
Alexander D. Klein

- Fachanwalt für Strafrecht
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Zivilrecht
Über mich
Rechtsanwalt Alexander D. Klein
Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Klein widmet sich mit Fachwissen und Kompetenz den rechtlichen Fragen und Problemen seiner Mandanten - egal, ob diese das Zivilrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder Strafrecht betreffen.
Im Strafrecht verfügt er über einen Fachanwaltstitel, der ihm von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen wurde. Hierfür mussten ein Fachanwaltslehrgang und entsprechende Prüfungen erfolgreich abgeschlossen sowie die Bearbeitung einer Vielzahl von Fällen nachgewiesen werden.
Umfassende Beratung und Vertretung im Strafrecht und Zivilrecht
Rechtsanwalt Klein bietet seinen Mandanten auf sämtlichen Gebieten des Strafrechts und Zivilrechts, hier insbesondere im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht, eine fachkundige Beratung und Vertretung in außergerichtlichen Verhandlungen und gerichtlichen Verfahren.
Eine seriöse Rechtsberatung ist Rechtsanwalt Klein ebenso wichtig, wie die Interessen und Bedürfnisse seiner Mandanten stets im Blick zu behalten. Darüber hinaus legt er großen Wert auf eine individuelle Sachbearbeitung, die nicht nur die persönlichen Zielvorgaben des Klienten berücksichtigt, sondern auch dessen Fragen beantwortet. Ferner ist für ihn die Aufklärung über die Erfolgsaussichten bzw. Risiken von großer Bedeutung.
Im Strafrecht umfasst das Tätigkeitsspektrum von Rechtsanwalt Klein alle Bereiche, beginnend mit Bußgeldsachen bis hin zu Neben- und Kernstrafrecht, zum Beispiel Betrug, Diebstahl und Beleidigung, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung), die persönliche Freiheit (Freiheitsberaubung) oder gegen das Leben (Mord, Totschlag). Er beantragt Akteneinsicht, bespricht mit Ihnen gemeinsam die Vorgehensweise und versucht, einen Lösungsweg zu finden, um die Hauptverhandlung zu vermeiden. Sollte dennoch ein gerichtliches Verfahren bevorstehen, vertritt er im Rahmen der Verteidigung Ihre Rechte kompetent und durchsetzungsstark.
Das allgemeine Zivilrecht gehört neben dem Strafrecht zur grundsätzlichen Tätigkeit von Rechtsanwalt Klein und umfasst zum Beispiel die Vertragsgestaltung, die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen sowie die generelle Beratung und Vertretung von Unternehmen. Da das Zivilrecht ein breitgefächertes Rechtsgebiet darstellt, wird Ihr Fall in einzelnen Rechtsbereichen nach der Erstberatung an einen fachkundigen Kollegen weitergegeben.
Zu seinem Tätigkeitsspektrum im Zivilrecht gehört auch die Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Im Arbeitsrecht steht er Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der Gestaltung und Prüfung von arbeitsrechtlichen Dokumenten (zum Beispiel Arbeitsvertrag, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis etc.) zur Seite und übernimmt auch die Beratung und Vertretung in allen Angelegenheiten/ Streitigkeiten in Arbeitsverhältnissen, zum Beispiel vor Aussprache oder nach Erhalt einer Kündigung.
Im Verkehrsrecht übernimmt er die komplette Schadensregulierung, wenn bei einem Unfall Sachschäden und Personenschäden entstanden sind. Er übernimmt die Durchsetzung/Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz (Reparatur, Mietwagen, Nutzungsausfall, Haushaltsführung etc.) und Schmerzensgeld gegenüber Versicherungen und der Gegenseite. Natürlich steht er Ihnen auch bei Ordnungswidrigkeiten oder Führerscheinangelegenheiten fachkundig zur Seite.
Sprachen
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Mitgliedschaften
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