Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Wie ähnlich dürfen Produkte sein?
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Experten-Autor dieses Themas
Wir kennen sie alle, die unverwechselbaren Logos und Erkennungszeichen diverser Marken, mit denen wir sofort Emotionen verbinden können. Hier ein großes „M“, das bei einigen sofort den Ohrwurm „Ich liebe es“ oder Appetit auf ein schnelles Essen zwischendurch auslöst. Da ein Dreiblatt auf der sportlichen Bekleidung, mit der man sich gleich viel fitter fühlt. Und schließlich die Uhr mit der Krone, die scheinbar nicht nur die Zeit misst, sondern auch Zeitgeschichte schreibt und dem Träger einen ganz besonders hohen Status verleiht.
Mit Marken assoziieren wir gewisse Werte, es werden bestimmte Bereiche in uns angesprochen. Die meisten von uns kaufen emotional ein und nicht, weil diese Käufe wirklich notwendig sind. Auch unsere Identität hat einen großen Einfluss auf die Wahl der Marken, die wir kaufen. Das alles ist natürlich genau so gewollt. Schließlich setzen sich Marketingabteilungen mit viel Zeit und Aufwand damit auseinander, welchen psychologischen Einfluss Farbe, Form oder Schriftart auf einem Logo auf die Kaufentscheidung des Verbrauchers haben. Dem Zufall überlassen wird dabei nichts. Wie ärgerlich ist es dann, wenn einige Hersteller sich dies zunutze machen und einfach ein neues Produkt auf den Markt bringen, das einer bereits bekannten Marke zum Verwechseln ähnlich ist. Doch wie ähnlich darf eine Marke einer anderen eigentlich sein?
Wann besteht Verwechslungsgefahr im Sinne des Markenrechts?
Ob von der Gefahr einer Verwechslung zwischen einer bereits bestehenden und einer neuen Marke oder Dienstleistung ausgegangen werden muss, hängt von mehreren Faktoren ab und kann nicht verallgemeinert werden. So spielen der Stellenwert und die Popularität der älteren Marke ebenso eine Rolle wie der Grad der Ähnlichkeit von genutzten Zeichen, Bildern und Wörtern.
Es wird außerdem betrachtet, inwieweit Verbraucher aufgrund der Ähnlichkeit davon ausgehen können, dass es sich bei der älteren und der neuen Marke um den gleichen Hersteller beziehungsweise das gleiche oder ein damit verbundenes Unternehmen handeln könnte. Deshalb kann nur in einem ausführlichen Gerichtsverfahren und unter Betrachtung aller Umstände jedes einzelnen Falls rechtlich bewertet werden, ob in Zukunft in der Gesamtheit der Eigenschaften objektiv die Gefahr einer Verwechslung mit der Marke mit älterem Zeitrang besteht.
Waren oder Dienstleistungen können durch die Nutzung ähnlicher Markenformen verwechselt – gedanklich miteinander in Verbindung gebracht – werden. Der Markenschutz im Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) schützt Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geografische Herkunftsangaben. Als Marke schutzfähige Zeichen (gemäß § 3 MarkenG) sind zum Beispiel:
- Wortmarken: ähnliche Wörter, Zahlen, Buchstaben wie auch Firmennamen
- Bildmarken: ähnliche Bilder oder Logos
- Hörmarken: ähnliche Töne oder Geräusche
- Kennfadenmarken: ähnlich angebrachte besondere farbliche Akzente oder Fäden
- Farbmarken: ähnliche Farben (wie zum Beispiel das Magenta eines Telefonanbieters)
Eine Mischung aus mehreren Markenformen kommt ebenfalls vor. Drei grundsätzliche Merkmale, die in Wechselwirkung zueinander stehen, sollten im Zusammenhang mit der Verwechslungsgefahr auf jeden Fall im Hinterkopf bleiben:
- Ähnlichkeit der Waren
- Ähnlichkeit der Zeichen
- Kennzeichnungskraft der Marke (Bekanntheitsgrad)
Zur Entscheidungsfindung ziehen Gerichte drei Arten der Verwechslungsgefahr heran, nämlich:
Unmittelbare Verwechslungsgefahr
Ähnlichkeiten im Klang, zum Beispiel: super – duper, oder Ähnlichkeiten im Schriftbild.
