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Rechtsanwalt

Alexander Georg Müller

Kanzlei Alexander Georg Müller
Kanzlei Alexander Georg Müller
  • Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
  • Verkehrsrecht
  • Strafrecht
  • Maklerrecht
  • Forderungseinzug & Inkassorecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
UG
von U. G. am 30.11.2024 um 11:00 Uhr
Telefonische Auskunft
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

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Herzlich Willkommen bei Rechtsanwalt Alexander Georg Müller!

Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Hannover stark. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Als Teil eines Beratungsgesprächs, das auch auf Englisch durchgeführt werden kann, erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.

Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht

Bei allen mietrechtlichen Anliegen können sich sowohl Mieter wie auch Vermieter gerne an mich wenden. Als erfahrener Anwalt übernehme für Sie die Gestaltung und Überprüfung von privaten oder gewerblichen Mietverträgen. Außerdem beantworte ich Ihre Rechtsfragen zu Schönheitsreparaturen sowie Betriebskostenabrechnungen und vertrete Ihre Rechte bei der Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche aufgrund von Mietmängeln. In diesem Zusammenhang können Sie sich bei mir über die Möglichkeit einer Mietminderung aufgrund von Baulärm informieren.

Strafrecht

Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Meine Schwerpunkte umfassen u. a. das Jugendstrafrecht, Hausfriedensbruch, Drohung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung.

Verkehrsrecht

Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Gerne prüfe ich für Sie Ihre Ansprüche aus den entstandenen Personen- und Sachschäden und übernehme die Kommunikation mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung. Egal ob Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfall – ich verhelfe Ihnen schnell und sicher zur Geltendmachung Ihres guten Rechts! Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.

Grundstücksrecht & Immobilienrecht

Für meine Mandantschaft setze ich mich im Grundstücksrecht und Immobilienrecht ein, in denen es in der Regel um die Veräußerung oder den Erwerb von Grundstücks- und Immobilieneigentum geht. Im Zuge dessen gestalte ich Kaufverträge und Verkaufsverträge und begleite bei deren gesamten Abwicklung. Zudem befasse ich mich mit Grundbucheintragungen sowie deren Anpassung oder Löschung.

Teil des Rechtsgebiets sind auch Streitigkeiten unter Nachbarn. Hier berate und vertrete ich Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Teileigentümer, wenn es um den Bebau eines Grundstücks geht, dessen Bepflanzung (z. B. Abstand und Höhe von Bäumen, Hecken oder Sichtschutzeinrichtungen), die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Überbaus oder Überhangs u. v. m.

Forderungseinzug & Inkasso

Im Bereich des Forderungseinzugs und Inkasso berate ich Sie umfassend bei der Gestaltung von Vertragsbeziehungen und übernehme für Sie die Prüfung der Bonität Ihrer Geschäftspartner. Sollte Ihr Schuldner nicht zahlen, mahne ich diesen zunächst schriftlich ab und vertrete Sie anschließend zielorientiert im gerichtlichen Mahnverfahren.

Maklerrecht

Geht es um eine unangemessen hohe Maklerprovision oder die Prüfung eines Maklervertrags, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner im Maklerrecht zur Verfügung. Dabei prüfe ich alle Voraussetzungen und versuche mögliche Fallstricke zu umgehen.

Alexander Georg Müller ist gelistet in Rechtsanwälte Hannover und Rechtsanwälte Deutschland.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

Mitgliedschaften

  • Rechtsanwaltskammer Celle

Bewertungen 43

UG

von U. G. am 30.11.2024 um 11:00 Uhr

Telefonische Auskunft
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Informationen telefonisch erhalten. Sehr freundliches Gespräch. Vielen Dank.
AF

von A. F. am 20.03.2024 um 08:10 Uhr

sehr zufrieden
Allgemeine Rechtsberatung
Guten Tag, dies ist das zweite Mal, dass ich die Hilfe von Herrn Müller in Anspruch nehme. Mein Problem stand im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Immobilie, und dank der Beratung von Herrn RA Müller haben wir keine finanziellen Fehler gemacht. Ich danke Ihnen nochmals. Familie Fomin, Hannover
AT

von A. T. am 23.07.2023 um 22:30 Uhr

Privat
Allgemeine Rechtsberatung
Schneller Antwort und höflich.

