

- Fachanwalt für Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Strafrecht
- Maklerrecht
- Forderungseinzug & Inkassorecht
- Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Über mich
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwalt Alexander Georg Müller!
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Ich nehme mir persönlich für Ihr Anliegen Zeit, habe stets ein offenes Ohr für Ihre Wünsche und Anregungen und mache mich für Ihr Recht in meiner Kanzlei in Hannover stark. Engagement und Durchsetzungskraft zeichnen mich ebenso aus wie die Begeisterung und Freude am Anwaltsberuf. Als Teil eines Beratungsgesprächs, das auch auf Englisch durchgeführt werden kann, erläutere ich meiner Mandantschaft auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache und informiere diese dabei ausführlich, stets transparent und vor allem realistisch zu Erfolgsaussichten, Risiken und Kosten.
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht
Bei allen mietrechtlichen Anliegen können sich sowohl Mieter wie auch Vermieter gerne an mich wenden. Als erfahrener Anwalt übernehme für Sie die Gestaltung und Überprüfung von privaten oder gewerblichen Mietverträgen. Außerdem beantworte ich Ihre Rechtsfragen zu Schönheitsreparaturen sowie Betriebskostenabrechnungen und vertrete Ihre Rechte bei der Durchsetzung oder Abwehr mietrechtlicher Ansprüche aufgrund von Mietmängeln. In diesem Zusammenhang können Sie sich bei mir über die Möglichkeit einer Mietminderung aufgrund von Baulärm informieren.
Strafrecht
Von den Ermittlungen bis zur Hauptverhandlung: Als Rechtsanwalt setze ich mich im Strafrecht für Sie ein und stehe Ihnen zur Seite, wenn Sie mit dem Vorwurf einer Straftat konfrontiert werden. Im besten Fall kommt es gar nicht erst zu einer Hauptverhandlung und der Fall kann schon im Ermittlungsstadium ad acta gelegt werden. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir möglich, mich über den aktuellen Stand der Ermittlungen gegen Sie auf dem Laufenden zu halten, sodass ich Sie für den Fall, dass eine Hauptverhandlung nicht abzuwenden ist, angemessen vertreten und verteidigen kann. Meine Schwerpunkte umfassen u. a. das Jugendstrafrecht, Hausfriedensbruch, Drohung, fahrlässige Tötung oder Körperverletzung.
Verkehrsrecht
Sie waren in einen Verkehrsunfall verwickelt? Gerne prüfe ich für Sie Ihre Ansprüche aus den entstandenen Personen- und Sachschäden und übernehme die Kommunikation mit dem Unfallgegner sowie dessen Haftpflichtversicherung. Egal ob Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Haushaltsführungsschaden oder Verdienstausfall – ich verhelfe Ihnen schnell und sicher zur Geltendmachung Ihres guten Rechts! Selbstverständlich stehe ich Ihnen ebenso mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. den Vorwurf einer Verkehrsstraftat wehren müssen oder wenn Ihr Anliegen das Fahrerlaubnisrecht betrifft.
Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Für meine Mandantschaft setze ich mich im Grundstücksrecht und Immobilienrecht ein, in denen es in der Regel um die Veräußerung oder den Erwerb von Grundstücks- und Immobilieneigentum geht. Im Zuge dessen gestalte ich Kaufverträge und Verkaufsverträge und begleite bei deren gesamten Abwicklung. Zudem befasse ich mich mit Grundbucheintragungen sowie deren Anpassung oder Löschung.
Teil des Rechtsgebiets sind auch Streitigkeiten unter Nachbarn. Hier berate und vertrete ich Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer und Teileigentümer, wenn es um den Bebau eines Grundstücks geht, dessen Bepflanzung (z. B. Abstand und Höhe von Bäumen, Hecken oder Sichtschutzeinrichtungen), die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Überbaus oder Überhangs u. v. m.
Forderungseinzug & Inkasso
Im Bereich des Forderungseinzugs und Inkasso berate ich Sie umfassend bei der Gestaltung von Vertragsbeziehungen und übernehme für Sie die Prüfung der Bonität Ihrer Geschäftspartner. Sollte Ihr Schuldner nicht zahlen, mahne ich diesen zunächst schriftlich ab und vertrete Sie anschließend zielorientiert im gerichtlichen Mahnverfahren.
Maklerrecht
Geht es um eine unangemessen hohe Maklerprovision oder die Prüfung eines Maklervertrags, stehe ich Ihnen als kompetenter Ansprechpartner im Maklerrecht zur Verfügung. Dabei prüfe ich alle Voraussetzungen und versuche mögliche Fallstricke zu umgehen.
Sprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Rechtsanwaltskammer Celle
Bewertungen 43
von U. G. am 30.11.2024 um 11:00 Uhr
von A. F. am 20.03.2024 um 08:10 Uhr
von A. T. am 23.07.2023 um 22:30 Uhr
Kontaktdaten von Alexander Georg Müller
Adresse
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Kanzlei-Impressum
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Pflichtangaben nach § 5 TMG und § 2 DL-InfoV:
Rechtsanwaltskanzlei Alexander Georg Müller Podbielskistrasse 40 30177 Hannover Fon +49 (0)511-7610066 Fax +49 (0)511-7610067 www.mueller-rechtsanwalt.com info[at]mueller-rechtsanwalt.com ([at] durch das Email-Zeichen ersetzen) Anbieter im Sinne von § 5 TMG und Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV Rechtsanwalt Alexander Georg Müller Zusätzliche Informationen, § 2 DL-InfoV und § 5 TMG Die gesetzlichen Berufsbezeichnungen “Rechtsanwalt” (abgekürzt RA) sowie Fachanwaltsbezeichnungen wurden in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Rechtsanwaltskammer und zuständige Aufsichtsbehörde: Rechtsanwaltskammer Celle Bahnhofstraße 5 29221 Celle www.rakcelle.de Berufshaftpflichtversicherung VGH Versicherung Schiffgraben 4 30159 Hannover Berufsrechtliche Regelungen: http://www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ Legal Disclaimer Die Angaben auf dieser Website erfolgen zu allgemeinen Informationszwecken. 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Informationen gemäß den gesetzlichen vorvertraglichen Informationspflichten Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 312 c des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind wir zur vorvertraglichen Information nach der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) verpflichtet. Diese Informationspflicht trifft uns, weil eine wirksame Auftragserteilung zur Erbringung unserer Dienstleistung auch ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (E-Mail, Telefon und Telefax) möglich ist. Inhalt und Zustandekommen des Vertrages 1. Bei den von uns zu erbringenden Dienstleistungen handelt es sich um kommerzielle Angebote. Die Dienstleistung besteht in der kostenpflichtigen Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. 2. Die Darstellung unserer Tätigkeit im Rahmen des Internetauftritts stellt noch kein wirksames Angebot dar, das von Ihnen nur noch angenommen werden muss. Der Internetauftritt ist als Möglichkeit zu sehen, uns von Ihrer Seite ein Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages zu machen. Der Vertrag kommt daher erst zustande, wenn Sie von uns Bestätigung erhalten, dass wir Ihr Mandat annehmen. 3. Wir sind nicht verpflichtet, Ihr Angebot anzunehmen und stellen hiermit klar, dass wir das Recht haben, die Übernahme des Mandats abzulehnen. Gebühren und Zahlungsmodalitäten 1. Die Berechnung und Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder den vereinbarten Stundensätzen. 2. Der Vergütungsanspruch entsteht mit dem ersten Tätigwerden. 3. Gemäß § 9 RVG sind wir berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für die voraussichtlich entstehenden Kosten zu verlangen. 4. Sowohl der Vorschuss als auch die angefallenen und abgerechneten Gebühren können auf unser Geschäftskonto überwiesen oder in bar bezahlt werden. Die Kontoverbindung erfragen Sie bitte über unser Büro. Durchführung der Dienstleistung Im Rahmen der Bearbeitung des Mandats kann es erforderlich werden, eine Besprechung vor Ort oder in unseren Kanzleiräumen durchzuführen. Ebenso kann das Übersenden von Schrift- und Aktenstücken erforderlich werden. Widerrufsbelehrung 1) Widerrufsrecht Sofern Sie den Vertrag mit uns nur über Fernkommunikationsmittel abgeschlossen haben, können Sie Ihren Auftrag innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Rechtsanwalt Alexander Georg Müller Podbielskistr. 40, 30177 Hannover Telefax: +49 (0) 511 - 7610067 E-Mail: info[at]mueller-rechtsanwalt.com ([at] durch Email-Zeichen ersetzen 2) Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind nach dem Gesetz die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung nicht zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Da die von uns ausgeführten Leistungen in Form der erteilten Beratung oder Ausarbeitung von Ihnen in keinem denkbaren Fall zurückgewährt werden können, besteht der Wertersatz in der für die bereits geleistete Tätigkeit fälligen Vergütung. Wurden vor dem Widerruf also schon Akten studiert, Besprechungen durchgeführt, Schriftsätze gefertigt, Termine wahrgenommen oder sonst wie eine rechtliche Beratung erteilt, so müssen Sie die entsprechende Vergütung trotz wirksamen Widerrufs bezahlen. Der Widerruf befreit Sie daher in der Konsequenz nur dann von der Zahlungspflicht, wenn er vor unserem ersten Tätigwerden erklärt wird. Faktisch kommt der Widerruf also einer Kündigung des Mandats gleich. Diese war auch schon nach bisheriger Rechtslage jederzeit möglich, weil das Mandatsverhältnis auf dem Vertrauen in unsere Tätigkeit basiert. Daher müssen Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen. DatenschutzerklärungSofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. |

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