Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. phil. Bodo P. Bützler M.A.
Rechtsanwalt

Dr. phil. Bodo P. Bützler M.A.

Rechtsgebiete

  • IT-Recht
  • Datenschutzrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Statt eines Besuchs bei uns in der Kanzlei oder eines Telefonats können wir uns gerne per Videokonferenz austauschen. Wir nutzen die üblichen gängigen Tools, wie ZOOM, WebEx, MS-Teams, GotoMeeting.
DG
von D. G. am 07.10.2023 um 08:55 Uhr
Guter Einstieg
Datenschutzrecht

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Ich studierte Chemie als Schülerstudent und Musik als Jungstudent in Köln, Philosophie mit den Schwerpunkten Rechtstheorie und Politische Philosophie in Princeton (USA) sowie in Köln und Rechtswissenschaft in Köln. Meine Studien schloss ich mit den Abschlüsen A.B. phil. (Princeton), M.A. phil. und Mag. Iur. ab. 

Meine Promotion absolvierte ich in Köln mit der rechtsphilosophischen Dissertation "Lex Digital Intermedia: Transnational Law and Legal Legitimacy". Darin behandle ich aus interdisziplinärer Perspektive das Entstehen transnationaler Rechtsordnungen im Internet durch Intermediäre wie Alphabet (Google) und Meta Platforms (Facebook).

Seit 2022 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen und bei WERNER Rechtsanwälte Informatiker tätig. Seit 2024 bin ich zudem Dozent an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management am Standort Köln. Näheres zu meinem Werdegang, meinen Auszeichnungen, Mitgliedschaften, Vorträgen und Veröffentlichungen entnehmen Sie hier .

Der Schwerpunkt meiner rechtsanwaltlichen Tätigkeit liegt im IT-­, Datenschutz-­ und Internetrecht. Hierzu gehören insbesondere folgende Themen:

IT-Recht: Softwarevertrag, agile Projekte (wie Scrum, Kanban) oder klassisches Wasserfallmodell (mit oder ohne Programmierung eines Prototypen des Computerprogramms), Individualvertrag, vom Vertragspartner vorgelegte oder von uns gestaltete AGB, EVB-IT-Verträge für öffentliche Hand (Kommune, Behörde etc.), Softwareentwicklung, Softwarepflege, Softwarewartung, Verträge über Customer-Relationship-Management (CRM), Verträge über Enterprise-Resource-Planning (ERP), Verträge über Erstellung von Lastenheften/Pflichtenheften/Feinpflichtenheften (Blueprint-Verträge), Service-Level-Agreements (SLA), Programmierung und Customizing bzw. Parametrierung/Parametrisierung als Werkvertrag oder als Dienstvertrag, Hardwareverträge, IT-Projekte, wie IT-Outsourcing oder Rechenzenztrumsverträge (Bau eines Rechenzentrums, Verwaltung eines Rechenzentrums), Cloud-Computing, Datenbankverträge, Hosting und Housing, Xaas-Verträge (Software as a Service - SaaS, Plattform as a Service - PaaS, Infrastructure as a Service - IaaS, Storage as a Service, Network as a Service, Backup as a Service, Communications as a Service, Hardware as a Service, Desktop as a Service (DaaS) oder Data as a Service (DaaS)). Unterstützung von Arbeitgebern und Betriebsräten bei IT-Betriebsvereinbarungen (IT-BV) oder IT-Gesamtbetriebsvereinbarungen (IT-GBV). Unterstützung bei Websites, z.B. hinsichtlich der Impressumspflicht, der eCommerce-Fragestellungen und der Widerrufsbelehrung beim Webshop oder Vertrieb über Plattformen, wie Amazon oder eBay bzw. Zahlung über Dienstleister, wie PayPal. Verträge über Gestaltung von Websites bzw. Internetseiten. Verträge über Domains. Fragen rund um Quellcodehinterlegung (Escrow). Sämtliche urheberrechtliche Fragestellungen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Datenschutzrecht: Anwendbarkeit der DS-GVO, des BDSG und der Landesdatenschutzgesetze (wie DSG NRW), erstellen von Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DS-GVO oder nach Art. 14 DS-GVO, Prüfung der Rechtsgrundlagen (vor allem Art. 6 DS-GVO), Prüfen und Erstellen von Einwilligungen nach Art. 7 DS-GVO, Begleiten von Marketing-Maßnahmen (Cookies, Tracking, Newsletter, Social-Media = Soziale Medien, Pixel), Unterstützung des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten (interner oder externer, betrieblicher oder behördlicher), Prüfung und Erstellung der Auftragsverarbeitungsverträgen (AV-Vertrag bzw. AVV) nach Art. 28 DS-GVO, Erstellen von Verpflichtungserklärungen nach Art. 29 DS-GVO für Mitarbeiter und für sonstige Personen, Prüfung der technischen uns organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DS-GVO und der Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DS-GVO, wichtige Handgriffe bei Datenpanne nebst etwaiger Meldungen an Datenschutzbehörde binnen 72 Stunden und an betroffene Personen nach Art. 33 DS-GVO und nach Art. 34 DS-GVO, Umgang mit Datenschutzbehörden (Anzeigepflichten, Kommunikation, Audit, Zertifizierungen, Warnung, Verwarnung, Ordnungsverfahren, Aufforderung, Verfügung, Geldbuße, Unterlassung, Konsultation, Genehmigung, Festlegungen etc. - nach Art. 58 DS-GVO), Umgang mit Sanktionen nach Art. 84 DS-GVO oder Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DS-GVO.

Dr. phil. Bodo P. Bützler M.A. ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

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