Kontaktdaten von Alexander Georg Müller

Kanzlei-Impressum

    

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Pflichtangaben nach § 5 TMG und § 2 DL-InfoV:


       
         Rechtsanwaltskanzlei
         Alexander Georg Müller
         Podbielskistrasse 40
         30177 Hannover
       
        Fon +49 (0)511-7610066
        Fax +49 (0)511-7610067
       
        www.mueller-rechtsanwalt.com
        info[at]mueller-rechtsanwalt.com 
        ([at] durch das Email-Zeichen ersetzen)
       
Anbieter im Sinne von § 5 TMG          
und Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV


        Rechtsanwalt
        Alexander Georg Müller
       
         Zusätzliche Informationen, § 2 DL-InfoV und § 5 TMG
Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen “Rechtsanwalt” (abgekürzt RA) sowie Fachanwaltsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde:
         Rechtsanwaltskammer Celle
         Bahnhofstraße 5
         29221 Celle
         www.rakcelle.de
       
 Berufshaftpflichtversicherung       
 VGH Versicherung      
 Schiffgraben 4
 30159 Hannover
       
         Berufsrechtliche Regelungen:

http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/

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         Informationen gemäß den gesetzlichen        vorvertraglichen Informationspflichten
         Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des        § 312 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)        sind wir zur vorvertraglichen Information nach der        Verordnung über Informations- und Nachweispflichten        nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)        verpflichtet.
       
         Diese Informationspflicht trifft uns, weil eine wirksame        Auftragserteilung zur Erbringung unserer Dienstleistung        auch ausschließlich über        Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon und Telefax)        möglich ist.
       
         Inhalt und Zustandekommen des Vertrages
         1. Bei den von uns zu erbringenden Dienstleistungen        handelt es sich um kommerzielle Angebote. Die        Dienstleistung besteht in der kostenpflichtigen Besorgung        fremder Rechtsangelegenheiten.
         2. Die Darstellung unserer Tätigkeit im Rahmen des        Internetauftritts stellt noch kein wirksames Angebot dar,        das von Ihnen nur noch angenommen werden muss. Der        Internetauftritt ist als Möglichkeit zu sehen, uns        von Ihrer Seite ein Angebot zum Abschluss eines        Beratungsvertrages zu machen. Der Vertrag kommt daher        erst zustande, wenn Sie von uns Bestätigung        erhalten, dass wir Ihr Mandat annehmen.
        3. Wir sind nicht verpflichtet, Ihr Angebot anzunehmen        und stellen hiermit klar, dass wir das Recht haben, die        Übernahme des Mandats abzulehnen.
       
         Gebühren und Zahlungsmodalitäten
         1. Die Berechnung und Höhe der Vergütung        richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz        (RVG) oder den vereinbarten Stundensätzen.
        2. Der Vergütungsanspruch entsteht mit dem ersten        Tätigwerden.
         3. Gemäß § 9 RVG sind wir berechtigt,        einen angemessenen Vorschuss für die voraussichtlich        entstehenden Kosten zu verlangen.
         4. Sowohl der Vorschuss als auch die angefallenen und        abgerechneten Gebühren können auf unser Geschäftskonto überwiesen oder in bar bezahlt werden. Die  Kontoverbindung erfragen Sie bitte über unser Büro.
       
         Durchführung der Dienstleistung
         Im Rahmen der Bearbeitung des Mandats kann es        erforderlich werden, eine Besprechung vor Ort oder in        unseren Kanzleiräumen durchzuführen. Ebenso        kann das Übersenden von Schrift- und        Aktenstücken erforderlich werden.
       
         Widerrufsbelehrung
        1) Widerrufsrecht
         Sofern Sie den Vertrag mit uns nur über        Fernkommunikationsmittel abgeschlossen haben, können        Sie Ihren Auftrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe        von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)        widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser        Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die        rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu        richten an:
       
         Rechtsanwalt Alexander Georg Müller
         Podbielskistr. 40, 30177 Hannover
         Telefax: +49 (0) 511 - 7610067
         E-Mail: info[at]mueller-rechtsanwalt.com ([at] durch Email-Zeichen ersetzen
       
         2) Widerrufsfolgen
        Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind nach dem Gesetz        die beiderseits empfangenen Leistungen        zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen        herauszugeben. Können Sie uns die empfangene        Leistung nicht zurückgewähren, müssen Sie        uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
       
         Da die von uns ausgeführten Leistungen in Form der        erteilten Beratung oder Ausarbeitung von Ihnen in keinem        denkbaren Fall zurückgewährt werden        können, besteht der Wertersatz in der für die        bereits geleistete Tätigkeit fälligen        Vergütung. Wurden vor dem Widerruf also schon Akten        studiert, Besprechungen durchgeführt,        Schriftsätze gefertigt, Termine wahrgenommen oder        sonst wie eine rechtliche Beratung erteilt, so        müssen Sie die entsprechende Vergütung trotz        wirksamen Widerrufs bezahlen. Der Widerruf befreit Sie        daher in der Konsequenz nur dann von der Zahlungspflicht,        wenn er vor unserem ersten Tätigwerden erklärt        wird. Faktisch kommt der Widerruf also einer        Kündigung des Mandats gleich. Diese war auch schon        nach bisheriger Rechtslage jederzeit möglich, weil        das Mandatsverhältnis auf dem Vertrauen in unsere        Tätigkeit basiert.
       
         Daher müssen Sie die vertraglichen        Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum        Widerruf gleichwohl erfüllen.
             
       

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