Kanzleilogo WERNER Rechtsanwälte Informatiker
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WERNER Rechtsanwälte Informatiker

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  • Fachanwaltschaft Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Fachanwaltschaft IT-Recht
  • Datenschutzrecht
  • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • Wettbewerbsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Zivilrecht
  • Urheberrecht & Medienrecht
Online-Rechtsberatung
WERNER Rechtsanwälte Informatiker bietet Online-Rechtsberatung an.
IF
von I. F. am 03.02.2025 um 11:51 Uhr
Exzellente Beratung auf fachlicher und persönlicher Ebene!
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Zimmermann ist äußerst kompetent, lösungsorientiert und hat eine sehr zuvorkommende Art. Dank ihres großartigen Engagements konnte unser Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden! Absolute Empfehlung!

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WERNER Rechtsanwälte Informatiker ist eine wirtschaftsrechtlich beratende Rechtsanwaltskanzlei. An unserem Standort in Köln sind wir verwurzelt und verfügen über in vielen Jahrzehnten gewachsene Strukturen und Kontakte. Durch unsere fachliche Expertise sind wir darüber hinaus bundesweit bekannt und vernetzt. Mit diesem Hintergrund bieten wir unseren Mandanten bundesweit Beratung in den Bereichen IT-, Datenschutz- und Internetrecht, Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Medien- und Urheberrecht sowie Prozessführung. Unser Mandantenspektrum reicht vom Unternehmensgründer über namhafte mittelständische Unternehmen bis hin zu international tätigen Konzernen. 

Ihr Ansprechpartner ist jeweils einer unserer Rechtsanwälte. Umfangreiche Mandate bearbeiten wir im Team.

IT-Recht und Internetrecht

Die rechtliche Beratung und Begleitung von IT-Vorhaben und -Projekten in allen Größenordnungen ist die Kernkompetenz des Teams um Rechtsanwalt und Diplom-Informatiker Dr. Marcus Werner. Mit zahlreichen wissenschaftlichen Publikationen und Vorträgen gehört Dr. Marcus Werner seit vielen Jahren zu den führenden Köpfen im IT- und Datenschutzrecht bundesweit. Die Verbindung von wissenschaftlicher und technischer Expertise mit der Erfahrung aus vielen erfolgreichen Projekten macht das besondere Know-how seines IT-Teams aus.
Das IT-Team von WERNER Rechtsanwälte Informatiker berät und begleitet Unternehmen in IT-Projekten und beim Vertrieb von IT-Leistungen mit fundierter Branchenkenntnis. Dabei liegt ein Schwerpunkt in der Vertragsgestaltung, zum Beispiel von Hard- und Softwareverträgen, ERP-Verträgen, Hosting-Verträgen oder EVB-IT-Verträgen.
Auch in Fragen des E-Commerce und Internetrechts stehen wir Unternehmen und Anwendern zur Seite. 

Datenschutzrecht

Mit dem Datenschutz befassen wir uns nicht erst seit der DS-GVO-Reform. Seit über 20 Jahren widmen wir uns allen Rechtsfragen rund um den Schutz personenbezogener Daten. 

Wir erarbeiten gemeinsam mit unseren Mandanten interne Strukturen und Verfahrensverzeichnisse ebenso wie Datenschutzvereinbarungen und Verträge mit Dritten. Neue und innovative Geschäftsideen und damit verbundene rechtliche Herausforderungen gehören zu unserer operativen Beratungstätigkeit. Wir gestalten und betreuen die Kommunikation mit den Aufsichtsbehörden und setzen die Interessen unserer Mandanten notfalls auch im gerichtlichen Verfahren durch.

Wir arbeiten sowohl als Berater der Datenschutzbeauftragten (DSB) als auch als externe Datenschutzbeauftragte. Wir beraten interne wie externe Datenschutzbeauftragte bei komplexen Strukturen und Projekten.

Gesellschaftsrecht

Ihre unternehmerischen Vorstellungen und Ziele stehen im Mittelpunkt der gesellschaftsrechtlichen Beratung von WERNER Rechtsanwälte Informatiker. Mit unserer rechtlichen Expertise und der Erfahrung aus der Beratung vieler Unternehmen unterschiedlicher Größe stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie umfassend im Personen- und Kapitalgesellschaftsrecht. Unser Leistungsspektrum umfasst die Gesellschaftsgründung, Umwandlung und Umstrukturierung bis hin zur Restrukturierung und Sanierung. Darüber hinaus beraten wir Sie in Fragen der Unternehmensnachfolge.

Im Stiftungs-, Verbands- und Vereinsrecht beraten wir vor dem Hintergrund der Erfahrung aus vielen Gründungen, die wir im Anschluss jahrzehntelang rechtlich beraten und begleitet haben. Als Rechtsanwälte und auch als Organmitglieder.

