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Waffenrecht: Widerruf der Waffenbesitzkarte nach Verurteilung wegen Nachstellens rechtmäßig

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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat mit einem Urteil vom 09.05.2017, Aktenzeichen: 1 K 770/16.KO, entschieden, dass einem Jäger nach einer Verurteilung wegen Nachstellens zu Recht die Waffenbesitzkarte widerrufen und der Jagdschein entzogen werden darf.

Im vorliegenden Fall wurde der klagende Jäger wegen vorsätzlicher Nachstellung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, weil er zusammen mit einem Mittäter ein Ehepaar über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr mit Telefonanrufen auch in der Nacht terrorisiert hatte. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Daraufhin wurde dem Kläger durch den beklagten Landkreis Birkenfeld die waffenrechtlichen Erlaubnisse widerrufen. Gleichzeitig wurde der Jagdschein entzogen. Nach Durchführung eines erfolglosen Widerspruchsverfahrens erhob der Kläger Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz.

Diese hat 1. Kammer jedoch abgewiesen.

Nach Ansicht der Richter sei sowohl der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse als auch die Entziehung des Jagdscheins rechtswidrig. Aufgrund der Tatsache, dass der Kläger nicht mehr die zum Besitz von Waffen erforderliche Zuverlässigkeit besitze, seien nachträglich Tatsachen eingetreten, die zur Versagung der Erlaubnis hätten führen müssen. Dabei liege nach dem Gesetz eine waffen- und jagdrechtliche Unzuverlässigkeit für 10 Jahre vor, wenn eine Person, wie hier der Kläger, wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Diese Vermutung werde in solchen Fällen unwiderlegbar vermutet.


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