Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform.
Rechts- und Fachanwalt

Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform.

  • Fachanwalt für Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Arbeitsrecht
  • Zivilrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Wir beraten bundesweit mit den üblichen Videokonferenz-Software und leiten Ihnen einen Link zu. In der Regel führen wir aber zunächst ein Telefonat, in welchem viel geklärt und besprochen werden kann.
ÖS
von Ö. S. am 14.08.2023 um 12:55 Uhr
Exzellente Vertretung durch Herrn Dr. Werner: Kompetenz trifft Herzlichkeit!
Allgemeines Vertragsrecht

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Ich studierte Rechtswissenschaften, Informatik und Mathematik in Bonn, Tübingen und an der FernUniversität Hagen. Ich war bereits für eine bekannte Unternehmensberatungsgesellschaft tätig. Im Jahr 1995 trat ich als Rechtsanwalt in unsere Sozietät ein, die damals SCHEFFEN & BRÜNING hieß.

Ich berate in den Bereichen IT-­, Datenschutz-­ und Internet- sowie im Gesellschaftsrecht. Mein Leistungsspektrum umfasst sowohl abgrenzbare Fragestellungen, als auch rechtlich und tatsächlich hochkomplexe Projektgeschäfte mit zahlreichen Beteiligten.

Mit meiner Doppelqualifikation als Volljurist und Informatiker habe ich eine besondere Expertise im klassischen EDV-Recht, IT­-Recht, Datenschutzrecht, der IT-­Sicherheit und Compliance sowie bei Themen rund um die IT­-Vergabe. Darüber hinaus bin ich im Handels-­ und Gesellschaftsrecht auf Unternehmenskäufe mit Schwerpunkt Technologietransfer spezialisiert und erfahren.

IT-Recht: Softwarevertrag, agile Projekte (wie Scrum, Kanban) oder klassisches Wasserfallmodell (mit oder ohne Programmierung eines Prototypen des Computerprogramms), Individualvertrag, vom Vertragspartner vorgelegte oder von uns gestaltete AGB, EVB-IT-Verträge für öffentliche Hand (Kommune, Behörde etc.), Softwareentwicklung, Softwarepflege, Softwarewartung, Verträge über Customer-Relationship-Management (CRM), Verträge über Enterprise-Resource-Planning (ERP), Verträge über Erstellung von Lastenheften/Pflichtenheften/Feinpflichtenheften (Blueprint-Verträge), Service-Level-Agreements (SLA), Programmierung und Customizing bzw. Parametrierung/Parametrisierung als Werkvertrag oder als Dienstvertrag, Hardwareverträge, IT-Projekte, wie IT-Outsourcing oder Rechenzenztrumsverträge (Bau eines Rechenzentrums, Verwaltung eines Rechenzentrums), Cloud-Computing, Datenbankverträge, Hosting und Housing, Xaas-Verträge (Software as a Service - SaaS, Plattform as a Service - PaaS, Infrastructure as a Service - IaaS, Storage as a Service, Network as a Service, Backup as a Service, Communications as a Service, Hardware as a Service, Desktop as a Service (DaaS) oder Data as a Service (DaaS)). Unterstützung von Arbeitgebern und Betriebsräten bei IT-Betriebsvereinbarungen (IT-BV) oder IT-Gesamtbetriebsvereinbarungen (IT-GBV). Unterstützung bei Websites, z.B. hinsichtlich der Impressumspflicht, der eCommerce-Fragestellungen und der Widerrufsbelehrung beim Webshop oder Vertrieb über Plattformen, wie Amazon oder eBay bzw. Zahlung über Dienstleister, wie PayPal. Verträge über Gestaltung von Websites bzw. Internetseiten. Verträge über Domains. Fragen rund um Quellcodehinterlegung (Escrow). Sämtliche urheberrechtliche Fragestellungen nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG).