Mittelbare Verwechslungsgefahr
Der Unterschied wird vom Verbraucher dezent wahrgenommen, der Wortstamm ist hier gleich oder wesensgleich.
Verwechslungsgefahr im weiteren Sinne
Hier liegen gedankliche Assoziationen vor und die Vermutung nahe, dass die neue Marke unternehmerisch zur ursprünglichen Marke gehört. Das passiert häufig, wenn ältere Unternehmen übernommen werden.
Wie erlangt man Markenschutz?
Wenn all die Investitionen in eine eigene Marke Früchte tragen und sich das Unternehmen auf dem Markt etabliert hat, ist es wichtig, das Unternehmen vor Imitationen, Ideendiebstahl und Missbrauch zu schützen. Dies geschieht mithilfe des gewerblichen Rechtsschutzes. Durch die unterschiedlichen Gesetze und Verordnungen sollen Verbraucher einer Marke deren Ursprung eindeutig zuordnen können. Anders als im Urheberrecht –hier entsteht das Recht schon mit Erschaffung des Werkes – muss im Markenrecht die angemeldete Marke in das Register des Deutsches Patent- und Markenamts (DPMA) eingetragen werden. § 4 Markengesetz (MarkenG) besagt:
„Der Markenschutz entsteht
1. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,
2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.“
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, haben Sie das ausschließliche Recht an der Marke. Ohne Ihre Zustimmung darf niemand anderes identische oder ähnliche Zeichen für Waren oder Dienstleistungen und auf Verpackungen oder Etiketten u. a. benutzen, anbieten oder in Umlauf bringen (§ 14 MarkenG). Bei Zuwiderhandlungen drohen bei fahrlässigen Markenrechtsverletzungen zivilrechtliche, bei vorsätzlichen Verletzungen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen. Es drohen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren (§§ 143 ff. MarkenG).
Verwechslungsgefahr im Markenrecht: Ein Urteil
Zum Abschluss noch ein anschauliches Beispiel in Form eines Urteils: Es geht um ein Urteil des EuG (Gericht der Europäischen Union), das ein bekanntes französisches Modeunternehmen betrifft (Urteil vom 30.09.2015, Az.: T-364/13). Spätestens seit diesem Jahr, in dem Polohemden nach einigen Jahren plötzlich das Trendteil der Saison 2023 sind, erinnern sich einige vielleicht wieder an die Marke mit dem Krokodil.
Ein Hersteller von Bekleidung, Schuhen, Taschen und Lederwaren meldete im Jahr 2007 sein Bildzeichen, das einen Kaiman darstellte, auf sämtliche seiner Artikel an. Dabei hatte der Kaiman eine hellblaue Farbe, aber einen ebenfalls gebogenen Schwanz wie das Krokodil der berühmtem Modemarke. Diese stellte sich dem Eintrag sodann auch entgegen – mit Erfolg.
Die Richter in Luxemburg prüften die Verwechslungsgefahr der beiden Marken auf Aspekte wie Ähnlichkeiten im Klang, Ähnlichkeiten im Bild und Ähnlichkeiten in der Begrifflichkeit. Es musste eine Prognoseentscheidung darüber getroffen werden, inwieweit die Öffentlichkeit eine Verbindung zwischen beiden Marken wahrnehmen und herstellen würde. Klanglich gab es ganz klar keine Ähnlichkeit. Die Ähnlichkeiten in der Begrifflichkeit stuften die Richter schon höher ein, weil die Bestandteile der Bilder beider Marken die gleiche Tierordnung – die der Krokodile – darstellten. In ihrer Gesamteinschätzung gingen die Richter aufgrund des sehr hohen Bekanntheitsgrades der Produkte der französischen Traditionsmarke davon aus, dass eine Verwechslungsgefahr bestehen könnte. Vor allem, weil die Öffentlichkeit aufgrund der Abbildungen (Kaiman und Krokodil) in der gleichen Branche annehmen könnte, dass es sich um zwei Unternehmen handle, die wirtschaftlich miteinander verbunden sind.