Arbeitsrecht

Die Arbeitsrechtler von WERNER Rechtsanwälte Informatiker beraten in allen individual- und kollektivarbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Unser Ziel ist es, die „Stellschraube Arbeitsrecht“ für Ihren unternehmerischen Erfolg einzusetzen. Ihre betrieblichen Bedürfnisse stehen bei uns im Focus und wir beraten Sie entsprechend. Auch hinsichtlich der stetigen Veränderungen durch Gesetzgebung und Rechtsprechung. Deshalb legen wir besonderen Wert darauf, durch ständige Weiterbildung auf der Höhe der Zeit zu sein.

Unsere Mandanten sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer, Organmitglieder, leitende Angestellte oder Selbstständige.

Schwerpunkte im individuellen Arbeitsrecht sind die Gestaltung und Verhandlung von Arbeitsverträgen sowie die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir beraten Unternehmen bei Betriebsänderungen, Unternehmensrestrukturierungen, Sanierungsfällen oder in der Insolvenz. Vorständen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten bieten wir Rechtsrat bei Vertrags- und Haftungsfragen.

Im kollektiven Arbeitsrecht sind die Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie das Betriebsverfassungs- und Tarifvertragsrecht die Schwerpunkte unserer Beratung.

Gewerblicher Rechtsschutz

Gute Ideen werden in Zeiten der Globalisierung immer schneller kopiert oder nachgeahmt. Deshalb ist der Schutz geistigen Eigentums besonders wichtig.

Unsere Beratung im gewerblichen Rechtsschutz umfasst das Marken- und Wettbewerbsrecht. Darüber hinaus beraten wir Sie bei der Erstellung und beim Abschluss von Lizenzverträgen. Bei Verletzungen Ihrer Marke gestalten wir für Sie Abmahnungen oder Unterlassungserklärungen und machen diese falls erforderlich auch vor Gericht (im Klageverfahren oder im einstweiligen Rechtsschutz) geltend. Werden Sie wegen eines Verstoßes abgemahnt prüfen wir, ob ein Verstoß tatsächlich vorliegt und helfen Ihnen, gegen die Abmahnung vorzugehen.

Prozessführung

WERNER Rechtsanwälte Informatiker führen für Sie Prozesse vor allen deutschen Gerichten, abgesehen vom Bundesgerichtshof. Dies umfasst die Geltendmachung von Ansprüchen ebenso wie die Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.

Vor der Erhebung einer Klage prüfen wir die Risiken der Prozessführung und wägen sie sorgfältig ab. Prozessdauer, Kosten, Beweislastverteilung oder Zahlungsfähigkeit der Gegenseite sind mögliche Gesichtspunkte, die in unsere Empfehlung einfließen. Auch im Prozess spielen wir mit Ihnen die Szenarien durch und beraten Sie in taktischer Hinsicht.

WERNER Rechtsanwälte Informatiker ist gelistet in Rechtsanwälte Köln und Rechtsanwälte Deutschland.

Kollegen der Kanzlei 3

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  • Französisch
  • Englisch
  • Russisch

Bewertungen 59

IF

von I. F. am 03.02.2025 um 11:51 Uhr für Rechtsanwältin Katharina Zimmermann

Exzellente Beratung auf fachlicher und persönlicher Ebene!
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Zimmermann ist äußerst kompetent, lösungsorientiert und hat eine sehr zuvorkommende Art. Dank ihres großartigen Engagements konnte unser Anliegen erfolgreich abgeschlossen werden! Absolute Empfehlung!
TS

von T. S. am 02.02.2025 um 13:02 Uhr für Rechtsanwältin Katharina Zimmermann

100% Einsatz
Allgemeine Rechtsberatung
Frau Zimmermann ist eine Anwältin mit Expertise, Souveränität und Einsatz!
LK

von L. K. am 26.01.2025 um 18:13 Uhr für Rechtsanwältin Katharina Zimmermann

Kompetent, freundlich und äußerst engagiert
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Frau Rechtsanwältin Zimmermann hat mich in einem Projekt mit gesellschaftsrechtlicher Expertise bestens betreut. Vor allem hervorzuheben ist ihre enorme Einsatzbereitschaft und ihre Begeisterung für die jeweilige Materie. Die Kommunikation lief reibungslos, freundlich und vor allem äußerst zügig. Klare Empfehlung!

Rechtstipps 15

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1. Was sind AGB?Allgemeine Geschäftsbedingungen, kurz AGB, sind Verträge, die Unternehmen nutzen, um die Rahmenbedingungen für Geschäfte mit ihren Kunden festzulegen, §§ 305 ff. BGB.AGB sind nicht

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