Datenschutzrecht: Anwendbarkeit der DS-GVO, des BDSG und der Landesdatenschutzgesetze (wie DSG NRW), erstellen von Datenschutzhinweisen nach Art. 13 DS-GVO oder nach Art. 14 DS-GVO, Prüfung der Rechtsgrundlagen (vor allem Art. 6 DS-GVO), Prüfen und Erstellen von Einwilligungen nach Art. 7 DS-GVO, Begleiten von Marketing-Maßnahmen (Cookies, Tracking, Newsletter, Social-Media = Soziale Medien, Pixel), Unterstützung des Verantwortlichen, des Datenschutzbeauftragten (interner oder externer, betrieblicher oder behördlicher), Prüfung und Erstellung der Auftragsverarbeitungsverträgen (AV-Vertrag bzw. AVV) nach Art. 28 DS-GVO, Erstellen von Verpflichtungserklärungen nach Art. 29 DS-GVO für Mitarbeiter und für sonstige Personen, Prüfung der technischen uns organisatorischen Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DS-GVO und der Verarbeitungsverzeichnisse nach Art. 30 DS-GVO, wichtige Handgriffe bei Datenpanne nebst etwaiger Meldungen an Datenschutzbehörde binnen 72 Stunden und an betroffene Personen nach Art. 33 DS-GVO und nach Art. 34 DS-GVO, Umgang mit Datenschutzbehörden (Anzeigepflichten, Kommunikation, Audit, Zertifizierungen, Warnung, Verwarnung, Ordnungsverfahren, Aufforderung, Verfügung, Geldbuße, Unterlassung, Konsultation, Genehmigung, Festlegungen etc. - nach Art. 58 DS-GVO), Umgang mit Sanktionen nach Art. 84 DS-GVO oder Schadensersatzansprüchen nach Art. 82 DS-GVO.

Dr. jur. Marcus Werner Dipl.-Inform. ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Französisch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Mitglied des Vorstandes des Deutscher Anwaltverein e.V. (KAV)
  • Stellvertretender Vorsitzender des Kölner Anwaltverein e.V. (KAV)
  • Richter am Anwaltsgericht für den Bezirk der Rechtsanwaltskammer Köln seit 2012
  • Mitglied des Vorprüfungsausschusses IT-Recht der Rechtsanwaltskammer Köln
  • Deutsche Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)
  • Arbeitsgemeinschaft für Informationstechnologie im Deutschen Anwaltverein (davit)
  • Arbeitskreis EDV und Recht Köln e.V. (AKEUR)
  • Kölner Juristische Gesellschaft e.V. (KJG)
  • Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Dental Software Unternehmen e.V.
  • Kunst Kultur Justiz e.V. (KKJ)
  • Vorsitzer des Kuratoriums der Dr. Oscar Kayser - Stiftung (DOK-Stiftung)

Bewertungen 21

ÖS

von Ö. S. am 14.08.2023 um 12:55 Uhr

Exzellente Vertretung durch Herrn Dr. Werner: Kompetenz trifft Herzlichkeit!
Allgemeines Vertragsrecht
Unsere Erfahrung mit Herrn Dr. Werner war außergewöhnlich positiv! Er hat uns im Rechtsstreit gegen die Telekom herausragend vertreten, und dank seiner Expertise konnten wir den Prozess für uns entscheiden. Trotz der Herausforderungen, die mit der Distanz einhergehen, hat die virtuelle und telefonische Beratung von Beginn an bis zum Abschluss nahtlos funktioniert. Wir waren besonders beeindruckt von seiner Fähigkeit, alle Probleme auch mit unserer Rechtsschutzversicherung reibungslos zu lösen. In puncto Kosten war Herr Dr. Werner stets transparent und hat die vorgegebenen Budgets eingehalten. Über seine professionelle Arbeitsweise hinaus schätzten wir besonders seine einfühlsame Art und die Tatsache, dass er bei jedem Fall echte Leidenschaft zeigt. Die Qualität seiner Beratung war durchgehend perfekt! Wer einen engagierten, professionellen und gleichzeitig herzlichen Anwalt sucht, dem kann ich Herrn Dr. Werner wärmstens empfehlen. K.&Ö. Sa…
Besten Dank für Ihre tollen Worte. Das ist ein sehr schönes Feedback nicht nur für mich, sondern auch für unser tolles Team. Auch im Namen aller Kolleginnen und Kollegen: Dankeschön!
OW

von O. W. am 02.04.2022 um 08:47 Uhr

Danke für die Hinweise
Allgemeine Rechtsberatung
Durch die Hinweise in drei Mails konnte ich des Thema eingrenzen und meine Risikobewertung verbessern. Dass meine letzten Fragen nicht mehr beantwortet wurden ist bedauerlich, von der wirtschaftlichen Seite der Kanzlei her jedoch verständlich.
Danke für Ihr Verständnis, wir haben pro bono so viel und so lange geschrieben, wie es aus unserer Sicht möglch war!
ME

von M. E. am 15.01.2021 um 12:45 Uhr

Sehr guter Anwalt
Allgemeine Rechtsberatung
Ein sehr guter Anwalt kann ich nur weiterempfehlen,alles gut erklärt und auch sehr gut belehrt . Vielen Dank nochmal
Herzlichen Dank. Ich mache es gerne.

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