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Rechtstipps zu "Verwechslungsgefahr" | Seite 6
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05.09.2020 Rechtsanwalt & Notar Dipl.-Jur. Thomas Seidel„… . Marken sind immer nur für bestimmte Waren und Dienstleistungen geschützt. Wie kann eine Markenrechtsverletzung aussehen? Markenrechtsverletzungen setzen seine sogenannte Verwechslungsgefahr voraus …“ Weiterlesen
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21.08.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… der klanglichen und schriftbildlichen Ähnlichkeit zu „Chitos“ dar. Es bestünde Verwechslungsgefahr i.S.d. § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Es wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungs …“ Weiterlesen
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08.07.2020 Rechtsanwalt & Notar Dipl.-Jur. Thomas Seidel„… hier von der „Verwechslungsgefahr“) oder ob Ihre Wunschmarke einen ausreichenden Abstand zur älteren Marken einhält. Selbst wenn die Markenrecherche negativ ausfällt, hat sie sich für Sie gelohnt, da Sie dann teuren …“ Weiterlesen
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21.09.2020 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… ? Eine Markenrechtsverletzung liegt grundsätzlich immer dann vor, wenn zwischen der Angriffsmarke und dem verwendeten Zeichen Verwechslungsgefahr besteht. Diese ist an zahlreichen Merkmalen festzumachen, weswegen …“ Weiterlesen
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29.06.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… auch ein unlauterer Wettbewerb i.S.d § 4 Abs. 3 UWG. Es bestehe außerdem eine hohe Verwechslungsgefahr in den angesprochenen Verbraucherkreisen, da der Anschein einer unternehmerischen Verbindung entstehe …“ Weiterlesen
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09.06.2020 Rechtsanwalt Michael Gürke LL.M.„… als unbegründet zurück, da keine Verwechslungsgefahr zwischen dem als Marke eingetragenen Zeichen und dem Logo des Taxiunternehmers bestehe. Denn beide Zeichen weichen in Farbe und Formgebung leicht voneinander …“ Weiterlesen
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05.05.2020 Rechtsanwalt Philipp Fürst„Allzu oft werden Marken und die dazugehörigen Warenverzeichnisse vor der Anmeldung nicht auf ihre Verwechslungsgefahr mit identischen und/oder ähnlichen Marken abgeglichen bzw. recherchiert. Erst …“ Weiterlesen
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24.04.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… der BMW AG zu verfügen bzw. ohne dass es sich um original M-Artikel handelte. Es bestehe eine direkte Verwechslungsgefahr mit der Marke „M“ von BMW, da der Zusatz „Look“ nur beschreibend sei …“ Weiterlesen
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15.04.2020 Rechtsanwalt Philipp Obladen„… “ genutzt und wurde wegen angeblicher Verwechslungsgefahr abgemahnt. In der Abmahnung heißt es hierzu: „Die hervorgehobene Bezeichnung ist aufgrund der hochgradigen Ähnlichkeit verwechslungsfähig …“ Weiterlesen
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02.04.2020 Rechtsanwalt Timm Drouven„… Company Bvba 2015 von einem insolventen Unternehmen erworben haben will. Aufgrund der darüber hinaus behaupteten bestehenden Warenähnlichkeit und einer hohen Verwechslungsgefahr seien die Rechte …“ Weiterlesen
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02.02.2021 Rechtsanwalt Carsten Herrle„… und dadurch läge eine Verwechslungsgefahr mit der Marke „M“ von BMW vor. Hierdurch liegt nach Ansicht der KLAKA Rechtsanwälte ein Verstoß gegen das Markenrecht gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vor. Zudem …“ Weiterlesen
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19.03.2020 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… der weltweiten Bekanntheit der betreffenden Marken der Porsche AG sei nach Angaben des Rechtsvertreters von Unit4 IP eine Verwechslungsgefahr im Sinne von Art. 9 Abs. 2 lit. a) und c) UMV gegeben …“ Weiterlesen
