Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Arte Fiori e.K. durch FAREDS Rechtsanwälte

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung von Arte Fiori e.K. durch FAREDS Rechtsanwälte

Die Firma Arte Fiori e.K., Behzad Azimian, vertreten durch die Hamburger Kanzlei Fareds, mahnt Wettbewerbsverstöße im Internet ab vor. Abgemahnt werden jeweils angebliche fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in Onlineshops oder auf eBay. Die Firma Arte Fiori e.K. ist nach eigener Angabe im Bereich Kosmetikprodukte tätig. Hierbei erstreckt sich die geschäftliche Aktivität sowohl in der Herstellung als auch im Vertrieb. Produziert werden traditionelle orientalische Naturkosmetika. eBay-Verkäufer und Online-Shop-Betreiber, die Kosmetikprodukte anbieten werden abgemahnt, da diese insofern im Wettbewerb zu Arte Fiori e.K. stünden.

Was mahnt Arte Fiori e.K., Behzad Azimian konkret ab?

Konkret wirft Arte Fiori e.K. den Onlinehändlern vor, dass die Verbraucher fehlerhaft bezüglich des Widerrufsrechts belehrt werden. Regelmäßig werden in den Abmahnungen die folgenden Punkte benannt:

  • Beginn der Widerrufsfrist: Verweis auf § 312 g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 EGBGB
  • Hinweis auf Pflicht zur Tragung der regelmäßigen Kosten der Rücksendung
  • Verwendung der 40-Euro-Klausel
  • Bezeichnung des Widerrufsrechts als Rückgaberecht
  • Fehlen einer Musterwiderrufsbelehrung

Was wird in der Abmahnung gefordert?

Aufgrund des angeblich Wettbewerbswidrigen wird zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung in Bezug auf die beanstandete Handlung aufgefordert. Sollte bis zum Ablauf der gesetzten Frist keine Erklärung abgegeben worden sein, wird mit einer gerichtlichen Durchsetzung der Ansprüche gedroht. Zudem verlangt die Kanzlei FAREDS Ersatz von Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 10.000 Euro, insgesamt 887,02 Euro inkl. MwSt.

Wie sollten sich Betroffene idealerweise verhalten?

Zunächst steht in Frage, ob unsere Mandantschaft überhaupt in einem ein Wettbewerbsverhältnis zu Arte Fiori e.K., Behzad Azimian steht. Ein tatsächliches Wettbewerbsverhältnis ist zweifelhaft und kann unter Umständen bestritten werden.

Sollte ein Wettbewerbsverhältnis bejaht werden, sollte geprüft werden, wann und ob die behauptete wettbewerbswidrige Handlung tatsächlich begangen wurde und ob diese Handlung sodann überhaupt einen Wettbewerbsverstoß darstellen würde.

Ohne zuvor den juristischen Rat eines auf diesen Bereich spezialisierten Anwalts eingeholt zu haben, sollten Betroffene keinesfalls eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und abgeben. Ein vorschnelles Handeln kann für Betroffene später teuer werden.

Wie sollten sich Betroffene idealerweise verhalten?

Den Betroffenen wird dringend dazu geraten, die Abmahnung zuvor rechtlich überprüfen zu lassen. Es ist unter Umständen sinnvoll, eine professionell, auf den konkreten Fall bezogene modifizierte Unterlassungserklärung erstellen lassen und abzugeben.

Was tun wir für Sie?

  • kostenloses Erstgespräch
  • Prüfung der Abmahnung
  • bundesweite Vertretung

HvLS Rechtsanwälte stehen Ihnen dazu bundesweit zur Verfügung und sind Ihr zuverlässiger und kompetenter Partner bei allen Fragen zum Gewerblichen Rechtsschutz und insbesondere im Wettbewerbsrecht.

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Katharina von Leitner-Scharfenberg

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwältin für Urheberrecht



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