abs. 2 BGB. Darüber hinaus trifft aber auch Private eine Obliegenheit …“ Weiterlesen
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26.01.2021 Rechtsanwältin Vanessa Ulfig„Die Kontaktsperre hat vielen Vereinen gezeigt, dass eine Satzungsregelung über eine virtuelle Mitgliederversammlung eine gute Sache gewesen wäre. In den meisten Vereinssatzungen …“ Weiterlesen
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31.08.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… Sie hier, wie zu reagieren ist. Zum Hintergrund Der VDFI e.V. ist ein Zusammenschluss von industriellen Anbietern von daunen- und federngefüllten Produkten aus Deutschland. Auf der eigenen homepage wirb der Verein u.a …“ Weiterlesen
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04.07.2023 Rechtsanwalt Dr. Matthias Brauer LL.M.„… verfassungsfeindlicher Organisationen? Grundsätzlich werden darunter Symboliken der in der BRD verbotenen Parteien, Vereine, etc. verstanden. Darunter würde beispielsweise die Flagge des Islamischen Staats …“ Weiterlesen
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28.08.2020 Rechtsanwalt Thilo Finke„… , die häufig vorkommt und die sehr brisant ist: Beispiel: Z. B. eine Stadt einem Kulturverein einen Zuschuss zur Errichtung einer Konzertmuschel gewährt, damit der Verein in der Konzertmuschel Veranstaltungen …“ Weiterlesen
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31.12.2020 Rechtsanwalt Andreas Junge„… auf einem unwürdigen ärztlichen Verhalten, wird regelmäßig ein berufsrechtliches Verfahren eingeleitet. Beispiele hierfür können sein, Abrechnungsbetrug gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung, Verschreibung von BtM …“ Weiterlesen
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27.08.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„… seinen Arbeitgeber – dem Verein Telekom Baskets – statt. Saibou wurde 1990 in Köln geboren und ist in Berlin aufgewachsen, seine Karriere begann er beim BSC Berlin; von 2009 bis 2011 spielte er für die erste …“ Weiterlesen
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11.01.2021 Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel„… , Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein. Sichergestellt werden neben diversen Unterlagen und Computertechnik auch Bargeld in Höhe von 20.000 Euro, welches Sie vor etlichen Jahren …“ Weiterlesen
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21.08.2020 Rechtsanwalt David Werner Vieira„… das Versprechen aus der zuvor abgegebenen Unterlassungserklärung verstoßen hatte ( LG Essen, Urt. vom 03.06.2020, 44 O 34/19 ) Geklagt hatte eine Vereinigung mittelständischer Unternehmen und Gewerbetreibender …“ Weiterlesen
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17.08.2020 Rechtsanwalt Robin Tafel„Der Verein AGW e.V. (Arbeitsgemeinschaft Wettbewerb für den selbständigen gewerblichen Mittelstand e.V.) hat jüngst einen unserer Mandanten wegen angeblich fehlender Pflichtangaben im Internet …“ Weiterlesen
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10.08.2020 Rechtsanwalt Björn Röhrenbeck„… nicht existiert bzw. nur ein veralteter? Bei der Frage, ob es einen gültigen Mietspiegel gibt, kann Ihnen die Gemeinde oder der Haus & Grund Verein vor Ort weiterhelfen. Gibt es einen Mietspiegel, können …“ Weiterlesen
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10.08.2020 Rechtsanwalt Dr. jur. Sven Hufnagel„… der Vorschrift, über die Aufklärungshilfe eines Beschuldigten tiefer in den Betäubungsmittelmarkt einzudringen. Namentlich geht es darum, Banden und kriminelle Vereinigungen aufzubrechen …“ Weiterlesen
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09.08.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.„Der 30-jährige deutsche Basketball-Nationalspieler Joshiko Saibou wurde von seinem Verein – den Telekom Baskets Bonn – am 04.08.2020 fristlos gekündigt. Auch (Profi-)Sportler sind dabei …“ Weiterlesen
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07.08.2020 Rechtsanwältin Dr. jur. Susann Richter„… ist der Pflichtteilsberechtigte (Kläger) der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten (Stiefmutter). Durch den Tod des Pflichtteilsverpflichteten erlischt der Pflichtteilsanspruch durch die Vereinigung …“ Weiterlesen
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10.08.2020 Rechtsanwalt Lars Rieck„… des Bundesliga-Vereins Werder Bremen abgebildet. Der ersten Abmahnung liegt eine Fotografie zugrunde, die der Abgemahnte satirisch bearbeitet und dann in einem Social Media Portal gepostet haben …“ Weiterlesen
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02.08.2020 Rechtsanwalt Jörg Faustmann„… erklärt: „Missbräuchliche Abmahnungen sind insbesondere für kleine Unternehmen, Onlineshops oder Vereine nach wie vor ein großes Problem. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites …“ Weiterlesen
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28.07.2020 Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk„Aktuell liegt uns wieder mal eine Abmahnung des Verein IDO Verband (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V) zur Überprüfung vor. Bereits …“ Weiterlesen
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27.07.2020 Rechtsanwalt Anton Bernhard Hilbert Mediator (DAA)„… . Problemlösung Indem der Sohn nach dem Tod der Mutter Schlusserbe wird, erbst er auch deren Pflichtteilsschuld ihm gegenüber. Anspruch und Schuld vereinigen sich in der Person des Sohnes …“ Weiterlesen
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08.06.2021 Rechtsanwalt + CO Dr. Elmar Liese„… . Taten nach dem Entwurf werden mit Geldstrafe oder mit Verwarnungen sanktioniert. Wer wird sanktioniert? "Verband" im Sinne des Gesetzes sind 1. juristische Personen, 2. nicht rechtfähige Vereine …“ Weiterlesen
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16.07.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… ist dieses mal ein Onlinehändler, der auf Amazon Lebens- und Genussmittel anbietet. Zunächst für der Verein auf, dass er zur Abmahnung nach § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG berechtigt sei (Aktivlegitimation). Die ersten …“ Weiterlesen