Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Pusep
Rechtsanwalt

Roman Pusep

Fachanwalt für

  • IT-Recht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Rechtsgebiete

  • Urheberrecht & Medienrecht
  • Wettbewerbsrecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Statt eines Besuchs bei uns in der Kanzlei oder eines Telefonats können wir uns gerne per Videokonferenz austauschen. Wir nutzen die üblichen gängigen Tools, wie ZOOM, WebEx, MS-Teams, GotoMeeting.
Über 16 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 2008 und über 16 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
VD
von V. D. am 20.07.2023 um 21:23 Uhr
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Allgemeine Rechtsberatung

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Ich wurde 1979 in Tartu, Estland (ehem. Sowjetunion), geboren und habe Rechtswissenschaften in Köln studiert. Seit 2008 bin ich als Rechtsanwalt bei WERNER Rechtsanwälte Informatiker tätig. Seit 2019 bin ich externer Datenschutzbeauftragter (TÜV-Zertifikat).
Ich bin spezialisiert auf IT­, Datenschutz­- und Internetrecht, Gesellschaftsrecht und den Gewerblichen Rechtsschutz.

Meine Kernkompetenzen liegen im IT-­, Datenschutz-­ und Internetrecht. Ich gestalte unter anderem IT­-Verträge zwischen Anwendern und Dienstleistern, z.B. Lizenz­- und Providerverträge sowie Verträge im Bereich des IT-­Outsourcing. Gerne unterstütze ich Mandanten in gesellschaftsrechtlichen Fragen, wie Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen, Verhandlungen auf Gesellschafterebene, Gestaltung von Asset- und Share-­Deal­-Verträgen. Zum Portfolio von mir gehören im Marken­ und Wettbewerbsrecht Vertragsgestaltung und Verfahren vor Markenbehörden und Gerichten, letzteres meist in einstweiligen Verfügungsverfahren.

Ich berate zweisprachig auf Deutsch und Russisch.

Abschließend möchte ich einige Themenfelder auflisten, die zu meinem persönlichen Tätigkeitsbereich gehören und gleichzeitig den Tätigkeitsbereich unserer Kanzlei WERNER RI abbilden:

IT-Recht: Softwarevertrag, agile Projekte (wie Scrum, Kanban) oder klassisches Wasserfallmodell (mit oder ohne Programmierung eines Prototypen des Computerprogramms), Individualvertrag, vom Vertragspartner vorgelegte oder von uns gestaltete AGB, EVB-IT-Verträge für öffentliche Hand (Kommune, Behörde etc.), Softwareentwicklung, Softwarepflege, Softwarewartung, Verträge über Customer-Relationship-Management (CRM), Verträge über Enterprise-Resource-Planning (ERP), Verträge über Erstellung von Lastenheften/Pflichtenheften/Feinpflichtenheften (Blueprint-Verträge), Service-Level-Agreements (SLA), Programmierung und Customizing bzw. Parametrierung/Parametrisierung als Werkvertrag oder als Dienstvertrag, Hardwareverträge, IT-Projekte, wie IT-Outsourcing oder Rechenzenztrumsverträge (Bau eines Rechenzentrums, Verwaltung eines Rechenzentrums), Cloud-Computing, Datenbankverträge, Hosting und Housing, Xaas-Verträge (Software as a Service - SaaS, Plattform as a Service - PaaS, Infrastructure as a Service - IaaS, Storage as a Service, Network as a Service, Backup as a Service, Communications as a Service, Hardware as a Service, Desktop as a Service (DaaS) oder Data as a Service (DaaS)). Unterstützung von Arbeitgebern und Betriebsräten bei IT-Betriebsvereinbarungen (IT-BV) oder IT-Gesamtbetriebsvereinbarungen (IT-GBV). Unterstützung bei Websites, z.B. hinsichtlich der Impressumspflicht, der eCommerce-Fragestellungen und der Widerrufsbelehrung beim Webshop oder Vertrieb über Plattformen, wie Amazon oder eBay bzw. Zahlung über Dienstleister, wie PayPal. Verträge über Gestaltung von Websites bzw. Internetseiten. Verträge über Domains. Fragen rund um Quellcodehinterlegung (Escrow). Sämtliche urheberrechtliche Fragestellungen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Datenschutzrecht: Anwendbarkeit der DS-GVO, des BDSG und der Landesdatenschutzgesetze (wie DSG NRW), erstellen von Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DS-GVO oder nach Art. 14 DS-GVO, Prüfung der Rechtsgrundlagen (vor allem Art. 6 DS-GVO), Prüfen und Erstellen von Einwilligungen nach Art. 7 DS-GVO, Begleiten von Marketing-Maßnahmen (Cookies, Tracking, Newsletter, Social-Media = Soziale Medien, Pixel), Unterstützung des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten (interner oder externer, betrieblicher oder behördlicher), Prüfung und Erstellung der Auftragsverarbeitungsverträgen (AV-Vertrag bzw. AVV) nach Art. 28 DS-GVO, Erstellen von Verpflichtungserklärungen nach Art. 29 DS-GVO für Mitarbeiter und für sonstige Personen, Prüfung der technischen uns organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DS-GVO und der Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DS-GVO, wichtige Handgriffe bei Datenpanne nebst etwaiger Meldungen an Datenschutzbehörde binnen 72 Stunden und an betroffene Personen nach Art. 33 DS-GVO und nach Art. 34 DS-GVO, Umgang mit Datenschutzbehörden (Anzeigepflichten, Kommunikation, Audit, Zertifizierungen, Warnung, Verwarnung, Ordnungsverfahren, Aufforderung, Verfügung, Geldbuße, Unterlassung, Konsultation, Genehmigung, Festlegungen etc. - nach Art. 58 DS-GVO), Umgang mit Sanktionen nach Art. 84 DS-GVO oder Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DS-GVO.

Roman Pusep ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

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Qualifikationen und Auszeichnungen

  • Urkunde - Fachanwalt für IT-Recht

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    Qualifikationen und Auszeichnungen

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Sprachen

  • Deutsch
  • Russisch

Mitgliedschaften

  • Kölner Anwaltverein e.V. (KAV), Mitglied im Ausschuss für Kanzleimanagement
  • Deutsch-Russische Juristenvereinigung e.V. (DRJV)
  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS), Mitglied im Expertenausschuss Revision der DIS-Schiedsordnung (DIS-SchO)
  • Rheinische Fachhochschule Köln (Expertenansprechpartner für die Projektarbeit: IT-Research im Studiengang Wirtschaftsinformatik seit Sommersemester 2015) (RFH)

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