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BS

von B. S. am 12.10.2023 um 16:41 Uhr

Toller Anwalt, bei dem die Eigenwerbung auch zutrifft !!!
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr RA Jacob hat uns kürzlich schon in einer Auseinandersetzung mit der Postbank vertreten und uns zügig zu unserem Recht verholfen. Parallel dazu beauftragten wir ihn, uns in einer Immobilienangelegenheit zu vertreten, bei der der Verkauf unseres Elternhauses (wegen Falschaussagen des beauftragten Maklers) von Seiten der Käufer angefochten wurde. Zunächst waren wir noch der Meinung, dass der Kaufvertrag dennoch vollzogen werden muss, denn schließlich trugen wir selbst keinerlei Schuld an der falschen Zusicherung von Eigenschaften des Hauses, sondern der Makler. Herr Jacob klärte uns aber darüber auf, dass es ständige Rechtsprechung sei, dass in einem Klageverfahren ein derart schuldhaftes Handeln des Maklers meist den Auftraggebern zugeschrieben wird. Er überzeugte uns daher, dass es das Beste wäre, mit den Käufern einen Aufhebungsvertrag anzustreben, um ein langes, mitunter auch risikobehaftetes Gerichtsverfahren zu vermeiden, das zum Einen sehr kostspielig ist und uns darüber hinaus auf unbestimmte Zeit daran hindern würde, unser Haus anderweitig zu vermarkten. Alleine dieser Ratschlag zeigt, dass Herr Jacob stets das Beste für seine Mandanten erreichen möchte. Schließlich hätte er auch sofort ein Klageverfahren eröffnen können, was ihm sicherlich viel mehr Honorar eingebracht hätte. Nachdem wir seinen Ratschlag annahmen, gestaltete er selbst einen rechtssicheren Aufhebungsvertrag, korrespondierte vermittlerisch mit dem gegnerischen Anwalt, vereinbarte einen notwendigen Notarstermin und vertrat uns sogar noch bei diesem, weil wir zu dieser Zeit im Ausland aufhältlich waren. Herr Jacob hat uns damit viel Rennereien und Sorgen erspart und darüber hinaus noch erreicht, dass die Käufer uns gegenüber auf Schadensersatzforderungen verzichtet haben. Seine Vorgehensweise war jederzeit transparent und wurde immer vorher abgesprochen, egal wie viele Auslandstelefonate dazu erforderlich waren. Durch den geschlossenen Aufhebungsvertrag sind wir jetzt endlich wieder handlungsfähig und können das Haus anderweitig veräußern. So wie ich heute weiß, dass ich niemals mehr dieses Maklerbüro beauftragen würde, so bin ich mir auf der anderen Seite 100%ig sicher, dass ich Herrn Jacob jederzeit wieder mein Vertrauen schenken würde, sollte ich je nochmal anwaltliche Hilfe benötigen. Er ist absolut kompetent, geduldig, erklärt gut, ist aber auch „verbissen genug“, um sich durchzusetzen. Vor allem hat er auch nicht nur Dollar-Zeichen in den Augen, wie viele seiner Kollegen, sondern arbeitet stets im Interesse seiner Mandanten. Herr Jacob, wir bedanken uns in aller Form für Ihre wertvolle Unterstützung. Sie haben uns Ruhe bewahren lassen und im letzten Jahr durch viele schwere Zeiten gebracht, fast so still und leise, als wären wir selbst garnicht von all den Miseren betroffen gewesen. Vielen Dank dafür!