
- Fachanwältin für Versicherungsrecht
- Fachanwältin für Verkehrsrecht
- Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
- Kaufrecht
Über mich
Als Fachanwältin für Verkehrsrecht und Fachanwältin für Versicherungsrecht konzentriere ich mich seit jeher auf die nachfolgend aufgeführten Themenkomplexe.
Ich biete meinen Mandanten den Mehrwert einer jahrelangen Spezialisierung, mit besonders großem Erfahrungswert bei der Abwicklung von Rechtsstreitigkeiten zum Personenschadenrecht, der Verkehrsunfallregulierung sowie dem Versicherungsrecht im außergerichtlichen sowie im gerichtlichen Verfahren. Die meist sehr komplexen Themen verlangen ein fundiertes Wissen und eine besondere Kenntnis, um den Ansprüchen der Betroffenen gerecht zu werden. Diese Voraussetzungen bringe ich für Sie mit.
Verkehrsrecht:
Unfallregulierung - Schmerzensgeld - Hinterbliebenengeld - Pflegekosten - Haushaltsführungsschaden - Heilbehandlungskosten - Verdienstausfall - medizinische Begutachtung
Zu dem vom Gesetzgeber neu eingeführten Hinterbliebenengeld habe ich bereits mehrere umfangreiche Verfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten geführt und meinen Mandanten nachhaltige Erfolge erzielt, gleiches gilt für die sehr häufig angefragten Schmerzensgeldansprüche von Unfallopfern. Sichern Sie Ihre Existenz durch nachhaltige Lösungen ab.
Das Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung ist für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Ansprüche nicht zwingend notwendig. Informieren Sie sich gerne über die entsprechenden Optionen, sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Versicherungsrecht:
Berufsunfähigkeitsversicherung - Betriebshaftpflichtversicherung - Unfallversicherung - Haftpflichtversicherung - Kfz-Haftpflichtversicherung - Reiserücktrittsversicherung - Wasserschaden - Brandschaden
Im Versicherungsrecht ist es von besonderer Bedeutung, dass sich ein Betroffener nicht vom schnellen Geld locken lässt. Gerne prüfe ich Ihre rechtlichen Möglichkeiten und setze diese zielgerichtet für Sie durch.
Die künftige Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit muss für einen Betroffenen oberster Priorität besitzen und darf nicht durch schnelles Geld seitens der Versicherung aus dem Auge verloren werden.
Dagegen kann es bei Fällen, bei denen die Betriebshaftpflicht nicht leisten möchte, auf die Schnelligkeit des Handelns ankommen, um die Existenz des bedrohten Betriebs zu sichern.
Gerade in der Kfz-Haftpflichtversicherung ist es besonders wichtig geltend gemachte Regressansprüche der eigenen Versicherung sorgfältig zu prüfen.
Gerne berate ich auch Sie.
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