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Bewertungen

MH

von M. H. am 22.03.2018 um 09:47 Uhr

Unterhalt
Familienrecht
Herr Schneider ist ein Super Anwalt kann Ich Persönlich nur empfehlen, Fachkompetenz Deutsch / Schweizer Recht beide Daumen hoch.
Die zusammen arbeit hat mir sehr gefallen.
FM

von F. M. am 15.01.2018 um 19:18 Uhr

einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Ich habe Herrn Schneider als sehr kompetenten Anwalt schätzen gelernt.
Er besticht durch seine ruhige, seriöse Art und verfügt über fundierte Erfahrungen im Familienrecht.
E-Mails werden zeitnah beantwortet, einen Kontakt persönlich oder telefonisch herzustellen war immer problemlos möglich.
Unbedingt empfehlenswert.
PR

von P. R. am 30.12.2017 um 10:41 Uhr

Scheidung Deutschland Schweiz
Allgemeine Rechtsberatung
Es ist sehr gefährlich sich von einem deutschen Anwalt, welcher keine Anwaltsprüfung in der Schweiz abgelegt hat, im schweizerischen Recht beraten zu lassen. Eine Falschberatung kommt Klienten teurer zu stehen, als sich gleich einen schweizerischen Anwalt zu nehmen.
HK

von H. K. am 04.12.2017 um 15:29 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Habe die Kanzlei Schneider über das Internet gefunden und war von dem kleinen Filmchen überzeugt, dass er mich vertreten solle. Habe auch gleich zeitnah einen Termin bekommen. RA Herr Schneider machte einen sehr lockeren aber durchaus kompetenten Eindruck auf mich.
Emails wurden am gleichen Tag beantwortet und ich fühlte mich sehr gut bei Ihm aufgehoben.
Alles verlief glatt und ich würde der Kanzlei (Herr Schneider) auch 6 Sterne vergeben, wenn es möglich wäre.
CS

von C. S. am 09.11.2017 um 13:06 Uhr

Auseinandersetzung um gemeinsam gekaufte Wohnung
Familienrecht
Wenn man sich nach vielen Jahren der Beziehung trennt, ist dies sicherlich immer ein schmerzhafter Prozess. Wenn der ehemalige Partner überzogene finanzielle Forderungen an einen stellt, geht es nicht mehr ohne Anwalt zur Wahrung der eigenen (berechtigten) Interessen und Ansprüche. Das habe auch ich erfahren müssen und war froh, mich kompetent und professionell betreut zu wissen. Herr Schneider nahm die Sache unverzüglich in die Hand und zeigte mir klar und deutlich die Rechtslage auf. Im Nachhinein hätte ich Herrn Schneider früher aufsuchen sollen oder gegebenenfalls ihn um eine Mediation angefragt. Im Nachhinein ist man aber immer schlauer… Dankbar bin ich Herrn Schneider auch deshalb weil er es verstanden hat, auch in verfahrenen Situationen Mut zu machen, dass alles seinen guten Weg geht. Ich empfehle Herrn Schneider gerne weiter.
Sehr geehrte Frau S.,

für die freundliche und positive Bewertung sowie die Weiterempfehlung bedanke ich mich herzlich bei Ihnen.

Fragestellungen zum Unterhalt zu bearbeiten und Lösungen hierzu sowie zu mediatorischen Fragen anzubieten ist für mich als Fachanwalt für Familienrecht eine besondere Herzensangelegenheit, da es hier um zahlreiche Besonderheiten geht und ich bin froh, dass auch in Ihrem Fall ein insgesamt sehr gutes Ergebnis erzielt wurde. Ich würde mich freuen, Ihnen im Falle weiterer Fragen zum Familienrecht wieder zur Verfügung zu stehen. Alles Gute bis dahin und viele Grüße
UB

von U. B. am 14.07.2017 um 17:24 Uhr

Scheidung
Familienrecht
Ich fühle mich mit Herrn Schneider bestens beraten. Er besitzt ein großes Fachwissen, welches er sehr schnell und spontan einsetzen kann.
Auch in taktischer Hinsicht arbeitet Herr Schneider äußerst geschickt, besonders auch bei Gericht.
Herzlichen Dank für Ihre positive und wertschätzende Bewertung meiner Arbeit. Gerade im Familienrecht hat ein Fachanwalt ein besonderes Augenmerk auf die Details zu richten und die hier auftauchenden Unterhaltsfragen genaustens zu überprüfen. Dies ist genau das, was mir als Fachanwalt für Familienrecht besondere Freude macht und wobei ich Sie gerne mit großem Eifer unterstützt habe. Denn es ist mir ein Anliegen, dass meine Mandanten das Vertrauen haben, dass ich das Beste für sie gebe und sie optimal vertrete. Es freut mich deshalb sehr, dass wir die Unterhaltsthematik mit Erfolg beenden konnten und das angestrebte Ziel erreicht haben. Gerne stehe ich Ihnen auch weiterhin in allen familienrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung.
MM

