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Wann kann ich eine neue Perücke von der Krankenkasse verlangen?

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Zur Frage der Notwendigkeit der Ersatzbeschaffung einer Perücke hat das Sozialgericht (SG) Koblenz am 30.11.2016, – Az. S 9 KR 756/15 und S 9 KR 920/16 – entschieden, dass nach einem Jahr Nutzung der Perücke eine Neuanschaffung gerechtfertigt sei. Unter Vernehmung einer sachverständigen Zeugin wurde festgestellt, dass selbst eine Reparatur keine vollwertige Nutzung der Perücke ermöglicht. Als Dauerversorgung komme nur eine Neuanschaffung in Betracht.

Hinweis des Experten für Sozialrecht:

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 22.4.2015, – B 3 KR 3/14 R –) zwischen dem Anspruch von Männern und Frauen auf Versorgung mit einer Perücke ein großer Unterschied besteht. Bei dem üblichen Schwund der Kopfbehaarung beim Mann liegt bereits kein regelwidriger Körperzustand vor, weil der teilweise bzw. vollständige Haarverlust – altersabhängig – die Mehrzahl aller Männer trifft. Der typische Haarausfall tritt aus biologischen Gründen bei Frauen kaum auf. Deshalb erregt eine haarlose Frau immer noch Aufsehen und wird unter Umständen als entstellt wahrgenommen. Damit kann der Verlust der Kopfbehaarung bei einer Frau als Krankheit eingestuft werden. Es kommt entscheidend auf die Umstände des Einzelfalls an. Es wird fachkundige Unterstützung von spezialisierten Anwälten dringend angeraten. Wir helfen Ihnen gerne – bundesweit.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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