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13.03.2020 Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Dipl.-Kfm. Sebastian Günnewig , DSB (TÜV)„… und eine Verwechslungsgefahr gegeben sein. Dies wäre nur dann der Fall, wenn der Verkehr in der Verwendung des Zeichens auf der Vorderseite einen Herkunftshinweis auf einen Markeninhaber – hier Tommy Hilfiger …“ Weiterlesen
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03.03.2020 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… , das durch seine Ähnlichkeit zu der eingetragenen Marke eine Verletzung darstelle. Durch die Verwendung dieses Zeichens bestehe eine assoziative Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG. Welche Ansprüche stellt …“ Weiterlesen
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26.02.2020 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… als Modellbezeichnung verwendet. Es wird seitens CBH und FAST Fashion Brands behauptet, dass hierdurch Verwechslungsgefahr im Sinne des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG entstanden sei. Die FAST Fashion Brands sei …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-/MedienR Dennis Tölle„… und Dienstleistungen zu einer älteren Marke Verwechslungsgefahr besteht ( Verwechslungsgefahr ) oder -wenn das Zeichen der neu eingetragenen Marke identisch oder ähnlich zu einer sogenannten bekannten Marke …“ Weiterlesen
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15.04.2020 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… ein höchst seriöses Unternehmen und eine sehr bekannte Branchenplattform handelt. Genau diese Verwechslungsgefahr versuchen die Betreiber von Örtliches Telefonbuch jedoch auszunutzen, um sich damit …“ Weiterlesen
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10.02.2020 Rechtsanwältin Apollonia Stuhldreier„… meinen, dass sie selbst an dem beworbenen Musical teilnehme. Sie sah darin eine unzulässige Verwechslungsgefahr. Der Veranstalter der Show war da anderer Meinung. Er gab zu bedenken, dass man …“ Weiterlesen
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12.01.2022 Rechtsanwalt Fachanwalt Urheber-/MedienR Dennis Tölle„… eingetragene Marke identisch oder ähnlich zu einer älteren Marke ist und demnach Verwechslungsgefahr besteht. In diesem Zusammenhang sollte überlegt werden, ob nicht noch ein kostengünstiger Widerspruch gegen …“ Weiterlesen
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29.01.2020 Rechtsanwalt Daniel Loschelder„… Kostenrisiko führen können. Es muss immer überprüft werden, ob tatsächlich eine Verwechslungsgefahr besteht. Hier spielen zahlreiche Faktoren eine Rolle, welche stets von einem Fachmann beurteilt werden …“ Weiterlesen
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21.01.2020 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… auf amazon.de rechtswidrig verwendet zu haben. Wegen der bei einer Gegenüberstellung behaupteten Warenidentität und der mindestens bestehenden Zeichenähnlichkeit sei eine Verwechslungsgefahr verwirklicht …“ Weiterlesen
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09.01.2020 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… unter der Bezeichnung „M-Look“ angeboten zu haben. Aufgrund des rein beschreibenden Charakters des Zusatzes „Look“ bestehe damit eine abstrakte Verwechslungsgefahr mit den Produkten der „M“-Serie …“ Weiterlesen
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20.11.2019 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… Verwechslungsgefahr mit den Produkten der Mandantin von Herrn van Maele sowie einer Markenrechtsverletzung im Sinne des § 14 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 MarkenG stünden der BR Housing gegen den Adressaten der Abmahnung …“ Weiterlesen
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21.11.2019 Rechtsanwalt Dr. Oliver Wallscheid LL.M.„… Verwechslungsgefahr der streitgegenständlichen Zeichen her. Der Lacoste S. A. stünden daher Unterlassungsansprüche aus Art. 9 Abs. 1 lit. b) und c) UMV zu. Welche Forderungen stellt der Anwalt …“ Weiterlesen