von M. M. am 28.06.2017 um 08:14 Uhr

Unberechtige Rückforderung
Allgemeine Rechtsberatung
Herr Schneider ist ein äußert kompetenter sowie erfahrener Anwalt.
Ich wechselte nach wochenlangem Terror von meinem anfänglichen Anwalt und der Fall ging endlich voran und nahm ein gutes Ende. Herr Schneider geht auf seine Mandanten ein und ermöglicht somit eine sehr tolle Zusammenarbeit.
Ich kann Herrn Schneider nur empfehlen und gebe ihm auf einer Skala von 1-10 eine glatte 10!
Immer wieder gerne!
Liebe Frau M, dass Ihr Fall nach nur einem Schreiben und mehreren Telefonaten gütlich abgeschlossen werden konnte, hätte ich selbst nicht für möglich gehalten. Ich habe mich innerlich schon auf einen langen Prozess eingestellt, den wir aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch gewonnen hätten. Aber im Familienrecht kommt es immer wieder darauf an, dass man die Rechtslage wirklich kennt und dementsprechend argumentieren kann. Ohne Ihre fantastische Zuarbeit allerdings, wäre es vermutlich viel mühsamer geworden. Die 10 für die Zusammenarbeit gebe ich daher gerne zurück. Alles Gute für die Zukunft
SM

von S. M. am 27.06.2017 um 19:32 Uhr

Kindesunterhaltsforderung
Familienrecht
Herr Schneider arbeitete zeitnah und zielgerichtet an unserem Fall.
Seine fachliche Kompetenz ist meines Erachtens unschlagbar.
Dies zeigte sich besonders in steuerlicher Hinsicht und den abzugsfähigen Posten..Die Herr Schneider vor Gericht schnell zunichte machte. Bei der gegnerischen Seite...wohlgemerkt.
Er erwirkte für meine Söhne eine deutlich höhere Unterhaltszahlung und auch eine Nachzahlung setzte er für uns durch.
Ich bedanke mich auf diesem Wege nochmals herzlich für Ihren Einsatz.

Ganz liebe Grüße
Liebe Frau M. , Sie haben nun etwas mehr Geld für sich und die Kinder zur Verfügung und können die Nachzahlung bestimmt gut verwenden. Das ist doch ein tolles Ergebnis. Der Fall war aufwändig, aber ich habe Ihnen gerne geholfen. Das Familienrecht sieht nicht immer faire und gerechte Ergebnisse vor. Kommen Sie im Dezember noch einmal vorbei, da sich dann aufgrund der Volljährigkeit Ihres Sohnes der Unterhalt ändert. Alles Gute. Ihr Alexander Schneider
MB

von M. B. am 20.04.2017 um 12:20 Uhr

Unterhaltsforderungen
Unterhaltsrecht
Herr RA Alexander Schneider hat die Situation sehr schnell und klar erfasst. Ich wechselte zu ihm, weil ich mit der bisherigen Betreuung bezüglich der Sachkenntnis (Bezug Schweiz) nicht zufrieden war. Herr Schneider betreute mich effizient und zielführend mit hoher Fachkompetenz. Die hetzerischen, unsachlichen, und z.T. beleidigenden Anwürfe der Gegenseite wurden sachlich und bestimmt abgewehrt, ganz anders, als ich das vorher gewohnt war. Die Kommunikation mit ihm verlief schnell, unkompliziert und hochprofessionell. Seine Betreuung, die mich emotionell von Anfang an sehr entlastet hat, resultierte in einem positiven Ausgang.
Ein grosser Dank an dieser Stelle.
Lieber Herr B. , ich habe Ihnen gerne und im Rahmen meiner Möglichkeiten beholfen. Meine Tätigkeit kann immer nur dann Erfolg haben, wenn - wie bei Ihnen gegeben - die notwendigen Informationen zur Aufklärung des Sachverhalts vorlagen. Falls sich Ihre Ex-Frau noch einmal mit unverschämten Forderungen an Sie wendet, melden Sie sich einfach. Die besten Grüße in die Schweiz.
AB

von A. B. am 06.04.2017 um 08:11 Uhr

Einvernehmliche Scheidung
Familienrecht
Ich bin super zufrieden mit der Beratung und dem schnellen und unkomplizierten Ablauf. Sehr zuverlässiger und schneller Kontakt bestand durch Emails. Ich erhielt meist am gleichen Tag noch eine Antwort auf all meine Fragen. Vielen Dank.
Auch ich bin froh, dass Ihre Scheidung mit deutsch-amerikanischem Bezug dann doch professionell abgewickelt werden konnte. Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen, Alexander Schneider, Fachanwalt für Familienrecht